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   FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 16 K 6207/01 E   

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https://dejure.org/2003,14448
FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 16 K 6207/01 E (https://dejure.org/2003,14448)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.2003 - 16 K 6207/01 E (https://dejure.org/2003,14448)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 16 K 6207/01 E (https://dejure.org/2003,14448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerminderung für die Kosten einer gütlichen Einigung und Unterhaltszahlungen und für den Umgang mit leiblichen Kindern; Voraussetzung einer zivilrechtlichen Bedürftigkeit im Sinne von § 1602 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB) für die steuerrechtliche Berücksichtigung von ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Familienlastenausgleichs 1998; Abgeltungswirkung des Kinderfreibetrags bzw. des Kindergelds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 115
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.02.2001 - VI R 115/96

    Kinderbetreuung; Neuregelung für die Vergangenheit; Besucherfreibetrag

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 16 K 6207/01
    Die gegen ein anderes BFH-Urteil vom 22.2.2001 VI R 115/96 ( BFH/NV 2001, 1110 ) anhängige Verfassungsbeschwerde 2 BvR 940/01 spricht nicht dagegen.
  • BVerfG, 06.10.2003 - 2 BvR 940/01

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde bei behaupteter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 16 K 6207/01
    Die gegen ein anderes BFH-Urteil vom 22.2.2001 VI R 115/96 ( BFH/NV 2001, 1110 ) anhängige Verfassungsbeschwerde 2 BvR 940/01 spricht nicht dagegen.
  • FG München, 28.01.2003 - 12 K 4680/02

    Kindergeld neben Kinderfreibetrag

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 16 K 6207/01
    Die Neuregelung des Familienlastenausgleiches mit dem zu gewährenden Kinderfreibetrag bzw. dem Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG , soweit günstiger, ist für 1998 verfassungsrechtlich auch der Höhe nach nicht zu beanstanden ( vgl. Schmidt, EStG- Kommentar, 22. Auflage 2003, § 32 EStG, Rz 3 vgl. auch auf BFH in BStBl II, 2000, 566; vgl. ferner das Finanzgericht - FG- Köln in Entscheidungen der Finanzgerichte- EFG- 2003, 1018, welches den Familienleistungsausgleich auch für das Folgejahr 1999 als verfassungsgemäß ansieht, die Revision wurde dort nur wegen der begrenzt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen zugelassen; vgl. auch FG München in EFG 2003, 1020, dass die Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs selbst für den Veranlagungszeitraum 2000 festgestellt und die Revision wohl nur im Hinblick auf ein beim BFH anhängiges Verfahren zur Verfassungswidrigkeit des Familienleistungsausgleichs im VZ 2000 zugelassen hat ).
  • FG Köln, 28.03.2003 - 7 K 4897/02

    Unterhaltsleistungen nur bei Bedürftigkeit abziehbar

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 16 K 6207/01
    Das vom Kläger in der mündlichen Verhandlung nochmals erwähnte und zur Gerichtsakte genommene Urteil des Finanzgerichts- FG- Köln vom 28.3.2003, 7 K 4897/02 steht dem nicht entgegen.
  • BFH, 04.12.2001 - III R 31/00

    Außergewöhnliche Belastung; Prozesskosten für einen Familienrechtsstreit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 16 K 6207/01
    Ferner beträfen die Kosten der versuchten gütlichen Einigung von 618, 88,-- DM den Kernbereich menschlichen Lebens im Sinne der Bundesfinanzhof - BFH-Entscheidung, BFH/NV 2002, 634.
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch richterliche Entscheidung über Umgangsrecht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 16 K 6207/01
    Außerdem gebe das Bundesverfassungsgericht - BVerfG - (NJW 2002, 1863) den Gerichten auf, einen gerechten Ausgleich der Lasten des Umgangs zu bewerkstelligen.
  • BFH, 27.09.2007 - III R 41/04

    Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 115 abgedruckt.
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