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   LAG Niedersachsen, 21.11.2003 - 16 Sa 147/03   

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https://dejure.org/2003,5398
LAG Niedersachsen, 21.11.2003 - 16 Sa 147/03 (https://dejure.org/2003,5398)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.11.2003 - 16 Sa 147/03 (https://dejure.org/2003,5398)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. November 2003 - 16 Sa 147/03 (https://dejure.org/2003,5398)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schadenersatz wegen Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 2 BGB ; § 78 S. 2 BetrVG; § 256 ZPO
    Benachteiligung wegen Betriebsratstätigkeit bei einer Bewerbung auf eine höhere Stelle; Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage; Ausreichende Konkretisierung des Inhalts der begehrten Feststellung ; Auswahl nach sachlichen und persönlichen Eignungen der ...

  • IWW

    BGB § 823 Abs. 2 BetrVG § 78 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachteiligung wegen Betriebsratstätigkeit bei einer Bewerbung auf eine höhere Stelle; Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage; Ausreichende Konkretisierung des Inhalts der begehrten Feststellung ; Auswahl nach sachlichen und persönlichen Eignungen der ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; BetrVG § 78 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; BetrVG § 78 Abs. 2
    Schadensersatz wegen Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Benachteilung von Betriebsratsmitgliedern bei Bewerbung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 414
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines

    Der Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG setzt nach Auffassung der Beschwerdekammer auch nicht voraus, dass das Betriebsratsmitglied befördert worden wäre, wenn die Arbeitgeberin die Freistellung nicht zu dessen Lasten berücksichtigt hätte bzw. dass das Betriebsratsmitglied besser geeignet wäre als der ausgewählte Bewerber (vgl. dazu LAG Niedersachsen 21. November 2003 - 16 Sa 147/03; LAG Hamburg 25. August 2011 - 1 TaBV 4/11 - nv.; BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - NZA 1993, 909; 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - Rn. 18, 19).
  • LAG Hessen, 10.04.2008 - 9 TaBV 236/07

    Kostentragungspflicht durch Betriebsratsmitglied

    § 78 BetrVG Satz 2 ist Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (etwa Hess. LAG Urteil vom 31. Aug. 2007 - 12 Sa 387/05 - Juris; LAG Niedersachsen Beschluss vom 21. Nov. 2003 - 16 Sa 147/03 - NZA-RR 2004, 414; Fitting 24. Aufl. § 78 BetrVG Rz. 4, 21; GK/BetrVG-Kreutz, 8. Aufl., § 78 Rz. 70; DKK-Buschmann 11. Aufl. § 78 BetrVG Rz. 27; Richardi/Thüsing BetrVG 11. Aufl. § 78 Rz. 34).
  • ArbG Hamburg, 25.11.2020 - 16 Ca 211/20

    Schadensersatzansprüche in Folge eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen das

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, können sich zwar grundsätzlich aus § 78 Satz 2 BetrVG iVm. §§ 280 Abs. 1, 823 Abs. 2, 249 Abs. 1 BGB Schadensersatzansprüche in Folge eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot von Betriebsräten nach § 78 Satz 2 BetrVG ergeben (BAG vom 25.06.2014 - 7 AZR 847/12, NZA 2014, 1209 Rn. 28; BAG vom 14.07.2010 - 7 AZR 359/09, BeckRS 2010, 75379; vgl. insoweit auch LAG Köln vom 09.09.2011 - 10 TaBV 104/10, BeckRS 2013, 70873; LAG Niedersachsen vom 21.11.2003 - 16 Sa 147/03, NZA-RR 2004, 414; Fitting, BetrVG, 30. Auflage 2020, § 78 Rn. 21).

    Es kann insoweit dahingestellt bleiben, ob ein Betriebsratsmitglied bei der Besetzung einer Stelle schon dann übergangen werden kann, wenn der andere Bewerber nur gleich gut geeignet ist (vgl. BAG vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04, NZA 2006, 448; LAG Niedersachsen vom 21.11.2003 - 16 Sa 147/03, a.a.O; offengelassen LAG Hamburg vom 25.08.2011 - 1 TaBV 4/11, n.v; anders LAG Hamburg vom 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12, a.a.O.).

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