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   OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04   

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https://dejure.org/2004,11506
OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04 (https://dejure.org/2004,11506)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.09.2004 - 16 W 126/04 (https://dejure.org/2004,11506)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. September 2004 - 16 W 126/04 (https://dejure.org/2004,11506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs; Befangenheitsgesuch gegen einen Richter basierend auf einem Gesamttatbestand; Verwirkung von Ablehnungsgründen unter dem Aspekt des Rückgriffs im Rahmen einer Würdigung des Gesamtverhaltens bei einem ...

  • Judicialis

    ZPO § 43; ; ZPO § 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 43; ZPO § 44
    Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch bei Richterablehnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Richterablehnung: Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Düsseldorf, 23.04.1985 - 25 T 106/85

    Ablehung einer Rechtspflegerin wegen Befangenheit; Misstrauen gegen die

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04
    Wird ein Ablehnungsgesuch auf einen "Gesamttatbestand" des Verhaltens des Richters in dem laufenden Verfahren gestützt, kann entgegen der Ansicht des Landgerichts trotz §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO auch auf an sich verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden, sofern der letzte "Teilakt" in zulässiger Weise vorgebracht werden kann (BPtG GRUR 85, 433, 434; Landgericht Düsseldorf, ZIP 85, 631, 632; OLG Köln OLGR 01, 260).
  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 46/01

    Richterablehnung - Gesamtschau der Befangenheitsgründe

    Auszug aus OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04
    Wird ein Ablehnungsgesuch auf einen "Gesamttatbestand" des Verhaltens des Richters in dem laufenden Verfahren gestützt, kann entgegen der Ansicht des Landgerichts trotz §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO auch auf an sich verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden, sofern der letzte "Teilakt" in zulässiger Weise vorgebracht werden kann (BPtG GRUR 85, 433, 434; Landgericht Düsseldorf, ZIP 85, 631, 632; OLG Köln OLGR 01, 260).
  • BPatG, 25.09.1984 - 27 W (pat) 58/82
    Auszug aus OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04
    Wird ein Ablehnungsgesuch auf einen "Gesamttatbestand" des Verhaltens des Richters in dem laufenden Verfahren gestützt, kann entgegen der Ansicht des Landgerichts trotz §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO auch auf an sich verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden, sofern der letzte "Teilakt" in zulässiger Weise vorgebracht werden kann (BPtG GRUR 85, 433, 434; Landgericht Düsseldorf, ZIP 85, 631, 632; OLG Köln OLGR 01, 260).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Umstände (vgl. BVerfGE 82, 30 ; zur zivilprozessualen Rechtslage Schneider, Befangenheitsablehnung im Zivilprozess, 3. Aufl. 2008, Rn. 378; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Oktober 1992 - 11 W 76/92 -, OLG-Report 1992, S. 343; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. September 1997 - 6 W 140/97 -, NJW-RR 1998, S. 858 ; OLG Schleswig, Beschluss vom 30. September 2004 - 16 W 126/04 -, OLG-Report 2004, S. 561 ) kann eine Besorgnis der Befangenheit nicht verneint werden.
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Wird ein Ablehnungsgesuch auf ein Verhalten des Richters im laufenden Verfahren gestützt, kann trotz §§ 43, 44 Abs. 4 ZPO auch auf an sich verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden, sofern der letzte "Teilakt" in zulässiger Weise vorgebracht werden kann, wenn dies nicht zu einer Umgehung des Verwirkungstatbestandes des § 43 ZPO führt (OLG Schleswig, Beschl. v. 30.9.2004 - 16 W 126/04 - OLG Hamm, Beschl. v. 11.7.2011 - 32 W 11/11).
  • OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15

    Sofortige Beschwerde, Beschwerdeverfahren, Streitwertfestsetzung, Beweisaufnahme,

    Generell ist insbesondere bei Vortrag mehrerer Gründe für die Besorgnis der Befangenheit eine Gesamtwürdigung geboten (BVerfG, a. a. O.; OLG Schleswig, Beschluss v. 30.09.2004, 16 W 126/04, juris; Vossler, a. a. O., § 43, Rn. 14 f).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 45/08

    Richterablehnung in einer Familiensache: Hinweis auf mangelnde Erfolgsaussicht in

    Zwar kann ein Befangenheitsgesuch nach § 42 Abs. 2 ZPO auch auf einen "Gesamttatbestand" als Verhalten des abgelehnten Richters im laufenden Verfahren gestützt werden und in diesem Zusammenhang auch auf nach § 43 ZPO verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegriffen werden (vgl. OLG Schleswig OLGR 2004, 561).
  • OLG Naumburg, 12.02.2014 - 10 W 5/14

    Richterablehnung: Prüfung ausgeschlossener Umstände bei engem Zusammenhang mit

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wenn man von der Ausschlusswirkung des § 43 ZPO auch solche Umstände ausnehmen will, die für sich genommen zwar geringfügig, aber doch im Zusammenwirken mit späteren, ebenfalls geringfügigen Indizien geeignet wären, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (so OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.2004, 16 W 126/04, veröffentlicht u.a.: OLGR Schleswig 2004, 561ff., hier zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 08.01.2013 - 3 W 146/12

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit nach einer lautstarken

    Gemessen hieran liegen weder in der durch den abgelehnten Richter geäußerten Auffassung zu einer einzelnen technischen Frage noch in der Gesamtschau (vgl. OLG Schleswig, Beschluss v. 30.9.2004, Az. 16 W 126/04, zitiert nach juris) der übrigen vom Antragsteller ins Feld geführten Umstände hinreichende Gründe dafür vor, an der gebotenen Objektivität und Neutralität des abgelehnten Richters zu zweifeln.
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