Rechtsprechung
LG Berlin, 19.05.2015 - 16 O 175/15 |
Besprechungen u.ä. (2)
- lhr-law.de (Kurzanmerkung)
"Du sollst Dir kein Bildnis machen" - oder doch?
- mueller-roessner.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Reproduktions-Fotografien
Sonstiges (2)
- mueller.legal (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Fotografien von gemeinfreien Gemälden sind urheberrechtlich geschützt
- rem-mannheim.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Stellungnahme zur urheberrechtlichen Fragestellung in Bezug auf die Abbildung "Porträt Richard Wagner"
Wird zitiert von ... (2)
- LG Berlin, 31.05.2016 - 15 O 428/15
Reproduktionsfotografie - Urheberrechtsverletzung im Internet: Veröffentlichung …
Das Foto des Gemäldes "Portrait Richard Wagner" wurde von Klägerseite im März 2015 auf 49 verschiedenen Internetplattformen gefunden und abgemahnt, was unter anderem zu einer im Beschlusswege erlassenen einstweiligen Verfügung des LG Berlin - 16 O 175/15 - vom 19. Mai 2015 führte (Anlage K 12).Das Landgericht Berlin hat in der im Beschlusswege erlassenen einstweiligen Verfügung vom 19. Mai 2015 (- 16 O 175/15 -, Anlage K 12) zwar einen Lichtbildschutz nach § 72 Abs. 1 UrhG bejaht, die Frage einer teleologischen Reduktion aber nicht angesprochen; ob diese Frage sich dort überhaupt gestellt hat, ist der Entscheidung nicht zu entnehmen.
- AG Nürnberg, 22.02.2016 - 32 C 4607/15
Urheberrechtsverletzung bei Lichtbild - Werksqualität und hinreichende …
Insoweit hatte das Gericht aus den Anlagen der Klägerin, namentlich der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 19.05.2015, Az: 16 O 175/15, einen Sachvortrag entnommen hinsichtlich der Zulassung von eigenständig erstellten Fotografien innerhalb der Räumlichkeiten der Klägerin, der bis zu diesem Zeitpunkt zwischen den Parteien nicht näher erörtert worden war.