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   LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10   

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LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10 (https://dejure.org/2011,12810)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10 (https://dejure.org/2011,12810)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 16 Sa 1712/10 (https://dejure.org/2011,12810)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Sozialplanabfindung bei Altersrente, Diskriminierung wegen des Alters

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 75 Abs. 1 BetrVG, §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 1, 10 Satz 3 Nr. 6 AGG
    Sozialplanabfindung bei Altersrente, Diskriminierung wegen des Alters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsparteien können in Sozialplänen für Arbeitnehmer mit vorgezogener Altersrente im Anschluss an die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld eine Reduzierung von Sozialplanleistungen vorsehen; Ausnehmen von der Sozialplanabfindung bei Altersrente; [Keine] ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 75 Abs. 1 BetrVG, §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 1, 10 Satz 3 Nr. 6 AGG
    Sozialplanabfindung bei Altersrente, Diskriminierung wegen des Alters

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnehmen von der Sozialplanabfindung bei Altersrente; [Keine] Diskriminierung wegen des Alters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10
    Eine mittelbare Benachteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 AGG gegeben, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, sofern nicht die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel hierzu angemessen und erforderlich sind (BAG v. 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - AP Nr. 200 zu § 112 BetrVG 1972).

    § 10 Satz 1 und 2 AGG gestatten die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters, wenn diese objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist und wenn die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (BAG v. 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - a.a.O.; BAG v. 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - a.a.O.).

    Durch diese Gestaltungsmöglichkeit kann das Anwachsen der Abfindungshöhe, das mit der Verwendung der Parameter Betriebszugehörigkeit und/oder Lebensalter bei der Bemessung der Abfindung zwangsläufig verbunden ist, bei abnehmender Schutzbedürftigkeit im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit begrenzt werden (BAG v. 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - a.a.O.; BAG v. 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - a.a.O.).

    Da für Sozialpläne regelmäßig nur begrenzte wirtschaftliche Mittel zur Verfügung stehen, ist es erforderlich, den Betriebsparteien eine ungleichmäßige Verteilung dieser Mittel zu gestatten (BAG v. 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - a.a.O.).

    Die Betriebsparteien können diese Nachteile aufgrund ihres Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums in typisierter und pauschalierter Form ausgleichen (BAG v. 11.11.2008 - 1 AZR 475/07 - BAGE 128, 275; BAG v. 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - a.a.O.; BAG v. 23.03.2010 - 1 AZR 823/08 - a.a.O.).

    Die Kammer hat zwar erhebliche Zweifel daran, ob ein vollständiger Ausschluss bestimmter Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen unter Berücksichtigung des § 10 Satz 2 AGG grundsätzlich - wie das Bundesarbeitsgericht dies in der Entscheidung vom 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - (a.a.O.) noch vertreten hat - tatsächlich wirksam wäre.

  • BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 832/08

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10
    Sind diese erfüllt, ist auch der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt (BAG v. 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - AP Nr. 55 zu § 75 BetrVG 1972).

    § 10 Satz 1 und 2 AGG gestatten die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters, wenn diese objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist und wenn die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind (BAG v. 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - a.a.O.; BAG v. 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - a.a.O.).

    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber den Betriebsparteien einen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum eröffnet, der es ihnen unter den in der Vorschrift bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, das Lebensalter als Bemessungskriterium für die Sozialplanabfindung heranzuziehen (BAG v. 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - a.a.O.).

    Durch diese Gestaltungsmöglichkeit kann das Anwachsen der Abfindungshöhe, das mit der Verwendung der Parameter Betriebszugehörigkeit und/oder Lebensalter bei der Bemessung der Abfindung zwangsläufig verbunden ist, bei abnehmender Schutzbedürftigkeit im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit begrenzt werden (BAG v. 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - a.a.O.; BAG v. 23.03.2010 - 1 AZR 832/08 - a.a.O.).

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10
    Das besondere Feststellungsinteresse des § 256 Abs. 1 ZPO muss als Sachurteilsvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein (BAG v. 21.04.2010 - 4 AZR 755/08 - EzA § 256 ZPO 2002 Nr. 9; BAG v. 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - BAGE 124, 240).

    Es liegt nur dann vor, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG v. 21.04.2010 - 4 AZR 755/08 - a.a.O.; BAG v. 14.12.2005 - 4 AZR 522/04 - AP Nr. 94 zu § 256 ZPO 1977; BAG v. 29.11.2001 - 4 AZR 757/00 - BAGE 100, 43).

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (BAG v. 21.04.2010 - 4 AZR 755/08 - a.a.O.; BAG v. 29.11.2001 - 4 AZR 757/00 - a.a.O.).

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10
    Es liegt nur dann vor, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG v. 21.04.2010 - 4 AZR 755/08 - a.a.O.; BAG v. 14.12.2005 - 4 AZR 522/04 - AP Nr. 94 zu § 256 ZPO 1977; BAG v. 29.11.2001 - 4 AZR 757/00 - BAGE 100, 43).

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (BAG v. 21.04.2010 - 4 AZR 755/08 - a.a.O.; BAG v. 29.11.2001 - 4 AZR 757/00 - a.a.O.).

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10
    Hieran hat sich durch die Entscheidung des EuGH vom 12.10.2010 - C-499/08 - in Sachen Andersen nichts geändert.

    Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache Andersen (Urteil v. 12.20.2010 - C 499/08 - NZA 2010, 1341) ergibt sich keine abweichende Wertung.

  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10
    Diese sind daraufhin zu überprüfen, ob sie mit höherrangigem Recht wie insbesondere dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sind (BAG v. 11.11.2008 - 1 AZR 475/07 - BAGE 128, 275).

    Die Betriebsparteien können diese Nachteile aufgrund ihres Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums in typisierter und pauschalierter Form ausgleichen (BAG v. 11.11.2008 - 1 AZR 475/07 - BAGE 128, 275; BAG v. 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - a.a.O.; BAG v. 23.03.2010 - 1 AZR 823/08 - a.a.O.).

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10
    Das besondere Feststellungsinteresse des § 256 Abs. 1 ZPO muss als Sachurteilsvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein (BAG v. 21.04.2010 - 4 AZR 755/08 - EzA § 256 ZPO 2002 Nr. 9; BAG v. 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06 - BAGE 124, 240).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10
    Es liegt nur dann vor, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG v. 21.04.2010 - 4 AZR 755/08 - a.a.O.; BAG v. 14.12.2005 - 4 AZR 522/04 - AP Nr. 94 zu § 256 ZPO 1977; BAG v. 29.11.2001 - 4 AZR 757/00 - BAGE 100, 43).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Faires Verfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10
    Es handelt sich der Sache nach um eine nachträgliche Klagehäufung, die gemäß §§ 263, 533 ZPO wie eine Klageänderung zu behandeln ist (BAG v. 11.04.2006 - 9 AZN 892/05 - AP Nr. 1 zu § 533 ZPO; BGH v. 27.09.2006 - VIII ZR 19/04 - NJW 2007, 2414).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2011 - 10 Sa 547/10

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters - geringere Abfindung für

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10
    Der den Betriebspartnern eingeräumte weite Ermessensspielraum muss es ihnen ermöglichen, einen im Einzelfall ausgestalteten Ausgleich zwischen den verschiedenen Arbeitnehmergruppen zu finden (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz v. 10.03.2011 - 10 Sa 547/10 - n.v., juris).
  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

  • LAG Düsseldorf, 10.11.2011 - 11 Sa 764/11

    Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung; Diskriminierungsverbot; Differenzierung in

    17) nichts geändert (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 10.03.2011 - 10 Sa 547/10 - juris; vgl. auch LAG Düsseldorf 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10 - juris).

    Die Betriebsparteien können deshalb zwischen "rentennahen" und "rentenfernen" Jahrgängen differenzieren (LAG Rheinland-Pfalz 10.03.2011 - 10 Sa 547/10 - Rz. 47 im Anschluss an S. BB 2010, 2894 ff.; vgl. auch LAG Düsseldorf 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10 - Rz. 96 juris).

  • LAG Hamm, 29.08.2012 - 4 Sa 668/11

    Altersdiskriminierung durch Ausnehmen älterer, bereits rentenberechtigter

    In einem solchen Fall muss es den Betriebspartnern möglich sein, einen im Einzelfall ausgewogenen Ausgleich zwischen den verschiedenen Arbeitnehmergruppen zu finden (so nunmehr der EuGH, Urteil vom 06.12.2012 - C-152/11 (Odar) = NZA 2012, 1435 ff.; ferner: LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.03.2011 - 10 Sa 547/10 - juris; LAG München, Urteil vom 08.02.2011 - 7 Sa 887/10 - juris; Rolf, BB 2010, 2894 ff.; Gießen, EuZA 2011, 383 ff.; Berg/Natzel, ZFA 2012, 65 ff; Wißmann, RdA 2011, 2011, 181 ff.; für eine tarifliche Regelung auch BAG, Urteil vom 06.10.2011, 6 AZN 815/11 = NZA 2011, 1431 ff.; differenzierend: Erfurter Kommentar/Kania, 13. Auflage 2013, §§ 112, 112a BetrVG Rn. 24 a; a.A.: Rech, ZESAR 2011, 143 f; von Roetteken, juris PR-ArbR 18/2011 Anm. 2; Schmidt, ZESAR 2011, 164 ff.).
  • LAG Niedersachsen, 29.09.2011 - 7 Sa 323/11

    Sozialplanabfindung; Altersdiskriminierung; Verteilungsgerechtigkeit;

    Die Betriebsparteien waren nicht gehalten, alle denkbaren Nachteile zu entschädigen, was angesichts der Begrenztheit der zur Verfügung stehenden Mittel regelmäßig auch nicht umsetzbar wäre (LAG Düsseldorf vom 14.06.2011, 16 Sa 1712/10) .
  • LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 10 Sa 866/11

    Abfindung; Sozialplan; rentennahe Jahrgänge; Altersdiskriminierung

    Die Betriebsparteien können deshalb zwischen "rentennahen" und "rentenfernen" Jahrgängen differenzieren (vgl. LAG Düsseldorf vom 10.11.2011 - 11 Sa 764/11; LAG Düsseldorf 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10 sowie; LAG Baden-Württemberg vom 13.09.2011 - 15 Sa 104/10; LAG Rheinland-Pfalz 10.03.2011 - 10 Sa 547/10, allesamt dokumentiert bei juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2012 - 12 Sa 51/10

    Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente - Schwerbehinderung

    Die Herausnahme der rentennahen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Anwendungsbereich des § 2 des Sozialplans war daher im Sinne des § 10 Satz 2 AGG erforderlich (vgl. BAG, Urteil vom 30.09.2008, Rdnr. 38 zur Rechtslage vor Inkrafttreten des AGG; Urteil vom 26.05.2009, Rdnr. 49; Urteil vom 23.03.2010, Rdnr. 29 f. - ebenso zum vorliegenden Sozialplan: LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2011, 16 Sa 1712/10, Rdnrn. 81 ff.).
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