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   LAG Niedersachsen, 08.07.2005 - 16 Sa 331/05   

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https://dejure.org/2005,5360
LAG Niedersachsen, 08.07.2005 - 16 Sa 331/05 (https://dejure.org/2005,5360)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.2005 - 16 Sa 331/05 (https://dejure.org/2005,5360)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - 16 Sa 331/05 (https://dejure.org/2005,5360)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zurückbehaltungsrecht in Insolvenz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch eines Insolvenzverwalters einer Firma gegen Arbeitnehmer auf Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung für ein bei dem Arbeitnehmer verbliebenen Personenkraftwagen (Pkw); Folgen einer Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung auf Grund eines nach ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Insolvenzverwalters einer Firma gegen Arbeitnehmer auf Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung für ein bei dem Arbeitnehmer verbliebenen Personenkraftwagen (Pkw); Folgen einer Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung auf Grund eines nach ...

  • Judicialis

    BGB § 163; ; BGB § 271

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 163 § 271
    Rückgabe des Dienstwagens bei Insolvenz nach Vergleichsabschluss - kein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bei Nichterfüllung vereinbarter Zahlungsverpflichtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dienstwagen als Faustpfand - Insolvenzverwalter zahlt Abfindung nicht, Angestellter behält das Auto

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 162
  • MDR 2006, 162 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZA-RR 2006, 40
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.2003 - V ZR 279/02

    Zurückbehaltungsrecht des nichtberechtigten Besitzers wegen Aufwendungen zur

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.07.2005 - 16 Sa 331/05
    Im Insolvenzverfahren gilt, wie der Kläger zu Recht ausgeführt hat, die Besonderheit, dass nunmehr eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger erfolgen soll und deshalb grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht oder ein sonstwie geartetes Recht zum Besitz aufgrund der zwischen dem Beklagten und der Gemeinschuldnerin getroffenen Vereinbarung nicht mehr besteht (vgl. hierzu Urteile des BGH vom 23.05.2003, Az. V ZR 279/02 in MDR 2003, 1258/1259 sowie vom 07.03.2002, Az. IX ZR 457/99 in MDR 2002, 907/908).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.07.2005 - 16 Sa 331/05
    Im Insolvenzverfahren gilt, wie der Kläger zu Recht ausgeführt hat, die Besonderheit, dass nunmehr eine gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger erfolgen soll und deshalb grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht oder ein sonstwie geartetes Recht zum Besitz aufgrund der zwischen dem Beklagten und der Gemeinschuldnerin getroffenen Vereinbarung nicht mehr besteht (vgl. hierzu Urteile des BGH vom 23.05.2003, Az. V ZR 279/02 in MDR 2003, 1258/1259 sowie vom 07.03.2002, Az. IX ZR 457/99 in MDR 2002, 907/908).
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