Rechtsprechung
LG Dortmund, 18.08.2011 - 16 O 206/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Werbung von Rechtsanwälten bzgl. des Schutzes von im Internetvertrieb tätigen Unternehmen vor Abmahnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 18.08.2011 - 16 O 206/10
- LG Bielefeld, 18.08.2011 - 16 O 206/10
- OLG Hamm, 29.03.2012 - 4 U 167/11
- BGH, 24.09.2013 - I ZR 133/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05
Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener …
Auszug aus LG Dortmund, 18.08.2011 - 16 O 206/10
Daher fordert die Rechtsprechung insbesondere Rechtsanwälten im Fall der eigenen Betroffenheit regelmäßig zu, Abmahnungen selbst auszusprechen (BGH GRUR 2007, 621, 622 mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05
Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei …
Auszug aus LG Dortmund, 18.08.2011 - 16 O 206/10
Eine solche Werbung ist verboten (vgl. BGH NJW 2009, 534 ff.).
- OLG Hamm, 29.03.2012 - 4 U 167/11
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Schutzbriefs" gegen Abmahnungen durch …
Sie beantragt, unter Abänderung des Urteils des LG Dortmund vom 18.8.2011 - Az. 16 O 206/10 - 1. den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr, wie aus Anl. K2d ersichtlich auf die Frage hin, "Haben Sie schon Massenabmahner erfolgreich entlarvt? Und was ist passiert?" wie folgt zu werben: ""Ja, wir ... haben bewirkt, dass Anwaltskanzleien (Massenabmahner) den Geschädigten (Abmahnopfer) sämtliche Kosten und Gebühren zurück erstatten mussten!";.Er beantragt, das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 18.8.2011 - 16 O 206/10 - aufzuheben und die Klage insgesamt abzuweisen, hilfsweise den Rechtsstreit unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 18.8.2010 an das Landgericht Dortmund zurückzuverweisen.
- OLG Hamm, 01.09.2011 - 4 U 41/11
Zum unlauteren Wettbewerbsverhalten von Anwälten durch Abmahnung wegen Gebrauchs …
Zwischen den Parteien sind bzw. waren mehrere wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten anhängig, in denen die Antragstellerin den Antragsgegner wegen diverser angeblicher Wettbewerbsverstöße abgemahnt hat und sich auch ein Gerichtsverfahren anschloss (LG Dortmund, 16 O 110/10; LG Dortmund, 16 O 134/10; LG Dortmund 16 O 206/10 und hiesiges Verfahren LG Dortmund 16 O 191/10).
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 O 206/10 U. |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 O 206/10 U.
- OLG Düsseldorf, 08.11.2013 - 17 U 15/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10
Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu …
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 O 206/10
Aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH Beschluss vom 09.03.2011, XI ZR 191/10).Entscheidend ist vielmehr, dass sie hinter dem Rücken des Anlegers erfolgen, sodass dieser das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen kann (BGH Beschluss vom 09.03.2011, XI ZR 191/10; BGH Beschluss vom 19.07.2011, XI ZR 191/10, jeweils zit. nach juris).
- BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09
Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 O 206/10
Nach dem strengen Maßstab des Bundesgerichtshofs zur Beurteilung eines unvermeidbaren Rechtsirrtums ist es dem Aufklärungspflichtigen zumutbar, die Rechtslage sorgfältig zu prüfen, soweit erforderlich, Rechtsrat einzuholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig zu beachten (BGH, Beschl. v. 29.06.2010, Az.: XI ZR 308/09 - NJW 2010, 2339, Rz. 3).Für eine Bank sei jedenfalls ab diesem Zeitpunkt erkennbar gewesen, dass eine Aufklärungspflicht über solche Umstände bestehe, die das Beratungsziel in Frage stellen und die Kundeninteressen gefährden (BGH, Beschl. v. 29.06.2010, Az.: XI ZR 308/09 - NJW 2010, 2339, Rz. 5).
- BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09
Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 O 206/10
Trotz der Versteuerung der Ersatzleistung sind die erzielten Steuervorteile allerdings ausnahmsweise doch anzurechnen, wenn Anhaltspunkte dafür besehen, dass der Anleger derart außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (BGH, Urt. v. 31.05.2010, Az.: II ZR 30/09).
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08
Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 O 206/10
Solche Vorteile liegen nur dann vor, wenn der Geschädigte Verlustzuweisungen erhalten hat, die über seine Einlageleistung hinausgehen (BGH, Urt. v. 31.05.2010, Az.: III ZR 336/08, zitiert nach juris). - BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 O 206/10
Der Geschädigte hat den Ursachenzusammenhang zwischen der gegebenenfalls festzustellenden Vertragsverletzung und dem Schaden als anspruchsbegründende Voraussetzung darzutun und nachzuweisen (BGHZ 126, 217 (211)). - BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10
Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei …
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 O 206/10
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage gezeichnet hat, in der Regel bereits durch deren Erwerb geschädigt ist, unabhängig von der ursprünglichen Werthaltigkeit der Anlage (BGH Urt. v. 24.03.2011, Az.: III ZR 81/10). - BGH, 08.10.1992 - IX ZR 98/91
Haftung des Rechtsanwalts bei Vertragsprüfung - Sittenwidrige Verfallklausel in …
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 O 206/10
Der Beklagte zu 3) hätte zumindest aufgrund seiner Pflicht zur Wahl des den Umständen nach sichersten Weges (m. w. Nachw. BGH, Urt. v. 08.10.1992, Az.: IX ZR 98/91 - NJW-RR 1993, 243 (245)) hierzu vortragen müssen. - BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05
Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …
Auszug aus LG Düsseldorf, 22.11.2012 - 16 O 206/10
Der Beklagte zu 3) hat pflichtwidrig die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sog. "Kick-Back"-Zahlungen, insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006, Az.: XI ZR 56/05, außer Acht gelassen und die Anwendbarkeit auf den Fall des Zedent nicht erkannt.
Rechtsprechung
LG Bielefeld, 18.08.2011 - 16 O 206/10 |
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 18.08.2011 - 16 O 206/10
- LG Dortmund, 18.08.2011 - 16 O 206/10
- OLG Hamm, 29.03.2012 - 4 U 167/11
- BGH, 24.09.2013 - I ZR 133/12