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   AG Ingolstadt, 24.05.2018 - 16 C 2059/17   

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https://dejure.org/2018,23696
AG Ingolstadt, 24.05.2018 - 16 C 2059/17 (https://dejure.org/2018,23696)
AG Ingolstadt, Entscheidung vom 24.05.2018 - 16 C 2059/17 (https://dejure.org/2018,23696)
AG Ingolstadt, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 16 C 2059/17 (https://dejure.org/2018,23696)
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Volltextveröffentlichung

  • kanzlei.biz

    Anforderungen an den Haftungsausschluss bei Urheberrechtsverletzungen

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus AG Ingolstadt, 24.05.2018 - 16 C 2059/17
    Als angemessen gilt die Lizenzgebühr, die bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (st.Rspr. vgl. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 f. - Lizenzanalogie; LG München 1, 21 S 12683/14, Urteil vom 01.07.2015).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus AG Ingolstadt, 24.05.2018 - 16 C 2059/17
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil "Tauschbörse 11" entschieden, dass das Berufungsgericht bei der Bemessung des Schadensersatzes in Form der Lizenzanalogie für Musikstücke rechtsfehlerfrei von einem Betrag von 200.- Euro für jeden der insgesamt 15 in die Schadensberechnung einbezogenen Musiktitel ausgegangen sei (vgl. BGH GRUR 2016, 184 - Tauschbörse II).
  • LG München I, 08.05.2015 - 21 S 12683/14
    Auszug aus AG Ingolstadt, 24.05.2018 - 16 C 2059/17
    Als angemessen gilt die Lizenzgebühr, die bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten (st.Rspr. vgl. BGH GRUR 1990, 1008, 1009 f. - Lizenzanalogie; LG München 1, 21 S 12683/14, Urteil vom 01.07.2015).
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