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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12   

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https://dejure.org/2013,39569
LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12 (https://dejure.org/2013,39569)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12 (https://dejure.org/2013,39569)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. April 2013 - 16 Sa 1637/12 (https://dejure.org/2013,39569)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorübergehende Überlassung einer Leiharbeitnehmerin im Rahmen konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nicht nur vorübergehende Überlassung einer Leiharbeitnehmerin im Rahmen konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12
    Denn mittlerweile ist nicht nur § 13 AÜG, der früher die Arbeitsvermittlung geregelt hat, weggefallen, sondern auch die Vermutungswirkung bei Überschreiten der Höchstdauer, ohne dass der Gesetzgeber diese Vermutung wieder auf die nicht "vorübergehende" Arbeitnehmerüberlassung erstreckt hätte (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 33).

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Urteil vom 16. Oktober 2012 (- 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 35 ff.) ausgeführt:.

    Ein solcher Verstoß lässt sich aber nur anhand der bei Abschluss des Vertrages gültigen Rechtslage beurteilen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 46) .

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12
    Nachdem § 13 AÜG durch Art. 63 Nr. 9 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung vom 1. April 1997 ersatzlos aufgehoben wurde, gibt es in den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zitiert nach juris, dort Rz. 13; BAG, Urteil vom 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - zitiert nach juris) .

    In den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung dagegen ist das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Verleiher weder unwirksam noch wird es durch Überschreitung der zulässigen Höchstdauer beendet (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zitiert nach juris, dort Rz. 19; BAG, Urteil vom 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - zitiert nach juris) .

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12
    Nachdem § 13 AÜG durch Art. 63 Nr. 9 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung vom 1. April 1997 ersatzlos aufgehoben wurde, gibt es in den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zitiert nach juris, dort Rz. 13; BAG, Urteil vom 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - zitiert nach juris) .

    In den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung dagegen ist das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Verleiher weder unwirksam noch wird es durch Überschreitung der zulässigen Höchstdauer beendet (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zitiert nach juris, dort Rz. 19; BAG, Urteil vom 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - zitiert nach juris) .

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12
    Die Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung besteht mit Inkrafttreten des die Richtlinie umsetzenden Gesetzes oder aber mit Ablauf der Umsetzungsfrist (BAG, Beschluss vom 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 5).
  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 7/03

    Nachteilsausgleich - Informationspflicht nach § 118 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 111 S.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12
    Der Gehalt einer nach Wortsinn, Systematik und Zweck eindeutigen Regelung kann nicht im Wege der richtlinienkonformen Auslegung in sein Gegenteil verkehrt werden (BAG, Urteil vom 30. März 2004 - 1 AZR 7/03 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 47).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12
    Nach Aufhebung der Höchstüberlassungsgrenze im § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a.F. stand die Überlassung auf unbestimmte Dauer der Annahme der Arbeitnehmerüberlassung nicht entgegen (vgl. BAG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zitiert nach juris, dort Rz. 28) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08

    Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12
    Zum Teil wird in der Literatur und in der Rechtsprechung u.a. zur Arbeitnehmerüberlassung im Konzern vertreten, der Verleiher, der nicht nur vorübergehend verleihe, trete nur als Strohmann bzw. Scheinverleiher auf (vgl. Schüren, AÜG, 4. Aufl. § 1 Rz. 369 ff.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Juni 2008, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 3 TaBV 12/08 - DB 2008 S. 2428; Däubler, AiB 2008 S. 524) .
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05

    Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12
    Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit auf Grund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (vgl. BAG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 10 AZR 674/05 - BGH, Urteil vom 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - zitiert jeweils nach juris) .
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12
    Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit auf Grund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (vgl. BAG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 10 AZR 674/05 - BGH, Urteil vom 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - zitiert jeweils nach juris) .
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Zu Recht ist jedoch ein anderer Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums der Ansicht, dass eine nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer führt (LAG Düsseldorf 21. Juni 2013 - 10 Sa 1747/12 -; LAG Berlin-Brandenburg 16. April 2013 - 16 Sa 1637/12 - sowie 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -; Bissels jurisPR-ArbR 32/2013 Anm. 3; Boemke/Lembke AÜG 3. Aufl. § 1 Rn. 115; Giesen FA 2012, 66, 68; Hamann RdA 2011, 321, 327; ders. jurisPR-ArbR 10/2013 Anm. 1; Kielkowski/Krannich jurisPR-ArbR 46/2013 Anm. 2; Krannich/Simon BB 2012, 1414, 1418) .
  • LAG Saarland, 18.12.2013 - 2 TaBV 2/13

    Rechtsfolgen bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung

    Es entsteht nämlich jedenfalls in den Fällen, in welchen von einem Zeitarbeitsunternehmen mit der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderlichen Erlaubnis der Beteiligten zu 1 Leiharbeitnehmer überlassen werden auf dem Arbeitsplatz, auf welchem zuvor der Leiharbeitnehmer M. zum Einsatz kam, selbst dann kein Arbeitsverhältnis mit der Beteiligten zu 1, wenn zulässige Grenzen für die inhaltliche Festlegung des in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG verwandten Begriffs "vorübergehend" überschritten werden (vgl. hierzu LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - in BB 2013, 251 - 254 - Rn 30 bei juris ; LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12 - Rn 56 ff bei juris; wohl auch in LAG Düsseldorf Beschluss vom 02.12.2012 - 17 TaBV 38/12 - in LAGE § 1 AÜG Nr. 5 -Rn 47, 51 bei juris ; jedenfalls jetzt auch BAG Urteil vom 10.12.2013 - 9 AZR 51/13 - Pressemitteilung Nr. 73/13; zuvor bereits BAG im Urteil v. 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - in DB 2013, 2334-2335 - Rn 22 bei juris - zu einem Fall mit Anwendbarkeit der Fassung des AÜG gültig bis 30.11.2011).

    1 AÜG ist es, dem Leiharbeitnehmer eine vertragliche und damit soziale Absicherung wegen der sich in Fällen des Fehlens der nach § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG erforderlichen Verleiherlaubnis aus § 9 Nr. 1 AÜG ergebenden Rechtsfolge der Unwirksamkeit seines Arbeitsvertrages mit dem Verleihunternehmen dadurch zu geben, dass die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleihunternehmen gesetzlich fingiert wird (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12 - Rn 56 ff bei juris ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - und vom 16. April 2013 - 16 Sa 1637/12 und 16 Sa 2355/12 - meint die Beklagte, für die Annahme eines fingierten Arbeitsverhältnisses gebe es keine rechtliche Grundlage.

    Die für den vorliegenden Rechtsstreit maßgebliche Rechtsfrage war völlig identisch bereits Gegenstand der unter Beteiligung der Beklagten ergangenen Entscheidungen der 7., 15., 16. und 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteile vom 16. Oktober 2012 (7 Sa 1182/12), vom 9. Januar 2013 (15 Sa 1635/12), vom 16. April 2013 (16 Sa 1637/12 und 16 Sa 2355/12) und vom 8. August 2013 (18 Sa 845/13).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 3 Sa 1092/13

    Keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - nicht nur

    Vertragsgestaltungen, die zum Zeitpunkt ihrer Vereinbarung zulässig sind, können nicht im Nachhinein als unzulässige Umgehungsgeschäfte bewertet werden (vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 3. September 2013 - 12 Sa 1028/13, 16. April 2013 - 16 Sa 1637/12).
  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 665/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. April 2013 -16 Sa 1637/12 - wird zurückgewiesen.
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