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   VG Düsseldorf, 12.11.2013 - 16 K 601/13   

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https://dejure.org/2013,33165
VG Düsseldorf, 12.11.2013 - 16 K 601/13 (https://dejure.org/2013,33165)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.2013 - 16 K 601/13 (https://dejure.org/2013,33165)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 (https://dejure.org/2013,33165)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 16 K 2408/12

    Klagen gegen Abfallgebühren Duisburg für das Jahr 2012 erfolgreich

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.11.2013 - 16 K 601/13
    Er nimmt insoweit Bezug auf die Entscheidungen des Gerichts vom 14. November 2012 (16 K 2408/12 u.a.).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakte, insbesondere der gewechselten Schriftsätze, sowie den Inhalt der Verwaltungsvorgänge und der Gerichtsakten 16 K 2408/12 und 16 K 213/13 Bezug genommen.

    Zur weiteren Begründung wird zunächst auf das Urteil vom 14. November 2012 (16 K 2408/12) Bezug genommen.

  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08

    Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An-

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.11.2013 - 16 K 601/13
    Die Beklagte beruft sich auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 3 C 29.08 -, um darzulegen, dass Energieerlöse nicht kostenmindernd zu berücksichtigen seien.
  • VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 2086/08

    Rechtmäßigkeit eines Grundbesitzabgabenbescheides gegenüber einem

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.11.2013 - 16 K 601/13
    Dieses Gutachten wurde erstellt, nachdem Entscheidungen des Gerichts vom 22. Juni 2009, 17 K 2086/08, und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Mai 2011, 9 A 1904/09 eine frühere Kalkulation von Abfallgebühren durch die Stadt P. , deren Abfälle ebenfalls in der Anlage der Beigeladenen verbrannt werden, für preisrechtlich unzulässig erklärt hatten.
  • BFH, 22.03.1996 - III B 173/95

    Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Rechtsbehelf gegen einen nach § 165

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.11.2013 - 16 K 601/13
    So hat der Bundesfinanzhof (vgl. Beschluss vom 22. März 1996, III B 173/95 - juris -) entschieden, dass das Rechtsschutzbedürfnis für einen Rechtsbehelf gegen einen vorläufigen Bescheid grundsätzlich nicht allein deshalb zu verneinen sei, weil bei ihm ein gleichgelagertes Musterverfahren anhängig sei.
  • VG Düsseldorf, 22.06.2009 - 17 K 1141/09

    Unzulässigkeit einer Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung 2009 bei

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.11.2013 - 16 K 601/13
    Davon gehe auch die Entscheidung des Gerichts vom 22. Juni 2009 - 17 K 1141/09 - aus.
  • BFH, 16.02.2005 - VI R 37/01

    Vorläufigkeitsvermerk; Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.11.2013 - 16 K 601/13
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 16. Februar 2005 - VI R 37/01 - juris m.w.N.) regelmäßig das Rechtschutzbedürfnis für weitere Klagen fehlt, die eine Streitfrage betreffen, die Gegenstand eines Musterverfahrens beim Bundesverfassungsgericht ist, sind diese Grundsätze auf die angesprochenen Verfahren beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nicht entsprechend anwendbar.
  • VG Düsseldorf, 14.11.2012 - 16 K 1565/12

    Abfallgebühr Duisburg 2012

    Auszug aus VG Düsseldorf, 12.11.2013 - 16 K 601/13
    Der Bescheid erging aufgrund des Urteils des Gerichts vom 14. November 2012, 16 K 1565/12, gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 4b) KAG i.V.m. § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
  • VG Düsseldorf, 12.06.2014 - 17 K 1422/12

    Gebührenbedarfsberechnung bei der Bemessung von Abfallbeseitigungsgebühren

    Im Hinblick auf eine zu hohe berücksichtigte kommunale Vorhaltemenge, ist dies bereits erschöpfend von der 16. Kammer des Gerichts ausgeführt worden, vgl. VG Düsseldorf , Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 42 ff, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 22 ff.

    Auch insoweit macht sich das Gericht nach eigener Prüfung die Ausführungen der 16. Kammer des Gerichts, vgl. VG Düsseldorf , Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 72 ff, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 31 ff.

    Auch diesbezüglich folgt das Gericht nach eigener Prüfung den Ausführungen der 16. Kammer des Gerichts, vgl. VG Düsseldorf , Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 79 ff, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 47.

    Selbst bei Annahme getrennter (Teil-)Anlagen wäre es nach den gemäß § 6 Abs. 2 KAG zu beachtenden betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geboten, dass die in elektrische Energie umgewandelte oder als Fernwärme genutzte, zuvor aus dem Abfall gewonnene Wärmeenergie im Wege der internen Leistungsverrechnung vergütet wird, vgl. VG Düsseldorf , Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 93, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 46.

  • VG Düsseldorf, 12.06.2014 - 17 K 6526/11

    Rechtmäßigkeit einer Gebührensatzung im Rahmen der Festsetzung von

    Im Hinblick auf eine zu hohe berücksichtigte kommunale Vorhaltemenge, ist dies bereits erschöpfend von der 16. Kammer des Gerichts ausgeführt worden, vgl. VG Düsseldorf , Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 42 ff, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 22 ff.

    Auch insoweit macht sich das Gericht nach eigener Prüfung die Ausführungen der 16. Kammer des Gerichts, vgl. VG Düsseldorf , Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 72 ff, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 31 ff.

    Auch diesbezüglich folgt das Gericht nach eigener Prüfung den Ausführungen der 16. Kammer des Gerichts, vgl. VG Düsseldorf , Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 79 ff, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 47.

    Selbst bei Annahme getrennter (Teil-)Anlagen wäre es nach den gemäß § 6 Abs. 2 KAG zu beachtenden betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geboten, dass die in elektrische Energie umgewandelte oder als Fernwärme genutzte, zuvor aus dem Abfall gewonnene Wärmeenergie im Wege der internen Leistungsverrechnung vergütet wird, vgl. VG Düsseldorf , Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 93, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 46.

  • VG Düsseldorf, 12.06.2014 - 17 K 1608/12
    Im Hinblick auf eine zu hohe berücksichtigte kommunale Vorhaltemenge, ist dies bereits erschöpfend von der 16. Kammer des Gerichts ausgeführt worden, vgl. VG Düsseldorf, Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 42 ff, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 22 ff.

    Auch insoweit macht sich das Gericht nach eigener Prüfung die Ausführungen der 16. Kammer des Gerichts, vgl. VG Düsseldorf, Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 72 ff, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 31 ff.

    Auch diesbezüglich folgt das Gericht nach eigener Prüfung den Ausführungen der 16. Kammer des Gerichts, vgl. VG Düsseldorf, Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 79 ff, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 47.

    Selbst bei Annahme getrennter (Teil-)Anlagen wäre es nach den gemäß § 6 Abs. 2 KAG zu beachtenden betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geboten, dass die in elektrische Energie umgewandelte oder als Fernwärme genutzte, zuvor aus dem Abfall gewonnene Wärmeenergie im Wege der internen Leistungsverrechnung vergütet wird, vgl. VG Düsseldorf, Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 93, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 46.

  • VG Düsseldorf, 12.06.2014 - 17 K 1725/13

    Verstoß der der Erhebung von Abfallbeseitigungsgebühren zugrunde liegenden

    Im Hinblick auf eine zu hohe berücksichtigte kommunale Vorhaltemenge, ist dies bereits erschöpfend von der 16. Kammer des Gerichts ausgeführt worden, vgl. VG Düsseldorf, Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 42 ff, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 22 ff.

    Auch insoweit macht sich das Gericht nach eigener Prüfung die Ausführungen der 16. Kammer des Gerichts, vgl. VG Düsseldorf, Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 72 ff, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 31 ff.

    Auch diesbezüglich folgt das Gericht nach eigener Prüfung den Ausführungen der 16. Kammer des Gerichts, vgl. VG Düsseldorf, Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 79 ff, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 47.

    Selbst bei Annahme getrennter (Teil-)Anlagen wäre es nach den gemäß § 6 Abs. 2 KAG zu beachtenden betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geboten, dass die in elektrische Energie umgewandelte oder als Fernwärme genutzte, zuvor aus dem Abfall gewonnene Wärmeenergie im Wege der internen Leistungsverrechnung vergütet wird, vgl. VG Düsseldorf, Urteile vom 24. Oktober 2012 - 16 K 2408/12 -, juris, Rn. 93, und vom 12. November 2013 - 16 K 601/13 -, juris, Rn. 46.

  • VG Düsseldorf, 22.10.2014 - 16 K 645/14

    Abfallgebühren der Städte Duisburg und Oberhausen für das Jahr 2014 rechtswidrig

    - 16 K 2408/12 und 16 K 601/13 - zu den entsprechenden Verträgen der H. GmbH mit der Stadt Duisburg Bezug genommen.
  • VG Düsseldorf, 22.10.2014 - 16 K 765/14

    Verstoß von Abfallgegühren gegen das Kostenüberschreitungsverbot gemäß § 6 Abs. 1

    - 16 K 2408/12 und 16 K 601/13 - Bezug genommen.
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