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   OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18   

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https://dejure.org/2018,41622
OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18 (https://dejure.org/2018,41622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.12.2018 - 16 U 15/18 (https://dejure.org/2018,41622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 16 U 15/18 (https://dejure.org/2018,41622)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Rom-I VO Art. 3, Rom-I IV Art. 5, § 5 Richtlinie 93/13 EWG, § 4 a UKlaG
    Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Nichterstattung von Steuern und Gebühren bei Flugbeförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer AGB-Klausel über Nichterstattung von Steuern und Gebühren bei Flugbeförderung

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Ausländische Fluggesellschaft kann nach englischem Recht wirksam die Rückerstattung tatsächlich nicht entstandener Gebühren und Steuern ausschließen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ausländische Fluggesellschaft kann gegenüber deutschen Verbrauchern Rückerstattung tatsächlich nicht entstandener Gebühren und Steuern nach englischem Recht wirksam ausschließen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Englisches Recht in Deutschland: Easyjet muss Gebühren und Steuern nicht erstatten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausländische Fluggesellschaft kann Rückerstattung von Gebühren und Steuern ausschließen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausländische Fluggesellschaft kann nach englischem Recht wirksam die Rückerstattung tatsächlich nicht entstandener Gebühren und Steuern ausschließen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer AGB-Klausel über eine Nichterstattung von Steuern und Gebühren bei der Flugbeförderung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Ausländische Fluggesellschaft kann nach englischem Recht wirksam die Rückerstattung tatsächlich nicht entstandener Gebühren und Steuern ausschließen

  • der-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Die Nichterstattung von Steuern und Gebühren bei Flugbeförderung ist in England und Wales zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwendung von englischem Recht in Deutschland: Englische Fluggesellschaft muss bei Flugstornierung Steuern und Gebühren nicht erstatten - Beförderungsverträge nach Art. 5 Rom-I-VO benötigen keinen gesonderten Hinweis auf Wirkungen der Rechtswahl

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 339
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 28.07.2016 - C-191/15

    Verein für Konsumenteninformation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
    Insoweit verfange auch nicht der Einwand der Beklagten, dass das Urteil des EuGH vom 28.7.2016 - Az. C-191/15 nicht einschlägig sei.

    Der EuGH hat für die vorbeugende Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung vermeintlich missbräuchlicher Klauseln durch Gewerbetreibenden in Verträgen mit Privatpersonen den deliktischen Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (jetzt Art. 7 Nr. 2 EuGVVO) anerkannt [EuGH Urt. v. 1.10.2012 - C-167/00 - Rn. 50; Urt. v. 28.7.2016 - C-191/15 - Rn. 38].

    Zutreffend und von der Berufung nicht beanstandet ist das Landgericht ferner davon ausgegangen, dass auf den vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf Unterlassung der Verwendung einer missbräuchlichen Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach der Marktortanknüpfung des Art. 6 Abs. 1 Rom-II-VO deutsches Sachrecht Anwendung findet [vgl. auch EuGH Urt. v. 28.7.2016 aaO. - Rn. 58].

    Für die Beurteilung der Anforderungen und der Wirksamkeit der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach der ausdrücklichen Anweisung des Art. 3 Abs. 5 i.V.m. Art. 10 Abs. 1 Rom-I-VO Ausgangspunkt das jeweilige Vertragsstatut [BGH Urt. v. 9.7.2009 - Xa ZR 19/08 - Rn. 29; Urt. v. 20.5.2010 - Xa ZR 68/09 - Rn. 19; EuGH Urt. v. 28.7.2016 aaO. - Rn. 58], das sich nach den Regeln der Rom-I-VO bestimmt.

    Ob eine Rechtswahl überhaupt zulässig ist, bestimmt sich ausschließlich nach dem Internationalen Privatrecht der lex fori [MünchKomm-BGB/Martiny, 7.Aufl., Art. 6 Rom-I-VO - Rn. 51; Martiny aaO. - Rn. 3.11; Staudinger/Magnus aaO., Art. 3 Rom-I-VO Rn. 168; s. auch EuGH Urt. v. 28.7.2016 aaO. - Rn. 49].

    Solches folgt auch nicht aus der vom Landgericht in Bezug genommenen Entscheidung des EuGH [Urt. v. 28.7.2016 aaO.], mit welcher dieser die aus der Klausel-RL folgenden Anforderungen an die Transparenz und Verständlichkeit von Rechtswahlklauseln präzisiert hat.

    (1) Eine vorformulierte Rechtswahlklausel, mit der das Recht des Mitgliedsstaats gewählt wird, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, ist nur dann missbräuchlich, wenn sie bestimmte, mit ihrem Wortlaut oder ihrem Kontext zusammenhängende Besonderheiten aufweist, die ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien verursachen [EuGH Urt. v 28.7.2016 aaO. - Rn. 67].

  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
    Für die Beurteilung der Anforderungen und der Wirksamkeit der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach der ausdrücklichen Anweisung des Art. 3 Abs. 5 i.V.m. Art. 10 Abs. 1 Rom-I-VO Ausgangspunkt das jeweilige Vertragsstatut [BGH Urt. v. 9.7.2009 - Xa ZR 19/08 - Rn. 29; Urt. v. 20.5.2010 - Xa ZR 68/09 - Rn. 19; EuGH Urt. v. 28.7.2016 aaO. - Rn. 58], das sich nach den Regeln der Rom-I-VO bestimmt.

    Die Verbraucherschutzverbände können danach nicht nur inländische Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft gegen verbraucherschützende Normen verstoßen, sondern auch Unternehmen aus einem anderen Mitgliedstaat, die im Inland die für ihr Handeln maßgeblichen gemeinschaftsrechtlichen oder auf gemeinschaftsrechtlicher Grundlage erlassenen Vorschriften ihres Heimatrechts nicht einhalten [vgl. BGH Urt. v. 9.7.2009 aaO. - Rn. 26].

  • LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 24 O 8/17

    Erstattung der Flughafengebühren bei Rücktritt: Easyjet-AGB gekippt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.12.2017 - Az. 2-24 O 8/17 - abgeändert.

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 14.12.21017 - Az. 2-24 O 8/17 - aufzuheben und die Klage abzuweisen;.

  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
    Die Berufung bringt insoweit keine Rüge vor; die auch unter der Geltung des § 513 Abs. 2 ZPO von Amts wegen gebotene Prüfung der internationalen Zuständigkeit [vgl. BGH Urt. 16.12.2003 - XI ZR 474/02 - Rn. 12 ff; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 513 Rn. 8] ergibt keine Bedenken.
  • KG, 23.06.2016 - 23 U 94/15
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
    Wie die Berufung mit Erfolg geltend macht, ist im vorliegenden Fall jedoch entgegen der Auffassung des Landgerichts aufgrund der in den AGB der Beklagten enthaltenen Rechtswahl als Vertragsstatut das Recht von England und Wales anzuwenden [so auch KG Beschl. v. 23.6.2016 - 23 U 94/15 - Rn. 8; Rechtsauskunft des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht gemäß Anlage B 4, Seite 4].
  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
    Für die Beurteilung der Anforderungen und der Wirksamkeit der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach der ausdrücklichen Anweisung des Art. 3 Abs. 5 i.V.m. Art. 10 Abs. 1 Rom-I-VO Ausgangspunkt das jeweilige Vertragsstatut [BGH Urt. v. 9.7.2009 - Xa ZR 19/08 - Rn. 29; Urt. v. 20.5.2010 - Xa ZR 68/09 - Rn. 19; EuGH Urt. v. 28.7.2016 aaO. - Rn. 58], das sich nach den Regeln der Rom-I-VO bestimmt.
  • EuGH, 01.10.2002 - C-167/00

    Henkel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 16 U 15/18
    Der EuGH hat für die vorbeugende Klage eines Verbraucherschutzvereins auf Untersagung der Verwendung vermeintlich missbräuchlicher Klauseln durch Gewerbetreibenden in Verträgen mit Privatpersonen den deliktischen Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ (jetzt Art. 7 Nr. 2 EuGVVO) anerkannt [EuGH Urt. v. 1.10.2012 - C-167/00 - Rn. 50; Urt. v. 28.7.2016 - C-191/15 - Rn. 38].
  • AG Nürnberg, 14.09.2020 - 240 C 2134/20

    EuGH Vorlage zur Wirksamkeit einer Rechtswahlklausel in Allgemeinen

    Dr. P. M. ist dem in einem Aufsatz ("Rechtswahlklauseln in Luftbeförderungs-AGB auf dem Prüfstand", RRa 2014, 118ff) und das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 13.12.2018, Aktenzeichen 16 U 15/18 entgegengetreten.

    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 13.12.2018, Aktenzeichen 16 U 15/18) hat entschieden, dass die Grundsätze der sogenannten amazon-Entscheidung der Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 28. Juli 2016, Az. C-191/15) mangels Strukturähnlichkeit und wegen der unterschiedlichen Anwendungsbereiche nicht auf Luftbeförderungsverträge übertragbar seien.

  • OLG Köln, 01.12.2023 - 6 U 20/23
    Die Frage des Zustandekommens sowie die Wirksamkeit dieser Rechtswahl richtet sich kraft Art. 3 Abs. 5 der Rom I VO i.V.m. Art. 10 Abs. 1 der Rom I VO folglich nach dem vereinbarten ausländischen Statut (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2018 - 16 U 15/18), mithin hier dem Recht von Österreich.
  • LG Frankfurt/Main, 15.03.2023 - 8 O 43/21

    Wettbewerbsrecht: AGB-Klauseln einer Fluggesellschaft zur Rechtswahl und

    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main an (vgl. deren Teil-Urteil vom 14.04.2022, Az. 2-24 O 419/20 - Anlage B 6 [im Anlagenband]; vgl. außerdem LG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 18.05.2021, Az. 17 O 807/20 - Anlage K 13 [im Anlagenband]; LG Landshut, Hinweisbeschluss vom 17.02.2021, Az. 54 O 2882/20 - Anlage K 14 [im Anlagenband]; LG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 05.07.2021, Az. 22 O 133/20 - Anlage K 15 [im Anlagenband]; LG Berlin, Teil-Urteil vom 07.01.2022, Az. 67 O 31/21 - Anlage K 18 [im Anlagenband]; LG Memmingen, Teil-Urteil vom 04.03.2022, Az. 26 O 1373/21 - Anlage K 19 [im Anlagenband]; ..., NJW 2022, 2811; die von der Beklagten zitierte Entscheidung OLG Frankfurt am Main, RdTW 2019, 472, betrifft eine andere Klausel, welche die hier gegebenen Verständlichkeitsdefizite nicht in demselben Ausmaß aufweist).
  • AG Frankfurt/Main, 21.10.2022 - 32 C 1669/22
    Diese Auffassung wird vom Bundesgerichtshof jedoch ausdrücklich nicht geteilt: Im Urteil vom 13.12.2018 (16 U 15/18) hat er klargestellt, dass die Zulassung der beschränkten Rechtswahl wie in Art. 5 Abs. 2 Unterabsatz 2 der Rom-I-Verordnung zugleich bedeute, dass die Wahl eines Rechts aus dem Kreis der dort enumerativ für wählbar erklärten Rechtsordnungen unter Abwahl der anderen dort genannten Rechtsordnungen zulässig sei.
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