Weitere Entscheidung unten: LG Dortmund, 18.12.2008

Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 16.11.2010 - 16 O 134/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21956
LG Wuppertal, 16.11.2010 - 16 O 134/08 (https://dejure.org/2010,21956)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 16.11.2010 - 16 O 134/08 (https://dejure.org/2010,21956)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 16. November 2010 - 16 O 134/08 (https://dejure.org/2010,21956)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In der Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Motorleistung liegt ein zum Rücktritt berechtigender Mangel; Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Motorleistung als ein zum Rücktritt berechtigender Mangel; Erforderlichkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    In der Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Motorleistung liegt ein zum Rücktritt berechtigender Mangel; Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Motorleistung als ein zum Rücktritt berechtigender Mangel; Erforderlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • heise.de (Pressebericht, 27.09.2011)

    Rückgaberecht wenn Motor weniger PS hat als versprochen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Motor hat zu wenig PS - Rückabwicklung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Motor zu schwach - mangelhaft?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erhebliche Leistungsabweichung als Mangel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sportwagen mit zu wenig PS - Motorminderleistung ist ein Mangel, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Mangel : Wo 420 PS drauf steht, müssen auch 420 PS drin sein.

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Motorschwäche begründet Rücktritt vom Kaufvertrag - Erheblichkeitsgrenze nach § 323 Abs. 5 BGB überschritten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1076
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 9 U 239/06

    Käufer eines neuen Geländewagens kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der

    Auszug aus LG Wuppertal, 16.11.2010 - 16 O 134/08
    Die Kammer hat keine Bedenken, den Abzug für den geschuldeten Wertersatz unabhängig von der Feststellung der tatsächlichen Nutzung durch Angabe eines Faktors im Tenor, mit dem die bei Übergabe des Fahrzeugs tatsächlich angefallene Laufleistung multipliziert wird, anzugeben (ebenso OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.06.2007 - 9 U 239/06 = BeckRS 2007, 11305; NJW 2003, 1950).
  • BGH, 28.09.2007 - V ZR 139/06

    Voraussetzungen des Verzuges bei grundloser Erfüllungsverweigerung

    Auszug aus LG Wuppertal, 16.11.2010 - 16 O 134/08
    Der Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens setzt auch im Falle einer Erfüllungsverweigerung entsprechend dem Wortlaut des § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB die Fälligkeit der geltend gemachten Forderung voraus (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 210 f.).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2003 - 14 U 154/01

    Neuwagenkauf: Nutzungsvergütung nach Wandlung

    Auszug aus LG Wuppertal, 16.11.2010 - 16 O 134/08
    Die Kammer hat keine Bedenken, den Abzug für den geschuldeten Wertersatz unabhängig von der Feststellung der tatsächlichen Nutzung durch Angabe eines Faktors im Tenor, mit dem die bei Übergabe des Fahrzeugs tatsächlich angefallene Laufleistung multipliziert wird, anzugeben (ebenso OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.06.2007 - 9 U 239/06 = BeckRS 2007, 11305; NJW 2003, 1950).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.06.2014 - 12 O 8712/12

    Unzureichende Motorleistung als Sachmangel

    Dies kann bei einem Fahrzeug der hier vorliegenden Leistungsklasse nicht mehr als geringfügig gelten (vgl. OLG Köln , a.a.O.; LG Wuppertal , NJW-RR 2011, 1076).
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 18.12.2008 - 16 O 134/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18239
LG Dortmund, 18.12.2008 - 16 O 134/08 (https://dejure.org/2008,18239)
LG Dortmund, Entscheidung vom 18.12.2008 - 16 O 134/08 (https://dejure.org/2008,18239)
LG Dortmund, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 16 O 134/08 (https://dejure.org/2008,18239)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Wie alt darf ein Preis sein, um noch als Bezugspunkt für ein Sonderangebot dienen zu können?

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Preisangaben - Preisanpassung - Preissuchmaschinen - Wettbewerbsverstöße

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung eines TK-Anbieters mit früherem Vergleichspreis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung eines TK-Anbieters mit früherem Vergleichspreis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sonderangebot zeitlich begrenzt?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung eines TK-Anbieters mit früherem Vergleichspreis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2008 - 16 O 134/08
    Die Anforderungen an die Konkretisierung des Streitgegenstands in einem Unterlassungsantrag sind demgemäß auch abhängig von den Besonderheiten des jeweiligen Sachgebiets (vgl. BGH GRUR 2002, 1088, 1089).

    Es ist deshalb bei der Fassung des Klageantrags und des entsprechenden Urteilsausspruchs hinzunehmen, dass das Gericht bei der Beurteilung behaupteter Verstöße gegen ein in der dargelegten Weise gefasstes Unterlassungsgebot auch Wertungen vornehmen muss (BGH GRUR 2002, 1088, 1089).

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2008 - 16 O 134/08
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGHZ 144, 255, 263; BGH GRUR 2003, 958, 960).
  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 131/90

    Ortspreis - Sonderpreis; mehrere Preisnachlaßarten; Bestimmtheit der

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2008 - 16 O 134/08
    Ein Verbotsantrag ist aber dann hinreichend bestimmt, wenn bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst ist und auch zwischen den Parteien kein Streit besteht, welche von mehreren Verhaltensweisen ihm unterfällt (vgl. BGH, WRP 1992, 482, 483; Köhler in Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., vor § 13 Rdn. 284 m. w. N.).
  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 167/98

    Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2008 - 16 O 134/08
    Dasselbe gilt, wenn der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt und daher allein zu prüfen ist, ob der den Wortlaut der Norm wiederholende Klageantrag zu weit geht und mithin insoweit unbegründet ist, sowie dann, wenn der Kläger hinreichend deutlich macht, dass er nicht ein Verbot im Umfang des Gesetzeswortlauts beansprucht, sondern sich mit einem Unterlassungsbegehren an der konkreten Verletzungshandlung orientiert (BGH GRUR 2001, 529, 531).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2008 - 16 O 134/08
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGHZ 144, 255, 263; BGH GRUR 2003, 958, 960).
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2008 - 16 O 134/08
    Die Grenze der Unbestimmtheit ist überschritten bei Streit der Parteien über die objektive Bedeutung der im Unterlassungsantrag verwendeten Begriffe (vgl. BGH GRUR 1992, 561, 562) und bei Fehlen objektiver Kriterien zur Abgrenzung von zulässigem und unzulässigem Verhalten.
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2008 - 16 O 134/08
    In besonders gelagerten Fällen können aber bei der Bemessung der Anforderungen, die zur Sicherung der Bestimmtheit des Unterlassungsantrags und des entsprechenden Urteilsausspruchs aufzustellen sind, die Erfordernisse der Gewährung eines wirksamen Rechtsschutz mit abzuwägen sein (vgl. BGHZ 142, 388, 391).
  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus LG Dortmund, 18.12.2008 - 16 O 134/08
    Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Warenart, die Verhältnisse des Betriebs und die Wettbewerbssituation (BGH GRUR 2000, 337, 338).
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