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   OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 16 U 47/17   

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https://dejure.org/2017,29016
OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 16 U 47/17 (https://dejure.org/2017,29016)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.08.2017 - 16 U 47/17 (https://dejure.org/2017,29016)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. August 2017 - 16 U 47/17 (https://dejure.org/2017,29016)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 307 Abs. 1 ZPO, § 93 ZPO
    Sofortiges Anerkenntnis des erstinstanzlich erfolgreichen Rechtsmittelbeklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortiges Anerkenntnis des erstinstanzlich erfolgreichen Rechtsmittelbeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 307 Abs. 1; ZPO § 93
    Umfang der Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 1
    Umfang der Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    (Sofortiges) Anerkenntnis eines Rechtsmittelantrags möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 16 U 47/17
    Die Rechnungsstellung nach § 10 Abs. 1 RVG betrifft nur die Einforderbarkeit der Vergütung im Verhältnis zum Mandanten des Anwalts, lässt aber materiell-rechtliche Erstattungsansprüche des Mandanten gegenüber Dritten unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 22.3.2011, VI ZR 63/10, zitiert nach juris; Klüsener, in: Bischof/Jungbauer/ Bräuer/Klipstein/Klüsener/Uher, RVG, 7. A., Rn. 10; Schneider/Wolf, RVG, 7. A., § 10 RVG Rn. 12).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZB 9/06

    Streitwert im Verkehrsunfallprozess; Erhöhung durch die Unkostenpauschale und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 16 U 47/17
    Soweit die Klägerin hinsichtlich der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten teilweise obsiegt, hat dies keine Auswirkungen auf die Kostenentscheidung, da es sich bei den Rechtsanwaltskosten um nicht streitwerterhöhende Nebenforderungen im Sinne der §§ 43 Abs. 1 GKG, 4 ZPO handelt (BGH, Beschluss vom 11.3.2008, VI ZB 9/06, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 06.11.2018 - 21 U 112/18

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils hinsichtlich des Berufungsantrags des

    Ein Anerkenntnisurteil gem. § 307 ZPO kann auch dann ergehen, wenn der Kläger den Berufungsantrag des Beklagten anerkennt (Anschluss an: OLG Stuttgart, NJOZ 2002, 1743, 1744; OLG Frankfurt/M., BeckRS 2017, 120905).

    Der Senat hält diese Auffassung indes für nicht überzeugend, weil sowohl der Wortlaut des § 307 ZPO, wonach nicht nur der Beklagte, sondern jede Partei einen Anspruch anerkennen kann, als auch die Interessenlagen der Parteien gegen die Notwendigkeit einer Umdeutung und für die Anwendung des § 307 ZPO auch auf das Anerkenntnis des Berufungsbegehrens des Beklagten durch den Kläger sprechen (OLG Frankfurt a. M. Urteil v. 8.8.2017, Az. 16 U 47/17, BeckRS 2017, 120905 [Rz. 17]; OLG Stuttgart, NJOZ 2002, 1743, 1744).

  • OLG München, 14.07.2023 - 19 U 1370/23

    Wirksamkeit des Anerkenntnisses des Rechtsmittelantrags eines Beklagten durch den

    b) Nach der - aus Sicht des Senats vorzugswürdigen - Gegenansicht (OLG Hamm, Anerkenntnisurteil v. 06.11.2018, Az. 21 U 112/18, juris Rz 13 ff.; OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 08.08.2017, Az. 16 U 47/17, juris Rz. 20; OLG Stuttgart, Urteil v. 24.01.2002, Az. 16 UF 512/2001, juris Rz. 7 ff.; Musielak in: Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl., § 307 Rz. 9) spricht gegen diese Auffassung schon der Wortlaut des § 307 ZPO, wonach jede Partei - nicht nur der Kläger - anerkennen kann.
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