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LG Berlin, 07.12.2010 - 16 O 560/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 05.05.2011 - 91 O 35/11
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Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 7.Dezember 2010 zu 16 O 560/10 gegen den Antragsgegner zu 2. wird aufgehoben und der Antrag vom 25.November 2010 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, soweit der Antragsgegner zu 2. in Anspruch genommen wird.Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 7.Dezember 2010 zu 16 O 560/10 in der Hauptsache bestätigt.
Nachdem die Antragstellerin zunächst noch zwei weitere Anträge gestellt hat, die sie vor Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgenommen hat und wegen deren genauem Inhalt auf die Antragsschrift (Blatt 1 der Akten) Bezug genommen wird, hat das Landgericht Berlin zu 16 O 560/10 am 7. Dezember 2010 eine einstweilige Verfügung gegen die Antragsgegnerinnen erlassen, durch die diesen zur Meidung von Ordnungsmitteln untersagt wurde, die oben im Tatbestand wiedergegebene Anzeige im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs ohne Zustimmung der Antragstellerin zu verbreiten und/oder öffentlich zur Schau zu stellen.
die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 7. Dezember 2011 zu dem Aktenzeichen 16 O 560/10 zu bestätigen.
die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 7. Dezember 2011 zu dem Aktenzeichen 16 O 560/10 aufzuheben und den Antrag vom 25. November 2010 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen.