Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 06.10.2010 - 16 K 6710/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung der Benutzung eines "Partybikes" auf öffentlichen Straßen wegen Überschreitens der Grenzen des Gemeingebrauches und fehlender Einholung einer Sondernutzungserlaubnis; Begründung einer Gefahr für die Verkehrsteilnehmer sowie Störung der sonstigen öffentlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Benutzung von Partybikes und Bierbikes bedarf der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis
- beck-blog (Auszüge)
Bierbikes: Der Spaß ist (in Düsseldorf) vorbei
- heise.de (Pressebericht, 06.10.2010)
Bierbikes in Düsseldorf verboten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Partybikes - Schluss mit lustig?
- lto.de (Kurzinformation)
"Bierbikes" benötigen Sondernutzungserlaubnis
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Benutzung von "Partybikes" und "Bierbikes" bedarf der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis - Bei Nutzung von Party- oder Bierbikes steht nicht die Nutzung der öffentlichen Straßen zu Verkehrszwecken im Vordergrund
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 22.01.1971 - VII C 61.70
Zur Erlaubnispflicht für Werbefahrten mit einem Kfz-Anhänger
Auszug aus VG Düsseldorf, 06.10.2010 - 16 K 6710/09
Es können somit Benutzungsarten vom Gemeingebrauch ausgeschlossen sein, die sich äußerlich zwar als Teilnahme am Straßenverkehr darstellen, bei denen aber wegen des über die Straßenbenutzung hinaus verfolgten anderweitigen Zwecks die Merkmale der Straßenbenutzung zu Zwecken des Verkehrs nicht mehr überwiegen, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - VII C 61/70 -, GewArch.Die Beurteilung hat insoweit anhand des äußeren Erscheinungsbildes der konkreten Wegenutzung zu erfolgen; auf die äußerlich nicht erkennbaren Absichten und Motive des Wegebenutzers kommt es nicht an, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 aaO., OVG Hamburg, Urteil vom 14. Dezember 1995 - Bf II 1/93 -.
- BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71
Werbefahrten
Auszug aus VG Düsseldorf, 06.10.2010 - 16 K 6710/09
Darüber hinaus setzt eine gemeingebräuchliche Straßennutzung voraus, dass die Straße in der üblichen Weise zum Verkehr benutzt wird, vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1975 - 1 BvR 118/71 -, BVerfGE 40, 371. - VGH Baden-Württemberg, 17.08.1988 - 14 S 689/87
Künstlerische Betätigung auf der Straße
Auszug aus VG Düsseldorf, 06.10.2010 - 16 K 6710/09
Davon kann dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch die Straßennutzung in ihrem Gemeingebrauch unzumutbar beeinträchtigt werden und damit die Gemeinverträglichkeit überschritten wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 1966 - IV C 2.65 -, VGH BW, Urteil vom 17. August 1988 - 14 S 689/87 -, GewArch.
- OVG Hamburg, 14.12.1995 - Bf II 1/93
Sondernutzungsgebühr; Verkehrsbegriff; Kommunikative Tätigkeit; Gemeingebrauch; …
Auszug aus VG Düsseldorf, 06.10.2010 - 16 K 6710/09
Die Beurteilung hat insoweit anhand des äußeren Erscheinungsbildes der konkreten Wegenutzung zu erfolgen; auf die äußerlich nicht erkennbaren Absichten und Motive des Wegebenutzers kommt es nicht an, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 aaO., OVG Hamburg, Urteil vom 14. Dezember 1995 - Bf II 1/93 -. - BVerwG, 12.12.1969 - VII C 76.68
Dauerparken von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen - Abgrenzung der …
Auszug aus VG Düsseldorf, 06.10.2010 - 16 K 6710/09
vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - VII C 76.68 -, BVerwGE 34, 320. - BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 73.79
Zum Aufstellen von Mietfahrzeugen einer Kraftfahrzeugvermietungsfirma auf …
Auszug aus VG Düsseldorf, 06.10.2010 - 16 K 6710/09
1971, 139 sowie Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 73/79 -, NJW 1982, 2332 siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2010 IV-4 RBs 25/10 -. - BVerwG, 04.03.1966 - IV C 2.65
Laternengaragen
Auszug aus VG Düsseldorf, 06.10.2010 - 16 K 6710/09
Davon kann dann nicht mehr ausgegangen werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch die Straßennutzung in ihrem Gemeingebrauch unzumutbar beeinträchtigt werden und damit die Gemeinverträglichkeit überschritten wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 1966 - IV C 2.65 -, VGH BW, Urteil vom 17. August 1988 - 14 S 689/87 -, GewArch. - OLG Düsseldorf, 01.07.2010 - 4 RBs 25/10
Überschreitung des Gemeingebrauchs durch Verteilung von Handzetteln auf einem …
Auszug aus VG Düsseldorf, 06.10.2010 - 16 K 6710/09
1971, 139 sowie Urteil vom 3. Juni 1982 - 7 C 73/79 -, NJW 1982, 2332 siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2010 IV-4 RBs 25/10 -.
- VG Düsseldorf, 29.10.2009 - 16 L 1595/09
Benutzung eines "Partybikes" bedarf der straßenrechtlichen …
Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 16. Oktober 2009 (16 K 6710/09) gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 28. September 2009 wiederherzustellen, ist unbegründet. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2009 - 11 B 1616/09
Qualifizierung des Betriebs eines "Partybikes" als erlaubnisbedürftige …
Die aufschiebende Wirkung der Klage 16 K 6710/09 des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 28. September 2009 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.