Rechtsprechung
LG Berlin, 08.11.2016 - 16 S 4/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- ra-juedemann.de
Zweifel an Täterschaft reichen aus
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Filesharing in Wohngemeinschaft - Haftung verneint
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Abmahnungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Filesharing in Wohngemeinschaft
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 10.12.2015 - 218 C 238/15
- LG Berlin, 08.11.2016 - 16 S 4/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Berlin-Charlottenburg, 10.12.2015 - 218 C 238/15
Urheberrechtsverletzung im Internet durch Filesharing: Haftung des …
Auszug aus LG Berlin, 08.11.2016 - 16 S 4/16
218 C 238/15.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 10. Dezember 2015 - Az. 218 C 238/15 - wird zurückgewiesen.
- BGH, 12.05.2016 - I ZR 86/15
Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen
Auszug aus LG Berlin, 08.11.2016 - 16 S 4/16
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Inhaber eines Internetanschlusses ohne konkrete Anhaltspunkte für eine bereits begangene oder bevorstehende Urheberrechtsverletzung grundsätzlich nicht verpflichtet, volljährige Mitglieder seiner Wohngemeinschaft - ebenso wie seine volljährigen Besucher und Gäste -, denen er das Passwort für seinen Internetanschluss zur Verfügung stellt, über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen aufzuklären und ihnen die rechtswidrige Nutzung entsprechender Programme zu untersagen (BGH Urteil vom 12. Mai 2016 zum Az. I ZR 86/15 BeckRS 2016, 18341).