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   LG Berlin, 28.01.2010 - 16 O 267/09   

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LG Berlin, 28.01.2010 - 16 O 267/09 (https://dejure.org/2010,18898)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.01.2010 - 16 O 267/09 (https://dejure.org/2010,18898)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 16 O 267/09 (https://dejure.org/2010,18898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • webshoprecht.de

    Zur Bewertung eines kerngleichen Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung durch den Gebrauch verschiedener Medien

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unterlassungserklärung wegen Printwerbung erfasst auch das Verbot der Werbung im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 133, 157, 340 Abs. 1 BGB
    Unsauber formulierte Unterlassungserklärung erfasst nicht nur Wettbewerbsverstöße im Internet, sondern im Zweifel auch in Printmedien

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsverpflichtung von Printreklame umfasst auch das Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeverbot für Printprodukte umfasst auch das World Wide Web

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 07.03.2002 - 29 U 5688/01

    Werbung für Arzneimittel im Internet

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2010 - 16 O 267/09
    Es wird daher zu Recht angenommen, dass es sich bei Werbung im Internet nicht um Werbung in audiovisuellen Medien handelt (OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschl. v. 12.10.2006 - 10 W 65/06, juris, Rdnr. 44; OLG München GRUR-RR 2002, 206, 207 - Pflichtangaben).
  • OLG Naumburg, 12.10.2006 - 10 W 65/06

    Umfang einer wettbewerbsrechtlichen Verpflichtung zur Unterlassung von

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2010 - 16 O 267/09
    Es wird daher zu Recht angenommen, dass es sich bei Werbung im Internet nicht um Werbung in audiovisuellen Medien handelt (OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschl. v. 12.10.2006 - 10 W 65/06, juris, Rdnr. 44; OLG München GRUR-RR 2002, 206, 207 - Pflichtangaben).
  • BGH, 21.04.1983 - I ZR 28/81

    Anforderungen an Erinnerungswerbung nach dem Heilmittelwerbegesetz -

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2010 - 16 O 267/09
    Bezeichnung ist die Kennzeichnung eines Arzneimittels, unter der dieses zugelassen oder registriert worden ist und ohne die es nicht in den Verkehr gebracht werden darf (BGH NJW 1983, 2636 - Kneipp Pflanzensaft).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2010 - 16 O 267/09
    Es ist dennoch zu berücksichtigen, dass die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung dazu dient, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und aus der Sicht des Gläubigers einen Unterlassungstitel zu ersetzen (BGH GRUR 2001, 758, 759, 760 - Trainingsvertrag).
  • OLG Hamburg, 03.05.2002 - 3 U 355/01

    Pflichtangaben bei Werbung für Arzneimittel im Internet

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2010 - 16 O 267/09
    Nach der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ist davon auszugehen, dass solche Medien werberechtlich privilegiert werden sollten, bei denen aus Raum- und Zeitgründen nur begrenzte Möglichkeiten der Wiedergabe der Pflichtangaben gegeben sind und bei denen der Adressat nicht in der Lage ist, die Pflichtangaben adäquat wahrzunehmen und zu verarbeiten (OLG Hamburg, Beschl. v. 03.05.2002- 3 U 355/01, juris, Rdnr. 8).
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   LG Darmstadt, 01.06.2010 - 16 O 267/09   

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LG Darmstadt, 01.06.2010 - 16 O 267/09 (https://dejure.org/2010,48301)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 01.06.2010 - 16 O 267/09 (https://dejure.org/2010,48301)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - 16 O 267/09 (https://dejure.org/2010,48301)
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