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   FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06 A(E,U,F)   

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https://dejure.org/2007,12402
FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06 A(E,U,F) (https://dejure.org/2007,12402)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2007 - 16 V 4691/06 A(E,U,F) (https://dejure.org/2007,12402)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 16 V 4691/06 A(E,U,F) (https://dejure.org/2007,12402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Schätzung der Besteuerungsgrundlage bei einem China-Restaurant; Erfahrungsgemäßes Verhältnis der Getränkeumsätze und Speiseumsätze bei Speisegaststätten; Einhaltung der Grundsätze der Klarheit und Unveränderlichkeit der Buchführung; Zweifel an der ...

  • Judicialis

    FGO § 69; ; AO 1977 § 158; ; AO 1977 § 162 Abs. 1 S. 2; ; AO 1977 § 162 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 146 Abs. 6 § 158 § 162
    Aussetzung der Vollziehung; Buchführung; Gastronomie; Gewinnzurechnung; Hinzuschätzung; Schwarzeinkauf; Manipulation; Kassensoftware; Nachkalkulation; Rohgewinnaufschlag; Fremdvergleich; Zeitreihenvergleich - Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen wegen erheblicher Zweifel ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen wegen erheblicher Zweifel an der ordnungsgemäßen Buchführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 814
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06
    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06
    Sollte eine Einspruchsentscheidung nicht ergehen, endet die Aussetzung der Vollziehung einem Monat nach Ergehen einer das erstinstanzliche Klageverfahren 16 K 4689/06 E,U,F abschließenden Entscheidung.

    Der Ast. hat am 4.12.2006 in dieser Sache Klage gemäß § 46 der Finanzgerichtsordnung (FGO) erhoben, die unter den Aktenzeichen 16 K 4689/06 E,U,F geführt wird und über die noch nicht entschieden ist.

  • FG Münster, 19.01.2000 - 10 K 3901/98

    Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06
    In Anlehnung an ein Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19.1.2000, Az. 10 K 3901/98, sei es jedoch zulässig, den Schwarzeinkauf mit 30 % des bisherigen Wareneinkaufs zu schätzen.

    Der Betriebsprüfer hat, im Ergebnis zum Vorteil des Ast., nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den nach dem Zeitreihenvergleich ermittelten höchsten RAS seiner weiteren Gewinnberechnung zugrundezulegen (vgl. Finanzgericht Münster Urteil vom 19.1.2000 10 K 3901/98, JURIS).

  • BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84

    Zulässigkeit von Chi-Quadrat-Tests und Zeitreihen-Vergleichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06
    e) Nach alledem wurde dem Ziel einer Schätzung für die Jahre 2000 bis 2003, nämlich die Besteuerungsgrundlagen anzusetzen, die die größtmögliche Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben und der Wirklichkeit am nächsten kommen, entsprochen (vgl. BFH Urteil vom 19.1.1993 VIII R 128/84, BStBl. II 1993, 594).
  • FG Münster, 19.08.2004 - 8 V 3055/04

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen zum Umsatz und Gewinn aufgrund einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06
    d) Der Zeitreihenvergleich als Methode des inneren Betriebsvergleichs (vgl. Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO § 158 Rz. 21) lässt kaum Raum für Zweifel daran, dass Erlöse und Wareneinsatz nicht zutreffend verbucht wurden (ausführlich Finanzgericht Münster Beschluss vom 19.8.2004 8 V 3055/04 G, EFG 2004, 1810 und Beschluss vom 10.11.2003 6 V 4562/03 E, U, EFG 2004, 236).
  • BFH, 16.06.2004 - I B 44/04

    Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50 a EStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund des unstreitigen Sachverhalts, der gerichtsbekannten Tatsachen und der präsenten Beweismittel erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16.6.2004 I B 44/04, Bundessteuerblatt -BStBl.- Teil II 2004, Seite 882).
  • FG Münster, 10.11.2003 - 6 V 4562/03
    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06
    d) Der Zeitreihenvergleich als Methode des inneren Betriebsvergleichs (vgl. Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO § 158 Rz. 21) lässt kaum Raum für Zweifel daran, dass Erlöse und Wareneinsatz nicht zutreffend verbucht wurden (ausführlich Finanzgericht Münster Beschluss vom 19.8.2004 8 V 3055/04 G, EFG 2004, 1810 und Beschluss vom 10.11.2003 6 V 4562/03 E, U, EFG 2004, 236).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Soweit das FA --und sinngemäß wohl auch das FG-- die Auffassung vertritt, ein sich aufgrund eines Zeitreihenvergleichs ergebendes Mehrergebnis lasse "kaum Raum für Zweifel daran, dass Erlöse nicht richtig verbucht seien" (ebenso FG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Februar 2007  16 V 4691/06 A(E,U,F), EFG 2007, 814, rechtskräftig, unter II.2.d, und Urteil vom 20. März 2008  16 K 4689/06 E,U,F, EFG 2008, 1256, rechtskräftig, unter 3.d), kann der Senat dem daher nicht folgen.
  • FG Köln, 27.01.2009 - 6 K 3954/07

    Digitale Betriebsprüfung in der Gastronomie

    In zwei Entscheidungen des FG Düsseldorf (Beschluss vom 15. Februar 2007 16 V 4691/06, EFG 2007, 814 und Urteil vom 20. März 2008 16 K 4689/06, EFG 2008, 1256) deutet sich allerdings die Bereitschaft an, den Zeitreihenvergleich weitergehend einsetzen: "Der Zeitreihenvergleich als Methode des inneren Betriebsvergleichs ... lässt kaum Raum für Zweifel daran, dass Erlöse und Wareneinsatz nicht zutreffend verbucht wurden.".
  • FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4689/06

    Schätzung von Gewinnen bei unzureichender Aufklärung durch den Steuerpflichtigen;

    Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der streitigen Änderungsbescheide blieben ganz oder überwiegend erfolglos (16 V 4691/06 A (E,U,F) und 16 V 4736/06 A (F)).
  • FG Nürnberg, 08.05.2012 - 2 K 1122/09

    Schätzungsbefugnis bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - sachgerechte

    Das Finanzgericht Düsseldorf vertrat zwar bereits in dem vorangehenden Aussetzungsverfahren ohne weitere Begründung die Ansicht, dass es sich nach seiner Kenntnis bei der 30:70-Methode um einen Erfahrungssatz handele, der in der Prüferpraxis seine Bestätigung gefunden habe (vgl. Beschluss vom 15.02.2007 16 V 4691/06, EFG 2007, 814).
  • FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Verstoß gegen mathematische oder

    Das gewonnene Schätzungsergebnis muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VII B 213/00, BFH/NV 2001, 1217, m.w.N.) und darf nicht den Denkgesetzen und den allgemeinen Erfahrungssätzen widersprechen (Seer in Tipke/Kruse, AO-/FGO-Kommentar, § 162 Rz. 29 [Jan. 2010] m.w.N.; FG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Februar 2007, 16 V 4691/06 A (E, U, F), EFG 2007, 814).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10

    Unwirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung wegen fehlender Mitwirkung des

    Die Kassenaufzeichnungen als eine Art von Eigenbelegen sind die einzige Möglichkeit der direkten Kontrolle der Umsätze und deshalb einer strengen Beurteilung zu unterwerfen (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 15. Februar 2007 - 16 V 4691/06 A(E,U,F), EFG 2007, 814).
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