Rechtsprechung
   LAG Hessen, 30.10.2000 - 16 Sa 759/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4899
LAG Hessen, 30.10.2000 - 16 Sa 759/00 (https://dejure.org/2000,4899)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.10.2000 - 16 Sa 759/00 (https://dejure.org/2000,4899)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 16 Sa 759/00 (https://dejure.org/2000,4899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragsverpflichtungen eines Unternehmens nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes; Eintragung in der Handwerksrolle mit Schreinerhandwerk; Mitgliedschaft in der Schreinerinnung Heilbronn; Anwendung des Manteltarifvertrages für das Schreiner- und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG §§ 1 4; VTV-Bau § 24 Abs. 1
    Sozialkassenverfahren: Tarifpluralität - Tarifkonkurrenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 1637
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.01.1975 - 4 AZR 10/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Erledigung der Hauptsache - Tarifverträge:

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2000 - 16 Sa 759/00
    Das bedeutet, dass auf einseitige Erledigungserklärung des Klägers hin die Erledigung der Hauptsache nur ausgesprochen werden kann, wenn die Hauptsache tatsächlich erledigt ist, das wiederum ist sie dann, wenn nach Rechtshängigkeit der Klage ein Ereignis eingetreten ist, das einer bislang zulässigen begründeten Klage die Zulässigkeit oder Begründetheit genommen hat (vgl. BAG 05.05.1995, AP Nr. 67 zu § 74 HGB ; BAG 22.01.1975, AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94

    Voraussetzungen für das Erfasstsein eines Betrieb vom betrieblichen

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2000 - 16 Sa 759/00
    Dazu gehört insbesondere auch die Montage plattenförmiger Bauteile aus verschiedenen Materialien zur Errichtung von Leichtbautrennwänden und -decken, da zum Aufgabenbereich des Trockenbaumonteurs der Einbau von Deckenkonstruktionen als Schutz gegen Wärme, Schall, Sicht und Feuer gerechnet wird (vgl. BAG 26.04.1989, a.a.O.; BAG 22.09.1993, AP Nr. 21 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94 -).
  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 582/98

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2000 - 16 Sa 759/00
    Hierzu zählt nämlich die Montage (der Einbau) von industriell hergestellten Bauteilen aus verschiedenen Materialien zur Bekleidung von Außen- und Innenwänden und zur Errichtung von Leichtbautrennwänden (vgl. BAG 07.07.1999, AP Nr. 221 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 07.02.2000 - 16 Sa 913/99

    Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmers für gewerbliche Arbeitnehmer nach

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2000 - 16 Sa 759/00
    Das belegt zusätzlich, dass es sich in der Tat um bauliche Tätigkeiten in der Form von Montagebauarbeiten handelt (ständige Kammerrechtsprechung, vgl. z. B. Kammerurteil v. 07.02.2000 - 16 Sa 913/99 -).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2000 - 16 Sa 759/00
    Dabei sind den baulichen Tätigkeiten ebenfalls zuzuordnen diejenigen Nebenarbeiten, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen in Zusammenhang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG 11.06.1997, AP Nr. 200 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2000 - 16 Sa 759/00
    Nach § 1 Abs. 2 VTV fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages diejenigen Betriebe, in denen überwiegend entweder die in § 1 Abs. 2 Abschn. V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden oder aber Leistungen im Sinne der allgemeinen Bestimmungen der Abschn. I bis III durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung seit BAG 18.01.1984, AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BGH, 09.02.1993 - XI ZR 88/92

    Zinsen von Verzugszinsen als Schadensersatz - Verzugsschaden der Bank

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2000 - 16 Sa 759/00
    Da für die Zahlung von Verzugszinsen, auch den in § 30 VTV tarifvertraglich genannten, eine Zeit nach dem Kalender nicht bestimmt ist, kam der Beklagte als Schuldner insoweit nur unter der Voraussetzung des § 284 Abs. 1 BGB a. F., also nach Mahnung oder einer ihm nach Satz 2 gleichgestellten Maßnahme in Verzug (vgl. BGH 09.02.1993, NJW 1993, 1260 (1261)).
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Arbeitszeit des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2000 - 16 Sa 759/00
    Ob überwiegend bauliche Leistungen erbracht werden, bemisst sich danach, ob die überwiegende betriebliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer auf derartige baugewerbliche Tätigkeiten entfällt (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAG 24.08.1994, AP Nr. 181 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 49/89

    Tarifvertrag: Auslegung - BRTV-Bau

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2000 - 16 Sa 759/00
    Dieser montiert industriell hergestellte Fertigteile, die er nicht mehr wesentlich verändert (vgl. BAG 24.04.1989, AP Nr. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 120/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Installationsarbeiten

    Die erst 1998 bzw. 2000 erfolgten Erstattungen konnte die ZVK deshalb zurückhalten (§ 273 Abs. 1 BGB; vgl. Hessisches LAG 30. Oktober 2000 - 16 Sa 759/00 -).
  • LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 530/02

    Tarifpluralität; Geltungsbereich der Bautarifverträge

    Auf die Frage, ob und in welchem Umfang vom Betrieb gelernte Schreiner beschäftigt werden, kommt es, soweit die Rückausnahme eingreift, nicht an (vgl. Kammerurteile vom 30.10.2000 - 16 Sa 759/00 - LAGE § 4 TVG Bauindustrie Nr. 4 und vom 15.10.2001 - 16 Sa 748/01).

    Denn durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung eines Tarifvertrages kann keine normative und zwingende Wirkung der Tarifnormen begründet werden (vgl. BAG 22.09.1993 und 04.12.2002, AP Nr. 21 und 28 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Kammerurteil vom 30.10.2000, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 28.11.2005 - 16 Sa 2023/04

    Tarifauslegung - Sozialkassenverfahren - Treppenbau

    Denn diese Frage ist unerheblich, weil die Rückausnahmeregelung des § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 11 VTV (VTV 2000) eingreift (vgl. Kammerurteil vom 30. Oktober 2000 - 16 Sa 759/00 - LAGE § 4 TVG Bauindustrie Nr. 4).
  • LAG Hessen, 30.07.2007 - 16 Sa 486/07

    Sozialkassentarifvertrag: Anspruch auf Auskunfts- und Zahlungsverpflichtung;

    Allein der Umstand, dass die GbR die Regelungen der Tarifverträge des Metallhandwerks in Niedersachsen mit Arbeitnehmern vereinbart hatte, kann keine Tarifkonkurrenz begründen, weil durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung eines Tarifvertrages keine normative und zwingende Wirkung der Tarifnormen herbeigeführt werden kann (vgl. BAG 22. September 1993, AP Nr. 21 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Kammerurteil vom 30. Oktober 2000 - 16 Sa 759/00 - LAGE § 4 TVG Bauindustrie Nr. 5).
  • LAG Hessen, 12.11.2001 - 16 Sa 806/00

    Auskunftsverlangen eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers im Baugewerbe aus

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 14.05.2007 - 16 Sa 1155/06

    Bauliche Leistungen, Bautarifvertrag, Geltungsbereich, Installationsarbeiten

    Eine Tarifkonkurrenz konnte dadurch nicht begründet werden, weil durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung eines Tarifvertrages keine normative und zwingende Wirkung der Tarifnormen eintritt (vgl. BAG 22. September 1993 und 04. Dezember 2002, AP Nr. 21 und 28 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Kammerurteile vom 30.10.2000 - 16 Sa 759/00 - LAGE § 4 TVG Bauindustrie Nr. 4 und vom 14.07.2003 - 16 Sa 530/02 - DB 2004, 1786).
  • LAG Hessen, 01.08.2005 - 16 Sa 9/05

    Mehrgliedriger Tarifvertrag - Tarifkonkurrenz - Sozialkassenbeitrag - Christliche

    Denn durch eine arbeitsvertragliche Vereinbarung eines Tarifvertrages kann keine tarifrechtliche, nämlich normative und zwingende Wirkung der Tarifnormen begründet werden (vgl. BAG 22.09.1993 und 04.12.2002, AP Nr. 21 und 28 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Kammerurteile vom 30.10.2000 - 16 Sa 759/00 LAGE § 4 TVG Bauindustrie Nr. 4 und vom 14. Juli 2003 - 16 Sa 530/02 - DB 2004, 1786).
  • LAG Hessen, 18.02.2008 - 16 Sa 1426/07

    Baugewerbe - ungerechtfertigte Bereicherung

    Darüber hinaus kann die ZVK, soweit Beitragsmeldungen und Beitragsforderungen fällig sind, der Arbeitgeber die tariflich geschuldeten Auskünfte jedoch (noch) nicht erteilt hat, die teilweise Anrechnung von Gutschriften auf der Höhe nach feststehende, aber der Höhe nach ihm noch nicht bekannte Forderungen verweigern (§ 273 BGB; vgl. BAG 13. Mai 2004 AP Nr. 265 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Kammerurteil v. 30. Oktober 2000 - 16 Sa 759/00 - LAGE § 4 TVG Bauindustrie Nr. 5).
  • LAG Hessen, 28.02.2005 - 16 Sa 1553/04

    Sozialkassenbeiträge bei Mischbetrieb

    Denn derartige Tätigkeiten zählen zu den Montagebauarbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 37, weil Türen und Fenster nichts anderes sind als bewegliche, unter Umständen durchsichtige Teile von Wänden (vgl. Kammerurteil vom 30. Oktober 2000 - 16 Sa 759/00 - LAGE § 4 TVG Bauindustrie Nr. 5).
  • LAG Hessen, 24.01.2005 - 16 Sa 1187/04

    Geltungsbereich der Bautarifverträge

    Das kann angesichts des eindeutigen Tarifwortlauts nur so verstanden werden, dass nach dem Willen der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes Betriebe des Ofensetzerhandwerks, die arbeitszeitlich überwiegend eine der in Abschnitt V genannten Tätigkeiten ausführen, gleichwohl unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV fallen sollen (vgl. für die inhaltlich ähnliche Ausnahme für Betriebe des Schreinerhandwerks: BAG 27.08.1986, AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 22. September 1993, AP Nr. 21 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Kammerurteil vom 30. Oktober 2000 - 16 Sa 759/00 - LAGE § 4 TVG Bauindustrie Nr. 5).
  • LAG Hessen, 23.03.2011 - 18 Sa 1098/10

    VTV-Maler-Lackierer - Aufrechnungsverbot - Tilgungsbestimmung bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht