Rechtsprechung
LAG Hessen, 12.06.2012 - 16 TaBVGa 149/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 42 BetrVG
- IWW
BetrVG § 42
BetrVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmungsrecht des Orts für die Durchführung einer Betriebsversammlung; Eignung eines Raums
- arbeitsrecht-hessen.de
Ort der Betriebsversammlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 935; ZPO § 940
Bestimmungsrecht des Orts für die Durchführung einer Betriebsversammlung; Eignung eines Raums - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Keine Schnittchen für den Betriebsrat
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Arbeitgeber bestimmt Raum für Betriebsversammlung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bestimmung des Orts für die Durchführung einer Betriebsversammlung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber dürfen den Ort für Betriebsversammlungen festlegen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Arbeitgeber bestimmt Raum für Betriebsversammlung
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Bestimmung des Orts der Durchführung einer Betriebsversammlung
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber kann Ort für Betriebsversammlung festlegen
- haufe.de (Kurzinformation)
Beengte Betriebsversammlung
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 06.06.2012 - 7 BVGa 11/12
- LAG Hessen, 12.06.2012 - 16 TaBVGa 149/12
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 10.10.2013 - 5 TaBV 323/12
Räumlichkeiten für Betriebsversammlungen
a) Eine die Rechtsfrage unmittelbar regelnde Vorschrift enthält das Betriebsverfassungsgesetz nicht, insbesondere wird in § 42 BetrVG nicht bestimmt, ob der Arbeitgeber oder der Betriebsrat den für die Durchführung einer Betriebsversammlung zu nutzenden Raum festlegt (vgl. Hess. LAG 12. Juni 2012 - 16 TaBVGa 149/12 - Rn. 23, zitiert nach juris).Auch bezüglich der Zurverfügungstellung von Büroräumen für den Betriebsrat ist anerkannt, dass nicht der Betriebsrat, sondern der Arbeitgeber grundsätzlich die freie Wahl hinsichtlich der zur Verfügung zu stellenden Räume hat (vgl. Hessisches LAG 12.6.2012 - 16 TaBVGa 149/12- Rn 24 m.w.N., zit. nach juris).
In jedem Fall steht dem Betriebsrat kein Verfügungsrecht über die Räume des Betriebes zu (vgl. Hess. LAG 12. Juni 2012 - 16 TaBVGa 149/12 - Rn. 24, zitiert nach juris;… LAG Schleswig-Holstein 19. September 2007 - 6 TaBV 14/07 - Rn. 29, zitiert nach juris;… Richardi/Annuß, BetrVG, Rn. 16;… GK-Weber, BetrVG, § 42 Rn. 22 m.w.N.).