Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.08.2006 - 16 WF 80/06   

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https://dejure.org/2006,4100
OLG Karlsruhe, 02.08.2006 - 16 WF 80/06 (https://dejure.org/2006,4100)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.08.2006 - 16 WF 80/06 (https://dejure.org/2006,4100)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. August 2006 - 16 WF 80/06 (https://dejure.org/2006,4100)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unterhalt bei Getrenntleben: Wert der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wert der Privatnutzung eines Fahrzeugs bei der Ermittlung des Einkommens; Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterhaltsanspruch und Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs

  • Judicialis

    BGB § 1361

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361; ZPO § 287
    Einkommenswert der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs für Ermittlung von Trennungsunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Höherer Unterhalt wegen Dienstwagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Höherer Unterhalt wegen Dienstwagen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Unterhalt - Firmenfahrzeug als Einkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1585
  • FamRZ 2006, 1759
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 16 UF 217/05

    Höherer Unterhalt wegen Dienstwagen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.08.2006 - 16 WF 80/06
    Erwogen werden kann auch, aus dem um den Sachbezug verminderten Bruttoeinkommen ein Nettoeinkommen zu ermitteln und diesem den angemessenen Nutzungsvorteil hinzuzurechnen, nachdem man ihn um die Steuer- und Abgabenmehrbelastung vermindert hat, die auf dem steuerlich ermittelten Nutzungsvorteil (also hier 357 EUR) liegt (vergl. Senatsurteil vom 2. März 2006 - 16 UF 217/05 - 3 F 113/04 AmtsG Weinheim; allgemein Johannsen/Henrich/Büttner EheR 4. Aufl. § 1361 Rn 42; Gerhardt, FA-FamR 5. Aufl. 6. Kap. Rn 39; jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2015 - 2 UF 69/15

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung eines Firmenfahrzeuges des

    Eine Korrektur des steuerlichen Ansatzes (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1759) ist vorliegend deshalb geboten, weil der Antragsgegner plausibel dargelegt hat, dass er jährlich 80.000 km mit dem PKW geschäftlich zurücklegen muss und für die Fahrten im Winter auch nach Ö. und in die S. auf einen PKW mit Allradantrieb angewiesen ist, während er sich privat aufgrund seiner Einkommensverhältnisse nur einen kleinen PKW anschaffen würde.
  • LAG Hamm, 19.12.2008 - 14 Ta 464/08

    Prozesskostenhilfe; Einkommen; Dienstwagen

    Diese Ersparnis ist entweder als Einkommensbestandteil zu werten, wenn man den nach den einschlägigen steuerrechtlichen Bestimmungen abgerechneten geldwerten Vorteil der privaten PKW-Nutzung gar nicht berücksichtigt (s. o. II. 1., so auch für das Unterhaltsrecht OLG Karlsruhe, 2. August 2006, 16 WF 80/06, NJW-RR 2006, Seite 1585; OLG Düsseldorf, 6. Januar 2005, II-4 UF 144/05, juris) oder sie begrenzt im Rahmen der Prüfung, ob die Berücksichtigung einer besonderen Belastung angemessen ist (s. o. II. 2), die Höhe des abzusetzenden Betrags.
  • OLG Brandenburg, 05.10.2010 - 9 WF 266/10

    Verfahrenskostenhilfe für ein Unterhaltsabänderungsverfahren: Beiordnung eines

    Anders kann nur dann verfahren werden, wenn der Arbeitnehmer (gegebenenfalls unter Heranziehung einschlägiger Kostentabellen) konkret darlegt, was er durch die private Nutzung des Firmenfahrzeugs erspart (vgl.: OLG München, FamRZ 1999, 1350; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1759; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl., Rz. 809; Langheim, Die Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Dienstwagens im Unterhaltsrecht, FamRZ 2009, 665; Johannsen/Henrich/Büttner, Familienrecht, 5. Aufl., § 1361 BGB Rz. 42).
  • OLG Brandenburg, 11.10.2010 - 9 WF 266/10
    Anders kann nur dann verfahren werden, wenn der Arbeitnehmer (gegebenenfalls unter Heranziehung einschlägiger Kostentabellen) konkret darlegt, was er durch die private Nutzung des Firmenfahrzeugs erspart (vgl.: OLG München, FamRZ 1999, 1350; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1759; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl., Rz. 809; Langheim, Die Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Dienstwagens im Unterhaltsrecht, FamRZ 2009, 665; Johannsen/Henrich/Büttner, Familienrecht, 5. Aufl., § 1361 BGB Rz. 42).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2017 - 5 UF 144/16

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung der privaten Nutzung des Firmenwagens bei

    Zwar wird in der Rechtsprechung zutreffend darauf hingewiesen, dass der Pkw-Vorteil dem Arbeitnehmer zwar in voller Höhe gewährt wird, tatsächlich aber versteuert werden muss (vgl. OLG Karlsruhe vom 27.08.2015 - 2 UF 69/15, juris Rn. 48; OLG Hamm vom 30.10.2008 - 2 UF 43/08, juris Rn. 52 OLG Celle vom 14.02.2008 - 17 UF 128/07, juris Rn. 8; OLG Zweibrücken vom 25.10.2007 - 6 UF 138/06, juris Rn. 29; OLG Karlsruhe vom 02.08.2006 - 16 WF 80/06, juris Rn. 22).
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