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   LG Berlin, 24.07.2007 - 16 O 412/07 Kart   

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https://dejure.org/2007,5190
LG Berlin, 24.07.2007 - 16 O 412/07 Kart (https://dejure.org/2007,5190)
LG Berlin, Entscheidung vom 24.07.2007 - 16 O 412/07 Kart (https://dejure.org/2007,5190)
LG Berlin, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 16 O 412/07 Kart (https://dejure.org/2007,5190)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Belieferungsstopp für Onlinehändler wegen eBay-Verkauf kann kartellrechtswidrig sein (SCOUT u. 4YOU I)

  • aufrecht.de

    Verbot des Herstellers seine Waren bei ebay zu verkaufen wettbewerbswidrig

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abhängigmachen der Belieferung mit Markenartikeln von dem Ausschluss des Vertriebs über eBay

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Untersagung des Herstellers an einen Händler für den Vertrieb über eBay ist unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 30.03.2008)

    Hersteller darf Händlern den Verkauf seiner Markenartikel bei Ebay verbieten

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Kein Ausschluss von Internetauktionsplattform

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Herstellerverbot der Veräußerung von Markenwaren über eBay zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Ausschluss von Internetauktionsplattform eBay für Schulranzenverkauf der Marke Scout - Abhängigmachen der Belieferung mit Markenartikeln von dem Ausschluss des Vertriebs über eBay ist unzulässig

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 252
  • GRUR-RR 2009, 160 (Ls.)
  • K&R 2008, 321
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 05.08.2008 - 16 O 287/08

    AGB - eBay - Markenrecht - Markenwarenvertrieb

    Der Antragsteller erwirkte daraufhin gegen die Antragsgegnerin unter dem 24. Juli 2007 eine Urteilsverfügung (LG Berlin, 16 O 412/07 Kart), in der die Antragsgegnerin verurteilt wurde, es zu unterlassen, die Belieferung entsprechend den Bestellungen des Antragstellers mit den von der Antragsgegnerin hergestellten Produkten, insbesondere solche der Marken S... und 4..., davon abhängig zu machen, dass der Antragsteller die Ware nicht über e... oder gleichartige Auktionsplattformen anbietet und verkauft.
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