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   AG Bremen, 06.12.2010 - 16 C 424/10   

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https://dejure.org/2010,19139
AG Bremen, 06.12.2010 - 16 C 424/10 (https://dejure.org/2010,19139)
AG Bremen, Entscheidung vom 06.12.2010 - 16 C 424/10 (https://dejure.org/2010,19139)
AG Bremen, Entscheidung vom 06. Dezember 2010 - 16 C 424/10 (https://dejure.org/2010,19139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Stromversorgungssperre bei Mieter durch WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versorgungssperre: Unterbrechung der Stromleitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungssperre: WEG vs. Mieter (IMR 2011, 109)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 26.01.2006 - 8 U 208/05

    Wohneigentum: Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Mieter einer

    Auszug aus AG Bremen, 06.12.2010 - 16 C 424/10
    Auf die streitige Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft auch dann zur Unterbrechung der Versorgungsleistungen einem Mitglied gegenüber berechtigt ist, wenn die Wohnung von diesem nicht selbst genutzt (bejahend: KG Berlin, Urteil vom 26.11.2001, Aktenzeichen 24 W 7/01; verneinend: KG Berlin, Urteil vom 26.01.2006, Aktenzeichen 8 U 208/05; OLG Köln, Urteil vom 15.03.2000, Aktenzeichen 2 U 74/99) kommt es vorliegend nicht an, da hinsichtlich der Stromversorgung bereits gegenüber dem Wohnungseigentümer J. kein Recht auf Unterbrechung der Versorgung besteht.
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

    Auszug aus AG Bremen, 06.12.2010 - 16 C 424/10
    Dem steht auch nicht entgegen, dass der BGH mit Urteil vom 06.05.2009 - Aktenzeichen XII ZR 137/07 - entschieden hat, die Einstellung oder Unterbrechung der Versorgung mit Heizenergie durch den Vermieter sei keine Besitzstörung gemäß §§ 858, 862 BGB.
  • OLG Dresden, 12.06.2007 - 3 W 82/07

    Verhältnismäßigkeit einer Versorgungssperre

    Auszug aus AG Bremen, 06.12.2010 - 16 C 424/10
    Dazu soll ein Zahlungsrückstand von sechs Monatsbeiträgen ausreichend sein (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 10.06.2005, Aktenzeichen V ZR 235/04; OLG Dresden, Urteil vom 12.06.2007, Aktenzeichen 3 W 82/07 m. w. N.).
  • BGH, 10.06.2005 - V ZR 235/04

    Ermächtigung einzelner Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Auszug aus AG Bremen, 06.12.2010 - 16 C 424/10
    Dazu soll ein Zahlungsrückstand von sechs Monatsbeiträgen ausreichend sein (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 10.06.2005, Aktenzeichen V ZR 235/04; OLG Dresden, Urteil vom 12.06.2007, Aktenzeichen 3 W 82/07 m. w. N.).
  • OLG Köln, 15.03.2000 - 2 U 74/99

    Wohnungseigentum

    Auszug aus AG Bremen, 06.12.2010 - 16 C 424/10
    Auf die streitige Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft auch dann zur Unterbrechung der Versorgungsleistungen einem Mitglied gegenüber berechtigt ist, wenn die Wohnung von diesem nicht selbst genutzt (bejahend: KG Berlin, Urteil vom 26.11.2001, Aktenzeichen 24 W 7/01; verneinend: KG Berlin, Urteil vom 26.01.2006, Aktenzeichen 8 U 208/05; OLG Köln, Urteil vom 15.03.2000, Aktenzeichen 2 U 74/99) kommt es vorliegend nicht an, da hinsichtlich der Stromversorgung bereits gegenüber dem Wohnungseigentümer J. kein Recht auf Unterbrechung der Versorgung besteht.
  • KG, 26.11.2001 - 24 W 7/01

    Versorgungssperre der Wohnungseigentümergemeinschaft auch gegenüber Mieter

    Auszug aus AG Bremen, 06.12.2010 - 16 C 424/10
    Auf die streitige Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft auch dann zur Unterbrechung der Versorgungsleistungen einem Mitglied gegenüber berechtigt ist, wenn die Wohnung von diesem nicht selbst genutzt (bejahend: KG Berlin, Urteil vom 26.11.2001, Aktenzeichen 24 W 7/01; verneinend: KG Berlin, Urteil vom 26.01.2006, Aktenzeichen 8 U 208/05; OLG Köln, Urteil vom 15.03.2000, Aktenzeichen 2 U 74/99) kommt es vorliegend nicht an, da hinsichtlich der Stromversorgung bereits gegenüber dem Wohnungseigentümer J. kein Recht auf Unterbrechung der Versorgung besteht.
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2005 - 8 W 204/05

    Besitz: Besitzstörung; Unterbrechen der Wasserzufuhr durch den Vermieter von

    Auszug aus AG Bremen, 06.12.2010 - 16 C 424/10
    Als Besitzstörung ist jede Beeinträchtigung anzusehen, durch die dem Besitzer Ausschnitte aus den Gebrauchs- und Nutzungsmöglichkeiten genommen werden, die ihm der Besitz der Sache gewährt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.09.2005, Aktenzeichen 8 W 204/05).
  • KG, 01.10.2009 - 8 U 105/09

    Besitzstörung: Verbotene Eigenmacht bei Unterbrechung von Versorgungsleitungen

    Auszug aus AG Bremen, 06.12.2010 - 16 C 424/10
    Die Verfügungsbeklagte greift folglich in den bestehenden - bereits erweiterten - Besitz als Außenstehende ein (vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 01.10.2009, Aktenzeichen 8 U 105/09).
  • AG Oldenburg/Holstein, 24.04.2013 - 25 C 294/13

    Gewerberaummietverhältnis: Rechtsschutz gegen vermieterseitige Stromsperren im

    Zur Überzeugung des Gerichts liegt in der Unterbrechung von Versorgungsleistungen keine Besitzstörung, da Energielieferungen nicht Bestandteil des Besitzes sind und damit nicht Gegenstand des Besitzschutzes sein können (BGH, Urteil vom 06.05.2009, Az. XII ZR 137/07 = NJW 2009, 1947; LG Berlin, 22.12.2008, Az. 12 O 480/08, zitiert nach Juris; so auch Scheidacker, Versorgungssperren im Miet- und WEG-Recht, NZM 2010, 103; Bub/von der Osten, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09, in: FD-MietR 2010, 305970; teilweise abweichend: AG Bremen: Urteil vom 06.12.2010 - 16 C 0424/10, 16 C 424/10 = BeckRS 2010, 31082).
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