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   OLG Karlsruhe, 08.04.1993 - 16 WF 112/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6494
OLG Karlsruhe, 08.04.1993 - 16 WF 112/92 (https://dejure.org/1993,6494)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.04.1993 - 16 WF 112/92 (https://dejure.org/1993,6494)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. April 1993 - 16 WF 112/92 (https://dejure.org/1993,6494)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachträgliche; Entschuldigung; Gerichtstermin; Termin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 613 Abs. 2, § 381 Abs. 1

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1470 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 22 R 449/12

    Ordnungsgeld - Zeuge - Arzt

    Die Entschuldigung des Ausbleibens ist rechtzeitig, wenn sie so zeitig erfolgt, dass noch im gewöhnlichen gerichtlichen Geschäftsbetrieb der Termin aufgehoben werden kann und die übrigen Beteiligten hiervon, bevor sie den Weg zum Gericht angetreten haben, noch unterrichtet werden können, weil nur so sichergestellt ist, dass weder dem Gericht noch den übrigen Beteiligten unnötige Aufwendungen an Zeit und Kosten entstehen (Bayerisches LSG, Beschluss vom 01. September 2009 - L 2 SB 22/09 B SF, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. April 1993 - 16 WF 112/92, zitiert nach juris; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, Kommentar, 10. Auflage § 118 Rdnr. 10 i).

    Die Wahrnehmung einer geschäftlichen oder beruflichen Angelegenheit stellt einen solchen Grund nur da, wenn es sich um eine unaufschiebbare Angelegenheit handelt, die zu einer auch bei strenger Prüfung unvermeidbaren Abwesenheit führt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. April 1993 - 16 WF 112/92).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2006 - 8 Ta 39/06

    Ordnungsgeld wegen Missachtung der Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Der Ordnungsgeldbeschluss war auch nicht wegen nachträglich ausreichender Entschuldigung aufzuheben (vgl. zum Maßstab: Schwab/Weth, ArbGG § 51 Rz. 24 m.w.N. auf LAG Sachsen, Beschluss vom 25.03.1998 - 2 Sa 1071/97 n.v. sowie OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.1993 - 16 WF 112/92).
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