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   LG Leipzig, 12.03.2004 - 16 S 4165/03   

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https://dejure.org/2004,45311
LG Leipzig, 12.03.2004 - 16 S 4165/03 (https://dejure.org/2004,45311)
LG Leipzig, Entscheidung vom 12.03.2004 - 16 S 4165/03 (https://dejure.org/2004,45311)
LG Leipzig, Entscheidung vom 12. März 2004 - 16 S 4165/03 (https://dejure.org/2004,45311)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus LG Leipzig, 12.03.2004 - 16 S 4165/03
    eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Störer den Angriff wiederholen wird, wenn - wie vorliegend durch die Übersendung eines Werbefaxes - bereits ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Eigentum bzw. den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Klägers vorgenommen wurde (vgl. BGHZ 31, 308, BGH NJW 1997, 62 [63J, OLG München NJW-RR 2003, 1487).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Leipzig, 12.03.2004 - 16 S 4165/03
    Die Rechtsprechung, die diesen Grundsatz für den Bereich des Wettbewerbsrechts entwickelt hat, hat jedoch stets eingeräumt, dass auch ohne eine solche Erklärung die Verneinung der Wiederholungsgefahr in ungewöhnlichen Ausnahmefällen denkbar ist (BGH NJW 1994, 1281).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 23 U 140/01

    Telekommunikationsdienstleister: Strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen

    Auszug aus LG Leipzig, 12.03.2004 - 16 S 4165/03
    Im Deliktrecht kann der Schwere des Eingriffs, den Umständen der Verletzungshandlung, dem fallbezogenen Grund der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und vor allem der Motivation des Verletzers für die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durchaus ein erhebliches Gewicht zukommen (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW 2002, 1277 [1278J).
  • OLG München, 10.05.1996 - 21 U 4468/95

    Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch

    Auszug aus LG Leipzig, 12.03.2004 - 16 S 4165/03
    eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Störer den Angriff wiederholen wird, wenn - wie vorliegend durch die Übersendung eines Werbefaxes - bereits ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Eigentum bzw. den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Klägers vorgenommen wurde (vgl. BGHZ 31, 308, BGH NJW 1997, 62 [63J, OLG München NJW-RR 2003, 1487).
  • OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03

    Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer

    Auszug aus LG Leipzig, 12.03.2004 - 16 S 4165/03
    eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Störer den Angriff wiederholen wird, wenn - wie vorliegend durch die Übersendung eines Werbefaxes - bereits ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Eigentum bzw. den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Klägers vorgenommen wurde (vgl. BGHZ 31, 308, BGH NJW 1997, 62 [63J, OLG München NJW-RR 2003, 1487).
  • AG Düsseldorf, 09.04.2014 - 23 C 3876/13

    Zur schriftlichen Dokumentation der Einhaltung des Double-Opt-Ins-Verfahrens

    Der Grundsatz, dass die Wiederholungsgefahr nur dann entfällt, wenn der Störer dem Beeinträchtigten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, gilt auch für den deliktischen Unterlassungsanspruch, jedoch nicht in gleicher Strenge, vergleiche LG Leipzig, Urteil vom 12.03.2004, Az. 16 S 4165/03.
  • AG Düsseldorf, 27.10.2014 - 20 C 6875/14

    Feedbackanfrage als Werbemail

    Der Grundsatz, dass die Wiederholungsgefahr nur dann entfällt, wenn der Störer dem Beeinträchtigten eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgibt, gilt auch für den deliktischen Unterlassungsanspruch, jedoch nicht in gleicher Strenge (vgl. LG Leipzig, Urteil vom 12.03.2004, Az.: 16 S 4165/03).
  • AG Leipzig, 18.07.2014 - 107 C 2154/14

    E-Mail-Werbung und Auskunft über die zu Werbezwecken gespeicherten Daten

    12.03.2004, Az.: 16 S 4165/03).
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