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   LG Berlin, 06.10.2011 - 16 O 417/10   

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https://dejure.org/2011,23153
LG Berlin, 06.10.2011 - 16 O 417/10 (https://dejure.org/2011,23153)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.10.2011 - 16 O 417/10 (https://dejure.org/2011,23153)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 16 O 417/10 (https://dejure.org/2011,23153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bekanntgabe der Verkäuferanschriften bei dem Internetauktionshaus eBay

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Auskunftsanspruch gegen Betreiber von Internethandelsplattform, wenn offensichtlicher Markenverstoß vorliegt und Betrieb der Plattform gewerblich erfolgt

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegenüber Online-Auktionshaus in puncto Kundendaten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Auktionshaus muss Auskunft über Kundendaten geben

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Plattformbetreiber muss bei offensichtlicher Markenrechtsverletzung Anbieterdaten herausgeben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus LG Berlin, 06.10.2011 - 16 O 417/10
    Da es sich bei dem Auskunftsanspruch bzw. der Pflicht zur Erteilung einer Auskunft infolge einer Markenrechtsverletzung um eine Sanktion für die Verletzung von Rechten aus der Gemeinschaftsmarke handelt, stellt Art. 102 Abs. 2 in diesem Fall die speziellere Vorschrift gegenüber Art. 101 Abs. 2 GMV dar (BGH GRUR 2008, 254, 257 - The Home Store zur Vorgängerregelung des Art. 98 Abs. 2 GMV; Eisenführ/Schennen, GMV, 3. Aufl. 2010, Art. 101 Rn. 5 und Art. 102 Rn. 16).
  • BGH, 13.04.1994 - XII ZR 168/92

    Umdeutung der Zeugenbenennung eines Organs in einen Antrag auf Parteivernehmung

    Auszug aus LG Berlin, 06.10.2011 - 16 O 417/10
    Sachdienlichkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn mit der geänderten Klage die noch bestehenden Streitpunkte miterledigt werden können und dadurch ein neuer Prozess vermieden wird; sie fehlt aber in der Regel, wenn mit dem neuen Anspruch ein völlig neuer Streitstoff eingeführt wird, bei dessen Beurteilung die bisherigen Prozessergebnisse nicht verwertet werden können (BGH NJW 2000, 800, 803; NJW-RR 1994, 1143; Zöller, a. a. O., § 263 Rn. 13).
  • OLG Hamburg, 28.09.2005 - 5 U 150/04

    Damier Vernis

    Auszug aus LG Berlin, 06.10.2011 - 16 O 417/10
    An die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung sind wegen möglicher Auswirkungen zu Lasten nicht beteiligter Dritter strenge Anforderungen zu stellen, so dass Zweifel in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht der Annahme einer offensichtlichen Rechtsverletzung entgegen stehen (OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 280, 281).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus LG Berlin, 06.10.2011 - 16 O 417/10
    Ein hinreichender Inlandsbezug einer Kennzeichenverletzung setzt eine hinreichende wirtschaftliche Relevanz für den Markt des betroffenen Mitgliedstaat voraus (BGH GRUR 2005, 431, 433 - HOTEL MARITIME).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus LG Berlin, 06.10.2011 - 16 O 417/10
    Sachdienlichkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn mit der geänderten Klage die noch bestehenden Streitpunkte miterledigt werden können und dadurch ein neuer Prozess vermieden wird; sie fehlt aber in der Regel, wenn mit dem neuen Anspruch ein völlig neuer Streitstoff eingeführt wird, bei dessen Beurteilung die bisherigen Prozessergebnisse nicht verwertet werden können (BGH NJW 2000, 800, 803; NJW-RR 1994, 1143; Zöller, a. a. O., § 263 Rn. 13).
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus LG Berlin, 06.10.2011 - 16 O 417/10
    Für die nachträgliche Anspruchshäufung, gestützt auf einen neuen Klagegrund (d. h. einen neuen Sachverhalt) gilt § 263 ZPO entsprechend (BGH NJW 1985, 1841, 1842; Zöller, ZPO, 27. Auflage 2009, § 264 Rn. 3a).
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