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   LG Leipzig, 11.01.2001 - 16 T 178/00   

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https://dejure.org/2001,25458
LG Leipzig, 11.01.2001 - 16 T 178/00 (https://dejure.org/2001,25458)
LG Leipzig, Entscheidung vom 11.01.2001 - 16 T 178/00 (https://dejure.org/2001,25458)
LG Leipzig, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 16 T 178/00 (https://dejure.org/2001,25458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsansprüche eines Verfahrenspflegers und vorläufigen Betreuers; Einleitung eines Unterbringungsverfahrens; Einstweilige Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Rechtsanwalts der fehlerhaft zum Verfahrenspfleger bestellt wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 864
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus LG Leipzig, 11.01.2001 - 16 T 178/00
    Der dort bestimmte Ausschluss der Abrechnungsweise nach § 1835 Abs. 3 BGB in Verbindung mit den Vorschriften der BRAGO für Rechtsanwälte als Verfahrenspfleger ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass er dann nicht eingreift, wenn ein Laie in der gleichen Situation vernünftigerweise professionellen Rechtsrat eingeholt und einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.2000, Aktenzeichen: 1 BvR 23/00 ; auch Bundesverfassungsgericht in BtPrax 2000, 77 ff.).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus LG Leipzig, 11.01.2001 - 16 T 178/00
    Der dort bestimmte Ausschluss der Abrechnungsweise nach § 1835 Abs. 3 BGB in Verbindung mit den Vorschriften der BRAGO für Rechtsanwälte als Verfahrenspfleger ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass er dann nicht eingreift, wenn ein Laie in der gleichen Situation vernünftigerweise professionellen Rechtsrat eingeholt und einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.2000, Aktenzeichen: 1 BvR 23/00 ; auch Bundesverfassungsgericht in BtPrax 2000, 77 ff.).
  • BayObLG, 16.10.1997 - 3Z BR 275/97

    Vergütung des Verfahrenspflegers

    Auszug aus LG Leipzig, 11.01.2001 - 16 T 178/00
    Denn die Bewilligung der Vergütung für den Verfahrenspfleger setzt nicht die Rechtmässigkeit, sondern lediglich die Wirksamkeit seiner Bestellung voraus (BayOBLG FamRZ 1998, 1053 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

    Auslegung der Vorschrift, dass einem Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Vormundschaft oder Betreuung für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nicht anwaltlicher Vormund oder Betreuer seinerseits einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach der BRAGO zusteht (vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; FamRZ 2000, 1284, 1285 und dem nachfolgend OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; LG München BtPrax 2001, 175; LG Leipzig FamRZ 2001, 864).
  • LG Leipzig, 14.06.2005 - 12 T 467/05
    Auch hält soweit ersichtlich die hierzu ergangene Rechtsprechung einen - zusätzlichen - Aufwendungsersatz nur nach der BRAGO/RVG für möglich (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.11.2002, MDR 2003 S. 154, 155; OLG des Landes Sachsenanhalt, Beschluss vom 19.6.2001, OLGR Naumburg 2001, S. 559; LG Leipzig Beschluss vom 11.1.2001, 16 T 178/00, FamRZ 2001, S. 864 - 866).
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