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   LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 19/17   

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https://dejure.org/2017,53267
LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 19/17 (https://dejure.org/2017,53267)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 17.10.2017 - 16 S 19/17 (https://dejure.org/2017,53267)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 17. Oktober 2017 - 16 S 19/17 (https://dejure.org/2017,53267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rabüro.de

    Zur Haftung der Eltern für Schäden wegen Teilnahme ihres Kindes am öffentlichen Straßenverkehr mit Fahrrad ohne Kettenschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn ein Kind mit dem Fahrrad ein parkendes Auto beschädigt ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kind fährt mit Rad ohne Kettenschutz - Neunjährige beschädigt beim Sturz vom Fahrrad ein geparktes Auto: Haften die Eltern?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann liegt bei einem Farradunfall eines Kindes eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    9-jähriges Kind muss bei Nutzung eines Fahrrads ohne Kettenschutz auf besondere Gefahren hingewiesen werden - Fehlender Hinweis begründet Haftung der Eltern für die vom Kind verursachten Schäden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 84
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 04.11.2004 - 1 U 73/04

    Anforderungen an die Aufsichtspflicht von Eltern; Deliktische Verantwortlichkeit

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 19/17
    Denn es entspricht gesicherter Rechtsprechung, dass bereits ein (fast) achtjähriges Kind, das ein Fahrrad hinreichend sicher zu fahren vermag, über Verkehrsregeln eindringlich unterrichtet worden ist und sich über eine gewisse Zeit im Verkehr bewährt hat, auch ohne eine Überwachung durch die aufsichtspflichtigen Eltern mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen kann, etwa um zur Schule zu fahren oder einen sonst bekannten, geläufigen Weg zurückzulegen (OLG Oldenburg, Entscheidung vom 04. November 2004 - 1 U 73/04 -, Rn. 13, juris).

    Zwar darf die in § 828 Abs. 2 BGB zum Ausdruck gebrachte gesetzgeberische Wertung, die mit der Teilnahme von Kindern unter zehn Jahren am Straßenverkehr verbundenen Schadensrisiken dem haftpflicht- und häufig auch kaskoversicherten Kraftfahrer zuzuweisen, nicht durch eine unbotmäßige Ausweitung der Elternhaftung gemäß § 832 BGB wieder rückgängig gemacht werden (OLG Oldenburg VersR 2005, 807; vgl. auch Steffen VersR 1998, 1449 (1451); anders Karczewski VersR 2001, 1070 (1074); MüKoBGB/Wagner BGB § 832 Rn. 32-34, beck-online).

  • AG Mettmann, 10.02.2017 - 21 C 484/15

    Haftung aufgrund Aufsichtspflichtverletzung bei Überlassung eines Fahrrads ohne

    Auszug aus LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 19/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 10.02.2017 (21 C 484/15) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • LG Wuppertal, 01.10.2015 - 9 S 114/15
    Auszug aus LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 19/17
    Ausweislich ihres Urteils vom 01.10.2015, Az.: 9 S 114/15 (Blatt 6 ff. d.A.), hat dies offensichtlich auch die 9. Zivilkammer im Rahmen des gegen die Tochter der Beklagten geführten Vorprozesses so beurteilt, indem sie ausgeführt hat: "In diesem Sinne ist davon auszugehen, dass die Beklagte die Gefährlichkeit ihrer Handlung nicht kannte.
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 23.07.2021 - 1 C 638/20

    Verkehrsunfall, Unfall, Reparaturkosten, Geschwindigkeit, Haftpflichtversicherer,

    Eine Aufsichtspflichtverletzung bestand entgegen der Auffassung der Klagepartei aber auch nicht im Hinblick auf die mangelnde Verkehrstüchtigkeit des Fahrrades, insbesondere die Mangelhaftigkeit der Bremsen, in Betracht (vgl. BGH VerR 61, 838; LG Wuppertal NJW-RR 18, 84).
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