Rechtsprechung
LG Berlin, 11.01.2011 - 16 O 494/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- damm-legal.de
§§ 77, 85, 16 Abs. 1 UrhG
Betreiber eines Internetdienstes, der eine Software für Musikaufnahmen aus Webradios zur Verfügung stellt, ist nicht Hersteller der damit erstellten Kopien - aufrecht.de
Urheberrechtliche Zulässigkeit eines Webradio-Aufnahmedienstes
- info-it-recht.de
Webradio-Aufnahmedienst verstößt nicht gegen das UrhG (hier: Flatster)
- aufrecht.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kein Urheberrechtsverstoß durch "flatster" zur Live-Stream-Nutzung von Internetradios
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Musikfindemaschine "flatster" nicht urheberrechtswidrig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Wer einen Internetdienst anbietet, wobei mittels einer Software Live-Streams von Internetradios hörbar gemacht werden, ist kein Hersteller
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 27.08.2010 - 2 O 366/09
- LG Berlin, 11.01.2011 - 16 O 494/09
- OLG Düsseldorf, 10.03.2011 - 24 U 20/11
- BGH, 08.09.2011 - III ZB 21/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96
Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken
Auszug aus LG Berlin, 11.01.2011 - 16 O 494/09
Soweit sich die Klägerin insoweit auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.2.1999 (GRUR 1999, 707 âEUR" Kopienversanddienst) beruft, geht dies fehl. - OLG Dresden, 28.11.2006 - 14 U 1071/06
Wettbewerbswidrigkeit eines Online-Videorekorders wegen Jugendschutzverstoß
Auszug aus LG Berlin, 11.01.2011 - 16 O 494/09
Zwar ist der Klägerin zuzugeben, dass bei einer wertenden Betrachtungsweise der Art und Weise, wie es zur Herstellung der Kopien kommt, unter Einbeziehung der Zwecksetzung des Urheberrechtsgesetz erhebliche Argumente dafür sprächen, die Beklagte als die Herstellerin anzusehen (vgl. zu einer solchen wertenden Betrachtungsweise OLG Dresden, Urteil v. 28.11.2006, Az. 14 U 1071/06, das durch das genannte Urteil des Bundesgerichtshofs aufgehoben wurde). - BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89
Betriebssystem
Auszug aus LG Berlin, 11.01.2011 - 16 O 494/09
Vervielfältigung ist jede körperliche Festlegung eines Werks, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Weise unmittelbar oder mittelbar wahrnehmbar zu machen (siehe etwa BGH GRUR 1991, 449, 453 âEUR" Betriebssystem).