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   LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 2222/05   

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https://dejure.org/2006,8766
LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 2222/05 (https://dejure.org/2006,8766)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.07.2006 - 16 Sa 2222/05 (https://dejure.org/2006,8766)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - 16 Sa 2222/05 (https://dejure.org/2006,8766)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 613a Abs 2 BGB, § 613a Abs 5 Nr 3 BGB, § 613a Abs 5 Nr 4 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 111 BetrVG
    Kein Schadensersatzanspruch wegen fehlender Information über die künftige wirtschaftliche Lage des Betriebserwerbers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen Betriebsveräußerer auf Zahlung eines Entschädigungsbetrages als Nachteilsausgleich oder als Schadensersatz wegen Verletzung von Informationspflichten anlässlich eines Betriebsübergangs; Rechte eines Arbeitnehmers bei unterlassenem Widerspruch gegen den ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 2222/05
    Der Schaden muss nach Art und Entstehungsweise aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Pflicht bestimmt war (vgl. BGHZ 95, 199, 209 f.; BGH 25. Juni 1985, NJW 1985, 2749, 2751; BGH 17. Oktober 1990, WM 1991, 246, 248; BAG 18. Juni 1991, WM 1991, 1629).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83

    Mißlungener Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikation

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 2222/05
    Der Schaden muss nach Art und Entstehungsweise aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Pflicht bestimmt war (vgl. BGHZ 95, 199, 209 f.; BGH 25. Juni 1985, NJW 1985, 2749, 2751; BGH 17. Oktober 1990, WM 1991, 246, 248; BAG 18. Juni 1991, WM 1991, 1629).
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 2222/05
    Gewohnheitsrechtlich ist anerkannt, dass Auskunftsansprüche nach Treu und Glauben bestehen können, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. z.B. BGH 11. Juni 1990, NJW 1990, 3151, 3152).
  • BGH, 17.10.1990 - IV ZR 197/89

    Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter Finanzierungsvermittlung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 2222/05
    Der Schaden muss nach Art und Entstehungsweise aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Pflicht bestimmt war (vgl. BGHZ 95, 199, 209 f.; BGH 25. Juni 1985, NJW 1985, 2749, 2751; BGH 17. Oktober 1990, WM 1991, 246, 248; BAG 18. Juni 1991, WM 1991, 1629).
  • BGH, 18.06.1991 - XI ZR 282/90

    Annahme einer Revision - Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 2222/05
    Der Schaden muss nach Art und Entstehungsweise aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Pflicht bestimmt war (vgl. BGHZ 95, 199, 209 f.; BGH 25. Juni 1985, NJW 1985, 2749, 2751; BGH 17. Oktober 1990, WM 1991, 246, 248; BAG 18. Juni 1991, WM 1991, 1629).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2006 - 16 Sa 2222/05 - wird zurückgewiesen.
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