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   LG Wuppertal - 16 S 46/10 (Vergleich)   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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LG Wuppertal - 16 S 46/10 (Vergleich) (https://dejure.org/9999,7295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Recht und Urteile mit herbstlichem Hintergrund

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nächtliche Raumtemperatur von 18° C in den Wohn- und Schlafräumen

  • merkur-online.de (Pressemeldung, 05.04.2012)

    Mieter gewinnt Prozess - und bekommt 18 Grad

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Raumtemeratur von Wohn- und Schlafzimmern muss nachts mindestens 18 ° C erreichen - Vermieter muss Heizungsanlage neu einstellen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Wohnung muss auch nachts warum genug sein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 26.05.1998 - 64 S 266/97

    Rechte des Mieters bei unzureichender Beheizbarkeit der Wohnung und Austritt von

    Auszug aus LG Wuppertal - 16 S 46/10
    Auf den rechtlichen Hinweis der Kammer, dass die Kläger nach den Umständen des Falles eine nächtliche Raumtemperatur von 18° C in den Wohn- und Schlafräumen ihrer Mietwohnung erwarten durften und dürfen, ohne hierfür den ganzen Tag auf Vorrat heizen zu müssen (vgl. insoweit auch LG Berlin, NZM 1999, 1039, 1040), haben die Parteien sich hierauf im Rahmen des Zwischenvergleichs verständigt.
  • AG Köln, 05.07.2016 - 205 C 36/16

    Auch nachts muss eine Wohnung 18° C warm sein!

    dauernden Heizperiode in der Zeit von 23 - 6 Uhr in allen Räumen eine Temperatur von 18 Grad zu unterhalten (Urteil des LG Berlin vom 26.05.1998, Az. 64 S 266/97; Beschluss des LG Wuppertal vom 04.04.2012, Az. 16 S 46/10).
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