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LAG Berlin, 10.07.2003 - 16 Sa 545/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung von Lohnsteuern; Verrat von Geschäftsgeheimnissen an ein Konkurrenzunternehmen als Kündigungsgrund; Entbehrlichkeit einer Abmahnung; Durchführung einer Interessenabwägung ...
- Judicialis
BGB § 626 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Verrat von Geschäftsgeheimnissen; fristlose Arbeitgeberkündigung im Urlaub, zu dessen Ende das Arbeitsverhältnis ohnehin geendet hätte - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)
Schmaler Grat zwischen freier Meinungsäußerung und dem Recht des Arbeitgebers auf Loyalität
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wer Geschäftsgeheimnisse verrät, kann fristlos gekündigt werden
- RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)
Verrat von Geschäftsgeheimnissen - fristlose Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 13.01.2003 - 7 Ca 28603/02
- LAG Berlin, 10.07.2003 - 16 Sa 545/03