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   OLG Köln, 26.07.2004 - 16 Wx 119/04   

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https://dejure.org/2004,6694
OLG Köln, 26.07.2004 - 16 Wx 119/04 (https://dejure.org/2004,6694)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2004 - 16 Wx 119/04 (https://dejure.org/2004,6694)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - 16 Wx 119/04 (https://dejure.org/2004,6694)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten der Vorführung durch die Betreuungsbehörde

  • Judicialis

    FGG § 33 Abs. 2; ; FGG § ... 33 Abs. 2 Satz 3; ; FGG § 33 Abs. 2 Satz 4; ; FGG § 56 g; ; FGG § 68 Abs. 3; ; FGG § 68 b Abs. 3; ; FGG § 69 e; ; LBtG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; LBtG § 1 Abs. 3; ; BTBG § 8 Satz 1; ; BTBG § 9 Abs. 2; ; KO § 1; ; KO § 12 b; ; KO § 137 Nr. 14

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 68 Abs. 3 § 68b Abs. 3
    Vorführung eines Betroffenen bei Gericht durch die Betreuungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Limburg, 01.12.1997 - 7 T 225/97
    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2004 - 16 Wx 119/04
    nach der Kostenordnung und im Kostenansatzverfahren an den Verpflichteten weiter gegeben werden können, § 33 Abs. 2 Satz 4 FGG, §§ 1, 137 Nr. 14, 12 b KO ( so auch die vom Beschwerdegericht zitierte überwiegende Literaturmeinung: HK-BUR-Bauer, 2001, FGG, § 68 Rdz. 162, § 70 g FGG Rdz. 37; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3.Aufl., FGG § 68 Rdz. 58/51 a.E., § 68 b Rdz.26; Knittel: Betreuungsgesetz, FGG § 70 g, Bemerkung 19; a.A: Bassenge/Herbst FGG, 9. Aufl., § 70 g Rdz. 14; LG Limburg BtPrax 1998, 116).
  • KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2004 - 16 Wx 119/04
    Es handelt sich hierbei um eine nach Artikel 13 Abs. 2 GG zulässige richterliche Durchsuchungsanordnung, die alleine dem Ziel dient, die Person der Betroffenen aufzufinden, um sie der sachverständigen Untersuchung bzw. richterlichen Anhörung zuzuführen (vgl. KG NJW 1997, 400 ff., 401).
  • BGH, 25.11.2015 - XII ZB 105/13

    Beschwerdeverfahren in einer Betreuungssache: Absoluter Rechtsbeschwerdegrund

    Ihre hierdurch entstandenen Auslagen seien Teil der Gerichtskosten und als solche aus der Landeskasse zu erstatten (vgl. OLG Köln OLGR 2004, 425 f.; LG Saarbrücken FamRZ 2013, 399;HK-BUR/Walther [Stand: August 2015] § 10 BtBG nF Rn. 77 ff. mwN).
  • LG Frankenthal, 27.07.2009 - 1 T 144/09

    Betreuungsverfahren: Erstattung von Aufwendungen der Betreuungsbehörde für

    Gegen diesen - soweit erkennbar nicht zugestellten - Beschluss richtet sich die sofortige Beschwerde der weiter Beteiligten zu 1) vom 13. Juli 2009, mit der sie ihre Rechtsauffassung weiter verfolgt und sich hierfür auf eine verschiedenen landgerichtlichen Entscheidungen entgegenstehende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 26. Juli 2004, Az. 16 Wx 119/04 beruft.

    Da die Ansprüche nicht von einem Betreuer geltend gemacht werden, kommt eine direkte Anwendung des § 56 g FGG nicht in Betracht, allenfalls eine analoge (so wohl auch, wenn auch ohne nähere Begründung, OLG Köln, Beschluss vom 26. Juli 2004, Az. 16 Wx 119/04).

  • LG Karlsruhe, 20.10.2010 - 11 T 163/10
    Der Beteiligte zu 2 weist schließlich zutreffend darauf hin, dass die von der Beteiligten zu 1 zur Begründung ihrer Rechtsauffassung herangezogenen Entscheidung des OLG Köln vom 26.07.2004 (Az.: 16 Wx 119/04 ) hier nicht einschlägig ist.
  • LG Saarbrücken, 27.06.2012 - 5 T 250/12
    Die Frage, ob die Vorführung einer Person im Rahmen eines Betreuungsverfahrens der Betreuungsbehörde als eigene Aufgabe obliegt, wird in Rechtsprechung und Literatur kontrovers erörtert (dafür: LG Limburg BtPrax 1998, 116; LG Koblenz FamRZ 2004 566, LG Frankenthal Beschluss vom 27.07.2009, Az. 1 T 144/09; offen gelassen: LG Karlsruhe Beschluss vom 20.10.2010, Az 11 T 163/10 ; dagegen: OLG Köln Beschluss vom 26.07.2004, Az 16 Wx 119/04 ; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss vom 03.11.2009, Az 3 W 152/09; Prütting/Helms/Fröschle FamFG, 2. Auflage, § 283 FamFG Rdnr. 24, § 278 FamFG Rdnr. 44; Schulte-Bunert/Weinreich/Eilers FamFG, 3. Auflage, § 283 FamFG Rdnr. 33).
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