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   OLG Köln, 21.11.2012 - I-16 U 80/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36103
OLG Köln, 21.11.2012 - I-16 U 80/12 (https://dejure.org/2012,36103)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.11.2012 - I-16 U 80/12 (https://dejure.org/2012,36103)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. November 2012 - I-16 U 80/12 (https://dejure.org/2012,36103)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Krebspatient hat keinen Anspruch auf Rückerstattung und Schmerzensgeld gegen Schamanen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld bei fehlgeschlagener Schamanenreise

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kosten einer Behandlung durch einen Schamanen

  • rechtsindex.de (Pressemeldung)

    Urteil Esoterik - Keine erfolgreiche Heilung durch Schamanen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Krebskranke sucht Hilfe bei Schamanen - Die teure Reise nach Peru war ein Fehlschlag: Kostenerstattung?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenrückerstattung für Krebskranke nach abgebrochener Heilbehandlung durch einen Schamanen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vergebliche Reise zum Wunderheiler

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Heilung durch Schamanen - OLG Köln weist Klage auf Rückerstattung der Kosten ab

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Krebspatient hat keinen Anspruch auf Kosten-Rückerstattung gegen Schamanen

  • ksta.de (Pressemeldung, 21.11.2012)

    Schamane kann nicht verklagt werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Rückerstattungsanspruch bei Behandlung durch einen Schamanen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Rückerstattung von Kosten für Heilungbehandlung durch Schamanen - Patientin hätte Aussagen über Heilungschancen nicht als verbindliche Zusicherung verstehen dürfen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.2005 - KZR 12/04

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2012 - 16 U 80/12
    2.1 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein stillschweigender Abschluss eines Auskunftsvertrags zwischen Geber und Empfänger der Auskunft und damit eine vertragliche Haftung des Auskunftgebers für die Richtigkeit seiner Auskunft dann anzunehmen sein, wenn diese für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will; dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig ist oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt (BGH NJW-RR 2006, 993; NJW-RR 1992, 1011).

    Für das Zustandekommen eines Auskunftsvertrags reicht allerdings die Sachkunde des Auskunftgebers und die Bedeutung der Auskunft für den Empfänger allein ohne Rücksicht auf die Besonderheiten der jeweiligen Fallgestaltung nicht aus (BGH NJW-RR 2006, 993).

    Hierbei ist darauf abzustellen, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluss zulassen, dass beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (BGH NJW-RR 2006, 993, 994).

    Zu berücksichtigen sind sämtliche Umstände, die für einen Verpflichtungswillen des Auskunftgebers sprechen können, wie z.B. dessen eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Geschäftsabschluss, ein persönliches Engagement in der Form von Zusicherungen nach Art einer Garantieübernahme, das Versprechen eigener Nachprüfung der Angaben des Geschäftspartners des Auskunftempfängers, die Hinzuziehung des Auskunftgebers zu Vertragsverhandlungen auf Verlangen des Auskunftempfängers, die Einbeziehung in solche Verhandlungen als unabhängige neutrale Person oder eine bereits anderweitig bestehende Vertragsbeziehung zwischen Auskunftgeber und Auskunftempfänger (BGH NJW-RR 2006, 993, 994).

  • LG Köln, 10.04.2012 - 37 O 284/11

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer zur Krebsbehandlung

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2012 - 16 U 80/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.04.2012 verkündete Urteil der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 37 O 284/11 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, die Beklagte unter Abänderung des am 10.04.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az.: 37 O 284/11 zu verurteilen, an sie 13.288,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2011 zu zahlen und ihr ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch mindestens 6.000,- EUR betragen sollte, nebst Zinsen in Höhe von 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2011 zu zahlen.

  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 170/90

    Verjährung bei Käuferansprüchen aus Auskunftvertrag mit Drittem

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2012 - 16 U 80/12
    2.1 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein stillschweigender Abschluss eines Auskunftsvertrags zwischen Geber und Empfänger der Auskunft und damit eine vertragliche Haftung des Auskunftgebers für die Richtigkeit seiner Auskunft dann anzunehmen sein, wenn diese für den Empfänger erkennbar von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wesentlicher Entschlüsse machen will; dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Auskunftgeber für die Erteilung der Auskunft besonders sachkundig ist oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt (BGH NJW-RR 2006, 993; NJW-RR 1992, 1011).
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