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   LAG Hamm, 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3635
LAG Hamm, 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11 (https://dejure.org/2012,3635)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11 (https://dejure.org/2012,3635)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 16 Sa 1352/11 (https://dejure.org/2012,3635)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung, Ansammlung von Urlaubsansprüchen langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 III BUrlG §§ 15, 24 Manteltarifvertrag für den Einzelhandel NRW
    Urlaubsabgeltung, Ansammlung von Urlaubsansprüchen langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern

  • rabüro.de

    Urlaubsansprüche langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer verfallen spätestens 18 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres

  • hensche.de

    Urlaub, Urlaub: Krankheit, Urlaub: Abgeltung, Urlaubsabgeltung, Krankheit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung; Verfall der Ansprüche bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Verfall von Urlaubsansprüchen langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorläufiges Ende des Streits um Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Urlaub, Verfall von Urlaubsansprüchen bei langandauernder Erkrankung nach 18 Monaten

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Schlussstrich gezogen - Arbeitsunfähig und trotzdem Urlaub?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Urlaubsrechtsprechung

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Urlaubsansprüche langfristig erkrankter Arbeitnehmer verfallen spätestens 18 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfall von Urlaubsansprüchen langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Dauerkrankheit verfällt der Urlaub 18 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • ArbG Herford, 09.08.2011 - 3 Ca 95/11

    Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tarifverträge Einzelhandel, Urlaubsabgeltung,

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 9. August 2011 - 3 Ca 95/11 - wird in Höhe einer Verurteilung von 1.003,00 EUR und von 5.050,00 EUR als unzulässig verworfen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 9. August 2011 - 3 Ca 95/11 - teilweise abgeändert und die Klage in Höhe von.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 09.08.2011, 3 Ca 95/11, abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat.

    in Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Herford - 3 Ca 95/11 - vom 09.08.2011, wird die Beklagte weiterhin verurteilt, an die Klägerin 1.003,-- EUR brutto zu zahlen nebst 5 % Zinsen über dem Leitzinssatz der EZB seit dem 05.07.2009;.

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11
    Das Problem der Ansammlung von Urlaubsansprüchen aus mehreren Urlaubsjahren wegen langandauernder Arbeitsunfähigkeit stellte sich damit nicht und ist vom Bundesarbeitsgericht weder in dieser, noch in nachfolgenden Entscheidungen erörtert worden (vgl. z.B. BAG vom 23.03.2010, 9 AZR 128/09, NZA 2010, 810; vom 04.05.2010, 9 AZR 183/09, NZA 2010, 2011, in denen das Bundesarbeitsgericht zur Frage des Vertrauensschutzes für Arbeitgeber Stellung nimmt).

    1) Die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit zur weiteren Übertragung des gesetzlichen Mindesturlaubs führt und so dessen Verfall hindert (vgl. BAG vom 12.04.2011, 9 AZR 80/10, NZA 2011, 1050; vom 04.05.2010, 9 AZR 183/09, NZA 2010, 2011), ist auf den tariflichen Mehrurlaub nach dem vorliegenden auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findenden Manteltarifvertrag anzuwenden.

    Einem tariflich angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs und seiner Abgeltung steht nach dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kein Unionsrecht entgegen (EuGH vom 22.11.2011, aaO; BAG vom 12.04.2011, 9 AZR 80/10, Rz. 21, aaO; vom 04.05.2010, 9 AZR 183/09, Rz. 23, aaO m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11
    Zwar ist diese Vorschrift nicht in dem Sinne innerstaatliches Recht geworden, dass sie normativ auf alle Arbeitsverhältnisse einwirkt (BAG vom 07.11.1993, 9 AZR 683/92, NZA 1994, 802; LAG Düsseldorf vom 25.02.2011, 9 Sa 258/10, Juris).

    Wie das Arbeitsgericht schließt sich die erkennende Kammer insoweit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.02.2011 (9 Sa 258/10, Rzn. 70 bis 75, aaO) an.

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11
    Es manifestiert sich in tariflichen Regelungen der Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer, die regelmäßig eine zeitlich befristete Übertragung vorsehen (vgl. hierzu auch BAG vom 21.06.2005, 9 AZR 200/04, Rn. 23, juris).

    Das besagt nichts anderes als dass die Gegenseite aufzufordern ist, den nach Grund und Höhe zu kennzeichnenden Anspruch zu erfüllen (BAG vom 21.06.2005, 9 AZR 200/04, NZA 2006, 232).

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11
    1) Die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die fortdauernde Arbeitsunfähigkeit zur weiteren Übertragung des gesetzlichen Mindesturlaubs führt und so dessen Verfall hindert (vgl. BAG vom 12.04.2011, 9 AZR 80/10, NZA 2011, 1050; vom 04.05.2010, 9 AZR 183/09, NZA 2010, 2011), ist auf den tariflichen Mehrurlaub nach dem vorliegenden auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findenden Manteltarifvertrag anzuwenden.

    Einem tariflich angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs und seiner Abgeltung steht nach dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kein Unionsrecht entgegen (EuGH vom 22.11.2011, aaO; BAG vom 12.04.2011, 9 AZR 80/10, Rz. 21, aaO; vom 04.05.2010, 9 AZR 183/09, Rz. 23, aaO m.w.N.).

  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 22.11.2011 (C-214/10, KHS ./. Schulte, NZA 2011, 1333) in Anknüpfung an seine bisherige Rechtsprechung erneut darauf hingewiesen, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG grundsätzlich einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die für die Ausübung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub Modalitäten vorsieht, die sogar den Verlust dieses Anspruchs am Ende eines Bezugszeitraumes oder eines Übertragungszeitraums umfassen.

    Einem tariflich angeordneten Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs und seiner Abgeltung steht nach dem klaren Richtlinienrecht und der gesicherten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kein Unionsrecht entgegen (EuGH vom 22.11.2011, aaO; BAG vom 12.04.2011, 9 AZR 80/10, Rz. 21, aaO; vom 04.05.2010, 9 AZR 183/09, Rz. 23, aaO m.w.N.).

  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08

    Beginn einer Berufungsbegründungsfrist ab Zustellung eines Ursprungsurteils;

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11
    Die damit unzulässige Hauptberufung kann jedoch in eine zulässige Anschlussberufung umgedeutet werden (BGH vom 30.10.2008, III ZB 41/08, NJW 2009, 442).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11
    Zudem wollen die Tarifvertragsparteien im Zweifel Regelungen treffen, die mit zwingendem höherrangigem Recht in Einklang stehen und damit Bestand haben (BAG vom 21.07.1993, 4 AZR 468/92, DB 1994, 1294; vom 17.03.1998, 1 ABR 12/98 NZA 1999, 662).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11
    Sie im Wege der richtlinienkonformen Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG über ihren fachlichen Geltungsbereich hinaus heranzuziehen, erscheint wegen dieser Einschränkung nicht sachgerecht (anders LAG Stuttgart vom 28.12.2011, 10 Sa 19/11).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11
    5) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebietet die richtlinienkonforme Rechtsvorbildung eine teleologische Reduktion der zeitlichen Beschränkungen des Urlaubsanspruchs in § 7 Abs. 3 Satz 3 und 4 BUrlG im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (BAG vom 24.03.2009, 9 AZR 983/07, Rz. 66, NZA 2009, 538, 544).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 158/98

    Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit und bei Erziehungsurlaub?

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 844/08

    Urlaubsentgelt im Baugewerbe

  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 531/09

    Dachdeckerhandwerk - Urlaubsgeld

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 120/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Angesichts dieser geänderten Rechtsprechung des EuGH ist die Frage in Rechtsprechung (Hessisches LAG 7. Februar 2012 - 19 Sa 818/11 - Revision anhängig unter - 9 AZR 305/12 -; LAG Hamm 12. Januar 2012 - 16 Sa 1352/11 - Revision anhängig unter - 9 AZR 232/12 -; LAG Baden-Württemberg 21. Dezember 2011 - 10 Sa 19/11 - Revision anhängig unter - 9 AZR 225/12 -) und Literatur (vgl. nur Bauer/von Medem NZA 2012, 113, 115 f.; Gehlhaar NJW 2012, 271, 273 f.; Pötters/Stiebert NJW 2012, 1034, 1037; Schinz RdA 2012, 181, 184; Bayreuther DB 2011, 2848, 2849; Franzen NZA 2011, 1403, 1405; Forst Anm. EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7) unterschiedlich beantwortet worden, ob auch nach der "nuancierten" Rechtsprechung des EuGH an einer zeitlich nicht begrenzten Ansammlung von Urlaubsansprüchen bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit festzuhalten sei.
  • LAG Nürnberg, 16.03.2012 - 8 Sa 303/11

    Urlaubsanspruch bei Krankheit - Einzelhandel - Erlöschen 15 Monate nach Ende des

    Die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie ist auch dadurch erreicht, dass die deutschen Gerichte eine zeitliche Begrenzung des Urlaubsanspruchs festlegen (so auch LAG Baden-Württemberg vom 21.12.2011 - 10 Sa 19/11 in juris und LAG Hamm vom 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11 in juris).
  • LAG Köln, 31.01.2012 - 11 Sa 739/10

    Verfall tariflicher Mehrurlaub bei Arbeitsunfähigkeit

    Das ergibt die Auslegung der maßgeblichen Tarifvorschriften (ebenso: LAG Hamm, Urt. v. 12.01.2012 - 16 Sa 1352/11 - ).
  • LAG Köln, 25.05.2012 - 10 Sa 1350/11

    Urlaubsabgeltung; Urlaubsanspruch bei langjähriger Erkrankung bzw. bei Erhalt

    Die Kammer folgt hier dem Urteil des Landesarbeitsgericht Hamm vom 12.01.2012 (Aktenzeichen 16 Sa 1352/11, zitiert nach Juris) wonach das Gebot zeitnaher Erfüllung des Urlaubsanspruchs deutschen urlaubsrechtlichen Grundsätzen ausweislich der §§ 1, 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz entspricht.
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