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   OLG Schleswig, 24.11.2011 - 16 U 43/11   

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OLG Schleswig, 24.11.2011 - 16 U 43/11 (https://dejure.org/2011,679)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.11.2011 - 16 U 43/11 (https://dejure.org/2011,679)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. November 2011 - 16 U 43/11 (https://dejure.org/2011,679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten ambulanter Medikamentengabe durch einen Pflegedienst

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Private Krankheitskostenversicherung - ambulante Medikamentengabe durch Pflegedienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KK § 1; MB/KK § 4; VVG § 192; SGB V § 37
    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten ambulanter Medikamentengabe durch einen Pflegedienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Die private Krankenversicherung zahlt nicht alles

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Erstattungsfähigkeit einer Medikamentengabe durch den Pflegedienst und eines Dekubitus-Kissens für einen Rollstuhl

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Private Krankenversicherung zahlt nicht für Medikamentengabe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Seniorin kann ihre Medikamente nicht mehr selbst einnehmen - Die private Krankenversicherung muss die Zusatzkosten für den Pflegedienst nicht übernehmen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Die private Krankenversicherung zahlt nicht alles

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    PKV muss Gabe von Arzneien nicht bezahlen

  • auw.de (Kurzinformation)

    PKV muss Kosten für Medikamenteneinnahme nicht tragen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    OLG-Urteil: PKV-Versicherte muss Verabreichung der Medikamente selbst zahlen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Private Krankenversicherung zahlt nicht alles

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kosten für Medikamentenvergabe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.05.2004 - IV ZR 29/03

    Begriff des Hilfsmittels; Erstattungspflicht der Kosten für ein

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2011 - 16 U 43/11
    Für die Auslegung von Versicherungsbedingungen ist maßgeblich die Verständnismöglichkeit des durchschnittlichen Versicherungsnehmers in dem betreffenden Versicherungszweig ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die Versicherungsbedingungen aufmerksam liest und verständig - unter Abwägung der Interessen der beteiligten Kreise und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs - würdigt (BGH VersR 2004, 1035 ; Prölss/Martin, VVG , 28. Aufl., Vorbem. III Rn. 2 m. w. N.).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Versicherungsnehmer in Anbetracht des mit dem Hauptleistungsversprechen in § 1 MB/KK weit gesteckten Leistungsrahmens davon ausgeht, dass dieses Leistungsversprechen näherer Ausgestaltung bedarf, die auch Einschränkungen nicht ausschließt (BGH VersR 2004, 1035 - Schlafapnoegerät als nicht versichertes Hilfsmittel; BGH VersR 1991, 911 ; BGH VersR 1999, 745 , Rn. 26 bei juris).

    Die Klägerin wird durch diese gegenüber § 37 SGB V einschränkende Regelung nicht im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH VersR 2004, 1035 , Rn. 29 bei juris).

  • BGH, 22.05.1991 - IV ZR 232/90

    Umfang der Eintrittspflicht des privaten Krankenversicherers für Psychotherapie

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2011 - 16 U 43/11
    Dem stehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1991, 911 Rn. 11 bei juris) grundlegende Strukturunterschiede zwischen dem System der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung von vornherein entgegen.

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Versicherungsnehmer in Anbetracht des mit dem Hauptleistungsversprechen in § 1 MB/KK weit gesteckten Leistungsrahmens davon ausgeht, dass dieses Leistungsversprechen näherer Ausgestaltung bedarf, die auch Einschränkungen nicht ausschließt (BGH VersR 2004, 1035 - Schlafapnoegerät als nicht versichertes Hilfsmittel; BGH VersR 1991, 911 ; BGH VersR 1999, 745 , Rn. 26 bei juris).

  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 137/98

    Beschränkung psychotherapeutischer Behandlung auf "höchstens 30 Sitzungen" in

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2011 - 16 U 43/11
    Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen, den diese ergänzenden Tarifen mit Tarifbedingungen sowie aus gesetzlichen Vorschriften (BGH VersR 1999, 745 , Rn 13, 21, 26 bei juris).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Versicherungsnehmer in Anbetracht des mit dem Hauptleistungsversprechen in § 1 MB/KK weit gesteckten Leistungsrahmens davon ausgeht, dass dieses Leistungsversprechen näherer Ausgestaltung bedarf, die auch Einschränkungen nicht ausschließt (BGH VersR 2004, 1035 - Schlafapnoegerät als nicht versichertes Hilfsmittel; BGH VersR 1991, 911 ; BGH VersR 1999, 745 , Rn. 26 bei juris).

  • BGH, 13.05.2009 - IV ZR 217/08

    Erstattungsfähigkeit der Batterien eines Cochlea-Implantats in der privaten

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2011 - 16 U 43/11
    Hilfsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass sie körperliche Defekte über längere Zeit auszugleichen suchen und damit unmittelbar eine Ersatzfunktion für ein krankes Organ wahrnehmen sollen, ohne dessen Funktionsfähigkeit wiederherzustellen (BGH VersR 2009, 1106 ).

    Erforderlich ist weiter, dass die Auslegung der Versicherungsbedingungen über den konkreten Rechtstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist und dass die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH VersR 2009, 1106 ).

  • BGH, 11.12.2008 - III ZR 216/07

    Voraussetzungen der Amtshaftung bei bindender Weisung einer Aufsichtsbehörde

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2011 - 16 U 43/11
    Eine Tarifkalkulation mit vertretbarer Prämiengestaltung liegt auch im Interesse des Versicherungsnehmers (BGH VersR 2009, 930 ).
  • BSG, 17.06.2010 - B 3 KR 7/09 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Kostenverteilung bei einer rund um die

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2011 - 16 U 43/11
    Die Regelungen zur Krankenhausersatzpflege gemäß § 37 Abs. 1 SGB V sind 1989, die zur Behandlungssicherungspflege gemäß § 37 Abs. 2 SGB V sind 1990 in Kraft getreten (vgl. BSGE 106, 173, Daten unter Rn 12 bei juris; Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 1, Krankenversicherungsrecht, § 22 Rn 309).
  • LG Bonn, 26.11.2009 - 9 O 230/09

    Medizinisch notwendige Heilbehandlung im Zusammenhang mit zur Erhaltung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2011 - 16 U 43/11
    Es wird nicht im Sinne der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Landgerichts Bonn (Urteil vom 26. November 2009 - 9 O 230/09 -, Rn 27 bei juris, 24-stündige Überwachung der Beatmung durch fachkompetente, intensivmedizinisch ausgebildete Personen) der Vertragszweck ausgehöhlt und der Vertrag in Bezug auf das versicherte Risiko zwecklos.
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 12 U 38/06

    Private Krankenversicherung: Beschränkung der Vergütung des liquidierenden Arztes

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.11.2011 - 16 U 43/11
    Nur ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das OLG Karlsruhe über Ansprüche aus der GOÄ hinausgehende Ansprüche aus der Krankenversicherung für den Fall verneint hat, dass der Arzt die Heimdialyse nicht selbst durchführt, sondern durch die Ehefrau, die ausgebildete Dialysefachkraft ist, durchführen lässt und sie dafür bezahlt (VersR 2007, 679 ).
  • OLG Hamm, 02.12.2016 - 20 U 169/16

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung hinsichtlich der

    Die Regelung bestimmt Art und Höhe der Leistungspflicht für Hilfsmittel mithin erschöpfend (vgl. auch für den Fall der Formulierung "Hilfsmittel sind ..." OLG Köln, Urt. v. 12.06.2015, 20 U 220/14, juris Rn. 32-34, RuS 2016, 248; siehe auch OLG Schleswig, Urt. v. 24.11.2011, 16 U 43/11, juris, Rn. 22, SchlHA 2012, 183) .
  • LG Gießen, 12.08.2014 - 2 O 210/14

    Krankheitskostenversicherung - Kostenerstattung für eine häusliche

    Diese Lage entspricht eher einer Situation, in welcher es um die erforderliche Verabreichung von Medikamenten geht, wofür das Oberlandesgericht Schleswig im Urteil vom 24.11.2011 (Az. 16 U 43/11, zitiert in Juris; vgl. auch SchlHA 2012, 183) eine unangemessene Benachteiligung durch entsprechend eingeschränkte Versicherungsbedingungen verneint hat.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.09.2011 - 16 U 43/11   

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https://dejure.org/2011,2321
OLG Frankfurt, 08.09.2011 - 16 U 43/11 (https://dejure.org/2011,2321)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.09.2011 - 16 U 43/11 (https://dejure.org/2011,2321)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. September 2011 - 16 U 43/11 (https://dejure.org/2011,2321)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • damm-legal.de

    AGB-Klausel einer Fluggesellschaft unwirksam, die Reiseantritt nur bei Vorlage der Kreditkarte, mit der das Ticket bezahlt wurde, gestattet

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 308 BGB, § 346 BGB
    Wirksamkeit einer AGB-Klausel im Luftverkehrsrecht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Formularmäßige Vereinbarung einer Beförderungspflicht des Luftfahrtunternehmens nur bei Vorlage der zur Zahlung des Tickets benutzten Kredit- oder Debitkarte

  • kanzlei.biz

    Fliegen nur mit Kreditkarte?

  • rabüro.de

    Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel im Luftverkehrsrecht

  • reise-recht-wiki.de

    Wirksamkeit einer AGB-Klausel im Luftverkehrsrecht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen / Vorlage der Kreditkarte bei Antritt der Reise / Leistungsverweigerung

  • rechtsportal.de

    BGB § 308 Nr. 3; BGB § 346
    Formularmäßige Vereinbarung einer Beförderungspflicht des Luftfahrtunternehmens nur bei Vorlage der zur Zahlung des Tickets benutzten Kredit- oder Debitkarte

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer AGB-Klausel im Luftverkehrsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Muss Kredit- oder Debitkarte beim Abflug vorgelegt werden?

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Flug darf nicht von Vorlage der Kreditkarte abhängen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Airline darf Flug wegen Nichtvorlage von Kreditkarte nicht verweigern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nichtvorlage von Kreditkarte kein Grund für Verweigerung des Fluges durch Fluglinie

  • ronald-schmid.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Klausel eines Luftfahrtunternehmens / Kein Reiseantritt ohne Vorlage der Kreditkarte

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Flug darf nicht von Vorlage der Kreditkarte abhängen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Frankfurt am Main: Flugantritt darf nicht von Vorlage der Kreditkarte am Check-In-Schalter abhängig gemacht werden - AGB-Klausel unwirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 51
  • MDR 2011, 1343
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2011 - 16 U 43/11
    Soweit die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat Bedenken gegen den Tenor des landgerichtlichen Urteils mit seiner Bezugnahme auf Verbraucher, die " ihren Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben" , geäußert hat, weist der Senat darauf hin, dass diese Tenorierung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 29. April 2010, Xa ZR 5/09 = NJW 2010, 1958).
  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2011 - 24 O 142/10

    Zur unzulässigen Vereinbarung der Vorlage einer Kreditkarte als Nebenpflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2011 - 16 U 43/11
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. Januar 2011, Az. 2 - 24 O 142/10, wird zurückgewiesen.
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