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   OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 16 U 15/14   

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https://dejure.org/2014,23721
OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 16 U 15/14 (https://dejure.org/2014,23721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.09.2014 - 16 U 15/14 (https://dejure.org/2014,23721)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. September 2014 - 16 U 15/14 (https://dejure.org/2014,23721)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 307 BGB, § 309a BGB, § 320 BGB, § 641 Abs 1 BGB
    Wirksame Vereinbarung der vollständigen Zahlung des Flugpreises nach Bestätigung der Buchung aufgrund AGB's der Fluglinie

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Vereinbarung der vollständigen Zahlung des Flugpreises nach Bestätigung der Buchung aufgrund AGB's der Fluglinie

  • kanzlei.biz

    Wirksamkeit der AGB-Klausel einer Fluggesellschaft für vollständige Vorleistung

  • Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)

    Die Klausel, nach der der Flugpreis bei der Buchung eines Flugs in voller Höhe fällig ist, ist wirksam

  • reise-recht-wiki.de

    Zulässigkeit sofortiger Kaufpreiszahlung nach Ticketbuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; BGB § 309a; BGB § 320; BGB § 641 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung der vollständigen Entrichtung des Flugpreises bei Buchung einer Flugreise

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorleistungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluglinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit von Vorleistungsklausel bei Kauf von Flugtickets bestätigt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Reiserecht: Wirksamkeit von Vorleistungsklausel bei Kauf von Flugtickets

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Vorkasse ist bei Flügen o.k.

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Vorleistungsklauseln

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Voller Preis sofort bei Reisebuchung fällig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kauf von Flugtickets - Airline darf sofortige Zahlung verlangen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorkasse bei Kauf von Flugtickets erlaubt!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorleistungsklausel bei Kauf von Flugtickets wirksam

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Vorleistungsklausel bei Kauf von Flugtickets bestätigt

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Fluggesellschaft kann den vollen Reisepreis bereits bei der Buchung verlangen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Vorleistungspflicht des Verbrauchers bereits bei Abschluss des Luftbeförderungsvertrags

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wirksame Vereinbarung der vollständigen Zahlung des Flugpreises nach Buchungsbestätigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Vorleistungsklausel bei Kauf von Flugtickets

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Vorleistungspflicht des Verbrauchers bereits bei Abschluss des Luftbeförderungsvertrags

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vorauszahlungspflicht des Kunden bei Kauf von Flugtickets rechtmäßig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Fluggesellschaft kann den vollen Reisepreis bereits bei der Buchung verlangen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Vorleistungsklausel bei Kauf von Flugtickets bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorkasseklausel bei Kauf von Flugtickets wirksam - OLG Frankfurt am Main verneint unangemessener Benachteiligung der Kunden der Fluggesellschaft durch AGB-Klausel

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit der Vorleistungspflicht des Verbrauchers bereits bei Abschluss des Luftbeförderungsvertrags

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 16 U 15/14
    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, findet diese Vorschrift keine Anwendung, wenn durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Vorleistungspflicht des Vertragspartners begründet wird (vgl. nur BGH, Urteil vom 12.3.1987, VII ZR 37/86 = BGHZ 100, 158 [für § 11 Nr. 2a AGB]).

    die Restzahlungen spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig werden", u.a. darauf abgestellt, dass das Leistungsverweigerungsrecht vor Reisebeginn ohne Bedeutung sei, weil der Reisende in der Regel keinen Einblick in die Vorbereitungen des Reiseveranstalters habe und ihn dadurch nicht zu ordnungsgemäßer Vertragserfüllung anhalten könne; soweit der Reisende das Druckmittel für Beanstandungen während der Reise oder für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ohne Prozess nach der Reise verlöre, dürften die Möglichkeiten des Reisenden im Hinblick auf ein Druckmittel nicht überschätzt werden (BGH, Urteil vom 12.3.1987, a.a.O., Rn. 35 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat für das Pauschalreiserecht entschieden, dass für die Fälligkeit einer erheblichen Vorauszahlung die Beschaffung und Aushändigung von Reisepapieren unerlässlich ist, welche in weitestgehendem Umfang durch Vertrag zugunsten Dritter dem Reisenden unmittelbare Ansprüche gegen die wichtigsten Leistungsträger, insbesondere gegen Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen, "verbriefen" (BGH, Urteil vom 20.3.1986, VII ZR 191/85 = NJW 1986, 1613; BGH, Urteil vom 12.3.1987, a.a.O.).

    Insoweit hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 12.3.1987 (a.a.O., Rn. 47) darauf hingewiesen, dass die Verschaffung von "verbriefenden" Reiseunterlagen dann nach Art und Gestaltung der Reise nicht in Betracht kommt, wenn das Reiseunternehmen z.B. mit eigenen Fahrzeugen und eigener Reiseleitung Erholungs- und Studienreisen veranstaltet.

    Insoweit kann aber auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.3.1987 (a.a.O.) hingewiesen werden.

    Auch steht die langjährige Üblichkeit einer Klausel der Feststellung ihrer Unangemessenheit nicht entgegen (BGH, Urteil vom 12.3.1987, a.a.O.).

  • LG Frankfurt/Main, 08.01.2014 - 24 O 151/13

    Vorauszahlungspflicht des Kunden bei Reisebuchung wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 16 U 15/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 24. Zivilkammer - vom 8. Januar 2014, Az. 2 - 24 O 151/13, abgeändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 8. Januar 2014, Az. 2 - 24 O 151/13, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 6 U 49/09

    Widerrufsrecht für im Wege des Fernabsatzes angebotene Bahntickets -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 16 U 15/14
    Für den Bereich des Fernabsatzes besteht Einigkeit darüber, dass ein Dienstleister (= auch Beförderer) davor geschützt werden muss, dass eine Dienstleistung bestellt wird und diese Bestellung kurz vor dem für ihre Erbringung vorgesehenen Zeitpunkt vom Verbraucher storniert wird; dementsprechend steht dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu (§ 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB n.F.; vgl. zum alten Recht OLG Frankfurt, Urteil vom 15.4.2010, 6 U 49/09 = MDR 2010, 1039).
  • BGH, 12.05.1980 - VII ZR 166/79

    Haftungsbegrenzung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reinigungsgewerbes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 16 U 15/14
    Zwar vermag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Möglichkeit, dass ein für den Kunden wirtschaftlich etwas günstigerer Preis kalkuliert werden kann, ein rechtlich unbilliges Verhalten nicht zu rechtfertigen (BGH, Urteil vom 12.5.1980, VII ZR 166/79 = BGHZ 77, 126, Rn. 19).
  • BGH, 05.12.2006 - X ZR 165/03

    Klauseln in Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 16 U 15/14
    Das Landgericht hat zwar Recht, wenn es ausführt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die auf den IATA-Beförderungsbedingungen beruhenden Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Beklagten Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, die der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterliegen, wobei daran auch die weltweite Verwendung der AGB und die damit beabsichtigte Rechtseinheitlichkeit nichts zu ändern vermag, da das inländische Interesse an einem wirksamen und unbeschränkten Verbraucherschutz dem Streben nach internationaler Rechtseinheitlichkeit vorgeht (so: BGH, Urteil vom 20.1.1983, VII ZR 105/81 = BGHZ 86, 284; siehe auch BGH, Urteil vom 5.12.2006, X ZR 165/03 = NJW 2007, 997).
  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 16 U 15/14
    Zum einen ist jedoch fraglich, ob es sich bei der weltweit allgemein üblichen Bezahlung eines Fluges bei Buchung nicht mittlerweile um eine Verkehrssitte handelt, d.h. eine im Verkehr der beteiligten Kreise herrschende tatsächliche Übung; dann könnte die Klausel bereits deswegen nicht als unangemessen angesehen werden (vgl. BGH, Rechtsentscheid vom 30.10.1984, VIII AZR 1/84 = BGHZ 92, 363).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 16 U 15/14
    Das Landgericht hat zwar Recht, wenn es ausführt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die auf den IATA-Beförderungsbedingungen beruhenden Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Beklagten Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, die der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterliegen, wobei daran auch die weltweite Verwendung der AGB und die damit beabsichtigte Rechtseinheitlichkeit nichts zu ändern vermag, da das inländische Interesse an einem wirksamen und unbeschränkten Verbraucherschutz dem Streben nach internationaler Rechtseinheitlichkeit vorgeht (so: BGH, Urteil vom 20.1.1983, VII ZR 105/81 = BGHZ 86, 284; siehe auch BGH, Urteil vom 5.12.2006, X ZR 165/03 = NJW 2007, 997).
  • LG Berlin, 18.03.2014 - 16 O 340/13

    Die Vereinnahmung des Flugpreises sofort nach der Buchung ist nicht zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 16 U 15/14
    Wie bereits die 16. Zivilkammer des Landgerichts Berlin (Urteil vom 18.3.2014, Az. 16 O 340/13) festgestellt hat, erkauft sich der Verbraucher durch die frühzeitige Buchung einen günstigen Reisepreis, muss aber im Gegenzug bis zum Reiseantritt das Insolvenzrisiko tragen, gegen das er sich absichern kann.
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12

    Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 16 U 15/14
    Der Senat verkennt nicht, dass § 320 BGB Leitbildfunktion zukommt (BGH, Urteil vom 7.3.2013, VII ZR 162/12 = NJW 2013, 1431).
  • BGH, 17.09.2009 - III ZR 207/08

    Wirksamkeit der in einem Ausbildungsvertrag enthaltenen Klausel zum (Teil-)Erlass

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 16 U 15/14
    Unangemessen ist die Benachteiligung, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. nur BGH, Urteil vom 17.9.2009, III ZR 207/08 = NJW 2010, 57).
  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 191/85

    Benachteiligung des Reisenden bei vorzeitiger Zahlung des Reisepreises;

  • BGH, 20.06.2006 - X ZR 59/05

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 249/12

    Zur Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02

    BGH erklärt Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen für zulässig

  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

  • OLG Celle, 18.12.2014 - 13 U 19/14

    Formularmäßige Vereinbarung der Bezahlung des vollen Flugpreises bei Buchung des

    Eine Klausel, durch die eine Vorleistungspflicht begründet wird, unterfällt nicht der vorgenannten Vorschrift, sondern der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB (BGH, Urteil vom 20. Juni 2006 - X ZR 59/05, juris Rdnr. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. September 2014 - 16 U 15/14, juris Rdnr. 35).

    Zur Beurteilung bedarf es einer umfassenden Würdigung, in die die Art des konkreten Vertrags, die typischen Interessen beider Parteien, die Anschauung der beteiligten Verkehrskreise und die sich aus der Gesamtheit der Rechtsordnung ergebenden Bewertungskriterien einzubeziehen sind (BGH, Urteil vom 4. März 2010, a. a. O., juris Rdnr. 12; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. September 2014, a. a. O., juris Rdnr. 37).

    cc) Ein Luftbeförderungsvertrag ist als Werkvertrag zu qualifizieren, da mit der Hauptleistungspflicht der Beklagten, der Beförderung des Fluggastes und seines Gepäcks, ein Erfolg geschuldet ist (vgl. nur BGHZ 62, 71, 75; BGH, Urteil vom 5. Dezember 2006 - X ZR 165/03, juris Rdnr. 10, OLG Frankfurt, Urteil vom 4. September 2014, a. a. O., juris Rdnr. 40).

    (2) Soweit der Luftbeförderungsvertrag als Werkvertrag Besonderheiten aufweist, weil dem Beförderungsunternehmen aus der Natur der Sache kein Unternehmerpfandrecht oder ein anderes Sicherungsmittel zur Verfügung steht, ändert dies an der Leitbildfunktion des § 641 Abs. 1 Satz 1 BGB nichts (a. A. OLG Köln, Urteil vom 5. September 2014 - 6 U 23/14, II. 2. a) aa); nicht eindeutig OLG Frankfurt, Urteil vom 4. September 2014, a. a. O., juris Rdnr. 40).

    Dabei ist aber zu beachten, dass sich die Forderungen aus der Fluggastrechte-VO allein gegen das ausführende Flugunternehmen, nicht aber gegen das vertragliche Flugunternehmen richtet (OLG Frankfurt, Urteil vom 4. September 2014, a. a. O., juris Rdnr. 41).

    Zum anderen bringt eine frühzeitige Buchung häufig auch deutliche Preisvorteile mit sich (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 4. September 2014, a. a. O., juris Rdnr. 47, das mit diesem Vorteil das Insolvenzrisiko gemindert sieht; a. A. Staudinger, RRa 2014, 58 [62]).

    In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, dass die Beklagte über die IATA in einem seit langem bestehenden weltweiten Buchungssystem eingebunden ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 4. September 2014, a. a. O., juris Rdnr. 50).

    Könnte die Beklagte an diesem internationalen System nicht mehr teilnehmen, würde dies zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen zu ihren Lasten führen (OLG Frankfurt, Urteil vom 4. September 2014, a. a. O.).

    Die weltweite Anwendung dieser Empfehlungen und dem damit verbundenen Streben nach internationaler Rechtseinheitlichkeit geht dem inländischen Interesse an einem wirksamen und unbeschränkten Verbraucherschutz nicht vor (BGH, Urteil vom 20. Januar 1983, a. a. O., juris Rdnr. 17; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. September 2014, a. a. O., juris Rdnr. 50).

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt in Erwägung zieht, dass es sich bei der weltweit allgemein üblichen Bezahlung eines Fluges bei Buchung mittlerweile um eine Verkehrssitte handeln und deshalb die Klausel nicht als unangemessen angesehen werden könnte (Urteil vom 4. September 2014, a. a. O.), greift dieser Umstand nur bei der Inhaltskontrolle gegenüber Unternehmern, nicht aber gegenüber Verbrauchern durch.

    Eine ausreichende Sicherung durch die Verschaffung von "verbriefenden" Flugunterlagen kommt aber dann nicht in Betracht, wenn der Luftbeförderer die geschuldete Leistung mit eigenen Flugzeugen erbringt (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1987, a. a. O., juris Rdnr. 47; OLG Frankfurt, Urteil vom 4. September 2014, a. a. O., juris Rdnr. 44).

    Dies gehört zum allgemeinen Geschäfts- und Investitionsrisiko, das typischerweise der Unternehmer trägt (anders OLG Frankfurt, Urteil vom 4. September 2014, a. a. O., juris Rdnr. 49).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2021 - L 17 U 537/18

    Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Archivakten S 1 U 44/04, S 16 U 80/10, S 16 U 15/14, S 1 U 326/15 ER, S 1 U 396/15 und S 1 U 164/16 (jeweils SG Düsseldorf) sowie der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten Bezug genommen, der Gegenstand der Entscheidungsfindung war.
  • LG München I, 11.10.2018 - 12 O 2913/18

    Unterlassungsanspruch gegen einen Reiseveranstalter

    Sie ist aber in eine vorzunehmende Gesamtabwägung miteinzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.10.1984 - Az.: VIII ARZ 1/84 und OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.09.2014 - Az.: 16 U 15/14).
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