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   LAG Hessen, 23.11.2005 - 16 Ta 509/05   

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https://dejure.org/2005,13115
LAG Hessen, 23.11.2005 - 16 Ta 509/05 (https://dejure.org/2005,13115)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.11.2005 - 16 Ta 509/05 (https://dejure.org/2005,13115)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. November 2005 - 16 Ta 509/05 (https://dejure.org/2005,13115)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 118 Abs 2 S 4 ZPO, § 114 ZPO
    Fristsetzung - Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 118 II 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 118 Abs. 2 S. 4
    Ablehnung der Prozesskostenhilfe nach Fristsetzung nur bei förmlicher Bekanntgabe der Frist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 16.09.1999 - 16 Ta 629/99
    Auszug aus LAG Hessen, 23.11.2005 - 16 Ta 509/05
    Darüber hinaus ist nach Instanzabschluss PKH nachträglich und rückwirkend zu bewilligen, wenn das Gericht dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt hatte, erforderliche Unterlagen auch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens noch nachzureichen und so das Instanzende »hinauszuschieben«, weil das Gericht in diesem Falle einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte (vgl. Kammerbeschlüsse vom 16.09.1999 - 16 Ta 629/99 - u. vom 02.10.1997 - 16 Ta 472/97 - OLG Karlsruhe 22.04.1998 NJW-RR 1998, 578 (579); LAG Niedersachsen 10.02.1992 MDR 1993, 91).

    Denn aus einer Verletzung gerichtlicher Obliegenheiten nach § 139 ZPO darf dem Antragsteller kein Nachteil erwachsen (vgl. Kammerbeschluss vom 16.09.1999 aaO.; Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. 2005 § 119 Rz 11).

  • LAG Hessen, 12.11.2002 - 15 Ta 292/02

    Prozesskostenhilfe; Nachfrist nach Verfahrensbeendigung, Nachreichung von

    Auszug aus LAG Hessen, 23.11.2005 - 16 Ta 509/05
    Denn § 118 Abs. 2 S.4 ZPO ist eine Spezialvorschrift, die der allgemeinen Regelung des § 571 ZPO vorgeht (vgl. BAG 03. Dezember 2003 MDR 2004, 415; LAG Nürnberg 15. April 2003 AR-Bl. ES 1290 Nr. 34; 12. Dezember 2002 - 15 Ta 292/02 ).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.1997 - 2 UF 227/96

    Unterhaltsbedarfsermittlung durch Aufwendungen für Prozeßkosten in Scheidungs-

    Auszug aus LAG Hessen, 23.11.2005 - 16 Ta 509/05
    Darüber hinaus ist nach Instanzabschluss PKH nachträglich und rückwirkend zu bewilligen, wenn das Gericht dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt hatte, erforderliche Unterlagen auch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens noch nachzureichen und so das Instanzende »hinauszuschieben«, weil das Gericht in diesem Falle einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte (vgl. Kammerbeschlüsse vom 16.09.1999 - 16 Ta 629/99 - u. vom 02.10.1997 - 16 Ta 472/97 - OLG Karlsruhe 22.04.1998 NJW-RR 1998, 578 (579); LAG Niedersachsen 10.02.1992 MDR 1993, 91).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus LAG Hessen, 23.11.2005 - 16 Ta 509/05
    Eine nachträgliche und rückwirkende Bewilligung nach Instanzabschluss kommt unter den Voraussetzungen des § 114 ZPO allerdings dann in Frage, wenn der Antragsteller den Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt hatte, dieser aber nicht beschieden worden ist, obgleich der Antragsteller mit seinem Antrag alles für die Bewilligung von PKH erforderliche getan hatte (vgl. BGH 30.09.1981 NJW 1982, 446).
  • LAG Köln, 30.08.2004 - 2 Ta 257/04

    Fristsetzung, Ablehnung der PKH, fehlende Mitwirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.11.2005 - 16 Ta 509/05
    Da es sich bei der Fristsetzung nach § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO um eine Verfügung iSv § 329 ZPO handelt (vgl. Musielak/Fischer aaO. § 118 RZ 10), ist sie nur dann wirksam gesetzt, wenn sie entweder verkündet oder die entsprechende Verfügung zugestellt worden war (vgl. HessLAG 25. Januar 2005 - 16 Ta 34/05; HessLAG 18. Januar 2001 - 16 Ta 442/00; LAG Köln 30. August 2004 - 2 Ta 257/04 ; Zöller/Philippi ZPO 24. Aufl. 2004 § 118 Rz 17a, Baumbach/Lauerbach/Albers/Hartmann ZPO 63. Aufl. 2004 § 118 Rz 40).
  • LAG Niedersachsen, 10.02.1992 - 2 Ta 34/92

    Zur Bindung des Gerichts durch die Gestattung des Nachreichens von Unterlagen

    Auszug aus LAG Hessen, 23.11.2005 - 16 Ta 509/05
    Darüber hinaus ist nach Instanzabschluss PKH nachträglich und rückwirkend zu bewilligen, wenn das Gericht dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt hatte, erforderliche Unterlagen auch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens noch nachzureichen und so das Instanzende »hinauszuschieben«, weil das Gericht in diesem Falle einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte (vgl. Kammerbeschlüsse vom 16.09.1999 - 16 Ta 629/99 - u. vom 02.10.1997 - 16 Ta 472/97 - OLG Karlsruhe 22.04.1998 NJW-RR 1998, 578 (579); LAG Niedersachsen 10.02.1992 MDR 1993, 91).
  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hessen, 23.11.2005 - 16 Ta 509/05
    Denn § 118 Abs. 2 S.4 ZPO ist eine Spezialvorschrift, die der allgemeinen Regelung des § 571 ZPO vorgeht (vgl. BAG 03. Dezember 2003 MDR 2004, 415; LAG Nürnberg 15. April 2003 AR-Bl. ES 1290 Nr. 34; 12. Dezember 2002 - 15 Ta 292/02 ).
  • OLG Naumburg, 15.04.2008 - 8 WF 70/08

    Förmliche Zustellung als Voraussetzung für wirksame Fristsetzung bei PKH-Gesuch

    Bei der Frist nach § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO handelt es sich um eine solche nach § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO (Musielak/Fischer aaO; Zöller/Philippi aaO), so dass sie nur dann wirksam gesetzt wurde, wenn sie entweder verkündet oder aber die entsprechende Verfügung zugestellt worden ist (vgl. zum Ganzen HessLAG, Beschl. v. 23.11.2005 - 16 Ta 509/05 - zitiert nach "juris").
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.10.2017 - 1 Ta 113/17

    Prozesskostenhilfe, Fristsetzung, Wirksamkeit, Zustellung, förmliche, Mitteilung,

    Die wirksame Fristsetzung nach § 118 Abs. 2 Satz 4 setzt gemäß § 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO die förmliche Zustellung voraus (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.12.2015 - 1 Ta 194/15 - LAG Köln, Beschluss vom 13.03.2009 - 4 Ta 76/09 - LAG Hessen, Beschluss vom 23.11.2005 - 16 Ta 509/05 - alle bei juris).
  • LAG Hessen, 17.10.2012 - 7 Ta 281/12

    Prozesskostenhilfe - Frist zum Nachreichen der PKH-Erkärung; Prozesskostenhilfe -

    In diesem Fall wird ein Vertrauenstatbestand geschaffen (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht Beschluss vom 23. November 2005 - 16 Ta 509/05 - juris; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl. § 117 Rn 2b m.w.N. ).
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