Rechtsprechung
LG Berlin, 11.12.2018 - 16 O 446/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Provision für Brustoperationen
§ 3 UWG, § 5a Abs 2 Nr 1 UWG
Hinweispflicht des Betreibers eines Ärzte-Vergleichsportals auf die Zahlung von Vermittlungsprovisionen - online-und-recht.de
Online-Portal für Brustvergrößerungen muss auf Vermittlungsprovisionen hinweisen
- arge-medizinrecht.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Provisionen für Brustoperationen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Preisvergleichsportal für Brust-Vergrößerungen muss auf Zahlungen und Provisionen der gelisteten Ärzte hinweisen - Mouse-Over-Funktion hinter einem I nicht ausreichend
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Ärzte-Portal muss Provisionszahlungen offenlegen
- coliquio.de (Kurzinformation)
Brustoperationen: Vergleichsportal führt nur zahlende Ärzte auf
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Ärze-Portal muss auf Provisionen hinweisen / Mouse-Over-Hinweis nicht ausreichend
Papierfundstellen
- MMR 2020, 132
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
Zweigstellenbriefbogen
Auszug aus LG Berlin, 11.12.2018 - 16 O 446/17
Eine Information ist nicht allein schon deshalb wesentlich im Sinne des § 5a II UWG, weil sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt (vgl. BGH, GRUR 2012, 1275 Rn. 36 = WRP 2013, 57 - Zweigstellenbriefbogen;… GRUR 2016, 1076 Rn. 31 - LGA tested). - BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15
LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer …
Auszug aus LG Berlin, 11.12.2018 - 16 O 446/17
Eine Information ist nicht allein schon deshalb wesentlich im Sinne des § 5a II UWG, weil sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt (…vgl. BGH, GRUR 2012, 1275 Rn. 36 = WRP 2013, 57 - Zweigstellenbriefbogen; GRUR 2016, 1076 Rn. 31 - LGA tested). - BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16
Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet
Auszug aus LG Berlin, 11.12.2018 - 16 O 446/17
Die Frage, ob eine Information für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von besonderem Gewicht ist, ist nach dem Erwartungs- und Verständnishorizont des Durchschnittsverbrauchers zu beurteilen (GRUR 2017, 1265, Tz. 19 - Preisportal -, zitiert nach beck-online).