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   LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00   

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https://dejure.org/2001,9760
LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00 (https://dejure.org/2001,9760)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00 (https://dejure.org/2001,9760)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - 16 TaBV 46/00 (https://dejure.org/2001,9760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Einsicht in beim Personalausschuss vorhandene Unterlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Einsicht in beim Personalausschuss vorhandene Unterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 34 Abs. 3
    Betriebsrat: Einrichtrecht des einzelnen Mitglieds in Unterlagen des Personalausschusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 249
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 75/98

    Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00
    Zu Recht führt deshalb der Beteiligte zu 2) aus, dass es im Rahmen des § 80 Abs. 2 bei dem betriebsrätlichen Anspruch gegen den Unternehmer darum geht, dass konkrete Anhaltspunkte für die Erforderlichkeit weiterer Informationen dargelegt werden müssten (vgl. Beschlüsse des BAG vom 08.06.1999, Az. 1 ABR 28/97 , in AP Nr. 57 zu § 80 BetrVG sowie vom 19.10.1999, Az. 1 ABR 75/98 , in AP Nr. 58 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.06.1999 - 1 ABR 28/97

    Unterrichtung des Betriebsrats über Mitarbeiterbefragung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00
    Zu Recht führt deshalb der Beteiligte zu 2) aus, dass es im Rahmen des § 80 Abs. 2 bei dem betriebsrätlichen Anspruch gegen den Unternehmer darum geht, dass konkrete Anhaltspunkte für die Erforderlichkeit weiterer Informationen dargelegt werden müssten (vgl. Beschlüsse des BAG vom 08.06.1999, Az. 1 ABR 28/97 , in AP Nr. 57 zu § 80 BetrVG sowie vom 19.10.1999, Az. 1 ABR 75/98 , in AP Nr. 58 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89

    Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00
    Entscheidend ist, ob der Antragsteller durch die Entscheidung überhaupt in seiner Rechtstellung betroffen wird, was immer dann der Fall ist, wenn er eigene Rechte geltend macht (vgl. hierzu Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30.10.1986, Az. 6 ABR 52/83 , in NZA 88, 27 ff., Beschluss des BAG vom 18.08.1987, Az. 1 ABR 65/86 , in NZA 88, 26 f, Beschluss des BAG vom 23.02.1988, Az. 1 ABR 75/86 , in NZA 89, 229 f, Beschluss des BAG vom 31.01.1989, Az. 1 ABR 84/86 , nicht amtlich veröffentlicht sowie Beschluss des BAG vom 21.09.1989 in NZA 90, 314 ff).
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 84/86

    Beschlussverfahren: Antragsbefugnis der Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00
    Entscheidend ist, ob der Antragsteller durch die Entscheidung überhaupt in seiner Rechtstellung betroffen wird, was immer dann der Fall ist, wenn er eigene Rechte geltend macht (vgl. hierzu Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30.10.1986, Az. 6 ABR 52/83 , in NZA 88, 27 ff., Beschluss des BAG vom 18.08.1987, Az. 1 ABR 65/86 , in NZA 88, 26 f, Beschluss des BAG vom 23.02.1988, Az. 1 ABR 75/86 , in NZA 89, 229 f, Beschluss des BAG vom 31.01.1989, Az. 1 ABR 84/86 , nicht amtlich veröffentlicht sowie Beschluss des BAG vom 21.09.1989 in NZA 90, 314 ff).
  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 75/86

    Antragsbefugnis der Gewerkschaft im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00
    Entscheidend ist, ob der Antragsteller durch die Entscheidung überhaupt in seiner Rechtstellung betroffen wird, was immer dann der Fall ist, wenn er eigene Rechte geltend macht (vgl. hierzu Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30.10.1986, Az. 6 ABR 52/83 , in NZA 88, 27 ff., Beschluss des BAG vom 18.08.1987, Az. 1 ABR 65/86 , in NZA 88, 26 f, Beschluss des BAG vom 23.02.1988, Az. 1 ABR 75/86 , in NZA 89, 229 f, Beschluss des BAG vom 31.01.1989, Az. 1 ABR 84/86 , nicht amtlich veröffentlicht sowie Beschluss des BAG vom 21.09.1989 in NZA 90, 314 ff).
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 65/86

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Regelung des Zeitausgleichs zwischen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00
    Entscheidend ist, ob der Antragsteller durch die Entscheidung überhaupt in seiner Rechtstellung betroffen wird, was immer dann der Fall ist, wenn er eigene Rechte geltend macht (vgl. hierzu Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30.10.1986, Az. 6 ABR 52/83 , in NZA 88, 27 ff., Beschluss des BAG vom 18.08.1987, Az. 1 ABR 65/86 , in NZA 88, 26 f, Beschluss des BAG vom 23.02.1988, Az. 1 ABR 75/86 , in NZA 89, 229 f, Beschluss des BAG vom 31.01.1989, Az. 1 ABR 84/86 , nicht amtlich veröffentlicht sowie Beschluss des BAG vom 21.09.1989 in NZA 90, 314 ff).
  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00
    Entscheidend ist, ob der Antragsteller durch die Entscheidung überhaupt in seiner Rechtstellung betroffen wird, was immer dann der Fall ist, wenn er eigene Rechte geltend macht (vgl. hierzu Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30.10.1986, Az. 6 ABR 52/83 , in NZA 88, 27 ff., Beschluss des BAG vom 18.08.1987, Az. 1 ABR 65/86 , in NZA 88, 26 f, Beschluss des BAG vom 23.02.1988, Az. 1 ABR 75/86 , in NZA 89, 229 f, Beschluss des BAG vom 31.01.1989, Az. 1 ABR 84/86 , nicht amtlich veröffentlicht sowie Beschluss des BAG vom 21.09.1989 in NZA 90, 314 ff).
  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 28/80

    Betriebsversammlungen - Auslandsbezug

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 27.05.1982 (vgl. BAG, Beschluss vom 27.05.1982, Az. 6 ABR 66/79 , in AP Nr. 1 zu § 34 BetrVG 1972) ausgeführt, dass die Regelungen des § 34 Abs. 3 und § 80 Abs. 2 BetrVG identisch sind.
  • LAG München, 24.02.2014 - 3 TaBV 92/13

    Betriebsrat, elektronisches Leserecht, Erfüllung

    § 34 Abs. 3 BetrVG dient solchermaßen dem Minderheitenschutz (vgl. BAG, Beschl. v. 12.08.2009, aaO, Rn. 21; ebenso schon LAG Niedersachsen, Beschl. v. 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00 -, NZA-RR 2001, 249; zustimmend Fitting u. a., BetrVG, 26. Aufl. 2012, § 34 Rn. 33 m. w. N.; ErfK/Koch, BetrVG, 14. Aufl. 2014, § 34 Rn. 2; GK-Raab, BetrVG, 9. Aufl. 2010, § 34 Rn. 32 f.).
  • LAG Hessen, 25.10.2012 - 9 TaBV 129/12

    Betriebsratssitzungen - Protokolle - Einsichtsrecht

    Das sind die amtierenden und nicht die ausgeschiedenen Mitglieder (vgl. LAG Niedersachsen Beschluss vom 16. Februar 2001 - 16 TaBV 46/00 - Juris: Ein einzelnes Betriebsratsmitglied hat das Recht, jederzeit auch bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses Einsicht in die beim Personalausschuss vorhandenen Unterlagen zu nehmen).
  • BAG, 23.08.2001 - 7 ABR 15/01

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in Rechtsmittelschrift

    Die Rechtsbeschwerden des Beteiligten zu 2) vom 19. März 2001 und vom 22. Mai 2001 gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. Februar 2001 - 16 TaBV 46/00 - werden als unzulässig verworfen.
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.01.2005 - KGH.EKD II-0124/K6
    Entscheidend ist, ob der Antragsteller durch die Entscheidung überhaupt in seiner Rechtsstellung betroffen wird, was immer dann der Fall ist, wenn er eigene Rechte geltend macht (vgl. z.B. LAG Niedersachsen 16. Februar 2001 - 16 TaBV 46/00 - LAGE § 34 BetrVG 1972 Nr. 1 zu II der Gründe).
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.01.2005 - 0124/K6

    Mitarbeitervertretungsrecht

    Entscheidend ist, ob der Ast. durch die Entscheidung überhaupt in seiner Rechtsstellung betroffen wird, was immer dann der Fall ist, wenn er eigene Rechte geltend macht (vgl. z. B. LAG Niedersachsen 16.2. 2001 ­ 16 TaBV 46/00 ­ LAGE § 34 BetrVG 1972 Nr. 1 zu II der Gründe).
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