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   LAG Hessen, 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13   

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https://dejure.org/2014,16824
LAG Hessen, 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13 (https://dejure.org/2014,16824)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13 (https://dejure.org/2014,16824)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. Februar 2014 - 16 Sa 1299/13 (https://dejure.org/2014,16824)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • hessen.de (Pressemitteilung)
  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tricksereien bei Zeiterfassung rechtfertigen fristlose Kündigung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Erschlichene Pausen - Fristlose Kündigung auch nach 25 Jahren gerechtfertigt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tricksen bei der Zeiterfassung kostet den Job!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "Tricksen" bei der Zeiterfassung rechtfertigt fristlose Kündigung - auch bei langer Betriebszugehörigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tricksen bei der Zeiterfassung kostet Job. Fristlose Kündigung nach mehr als 25-jähriger Betriebszugehörigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Manipulation der Zeiterfassung: Fristlose Kündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Manipulation der Zeiterfassung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Zeiterfassung ist Vertrauenssache

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Rausschmiss ist rechtens - Tricksen bei der Zeiterfassung kostet Job

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug rechtfertigt auch bei langer Betriebszugehörigkeit fristlose Kündigung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Betrug bei Arbeitszeiterfassung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach Täuschung bei Zeiterfassung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    An der Stechuhr mehrfach getrickst - fristlose Kündigung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 01.09.2014)

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeit: Schummeln bei der Zeiterfassung kostet Job!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betrug bei Arbeitszeiterfassung rechtfertigt fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs trotz langer Betriebszugehörigkeit

  • hessen.de (Pressemitteilung)
  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeitbetrug - fristlose / außerordentliche Kündigung wirksam!

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung auch nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Wer über Arbeitszeiten lügt, riskiert die Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trotz langer Betriebszugehörigkeit ist eine fristlose Kündigung durch einen Arbeitszeitbetrug gerechtfertigt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Täuschung bei Zeiterfassung im Betrieb: Fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Täuschen bei der Zeiterfassung rechtfertigt Kündigung!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Absichtlich falsche Zeiterfassung rechtfertigt fristlose Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13
    Ein wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB ist nur gegeben, wenn das Ergebnis dieser Gesamtwürdigung die Feststellung der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist (Bundesarbeitsgericht 9. Juni 2011-2 AZR 381/10-Rn. 12).

    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich -auch für den Arbeitnehmer erkennbar- ausgeschlossen ist (Bundesarbeitsgericht 9. Juni 2011-2 AZR 381/10-Rn. 18).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung -etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen-, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (Bundesarbeitsgericht 9. Juni 2011-2 AZR 381/10-Rn. 22).

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.04.2018 - 5 Sa 438/17

    Kündigung, betriebsbedingt, Outsourcing, Streichung, Arbeitsplatzwegfall,

    Der Arbeitnehmer verletzt damit in erheblicher Weise seine ihm gegenüber dem Arbeitgeber bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme, § 241 Abs. 2 BGB (BAG, Urt. v. 09.06.2011 - 2 AZR 381/10 -, Rn. 14, juris; LAG Rheinland Pfalz, Urt. v. 03.02.2016 - 7 TaBV 20/15 -, Rn. 72, juris; Hessisches LAG, Urt. v. 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13 -. Rn. 22, juris).
  • LAG Hessen, 05.05.2017 - 14 Sa 608/16

    Pausenüberschreitung; Außerordentliche Kündigung; Aufrechnung Auflösungsantrag;

    Dies unterscheidet des Fall etwa von dem, der dem Urteil des Hessisches Landesarbeitsgericht vom 17. Februar 2014 (- 16 Sa 1299/13 - Juris) zugrunde lag, bei dem der Arbeitnehmer bewusst durch das Halten seines Portemonnaies vor das Zeiterfassungsgerät den Eindruck erwecken wollte, er steche ordnungsgemäß aus, was er jedoch durch das Abdecken des Chips mit seiner Hand verhinderte.
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