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   OLG Köln, 28.11.1996 - 16 Wx 209/96   

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https://dejure.org/1996,3964
OLG Köln, 28.11.1996 - 16 Wx 209/96 (https://dejure.org/1996,3964)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.11.1996 - 16 Wx 209/96 (https://dejure.org/1996,3964)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. November 1996 - 16 Wx 209/96 (https://dejure.org/1996,3964)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1643 Abs. 2
    Beschränkung des Umgangsrechts der leiblichen Eltern mit ihrem Kind

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1097
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 29.03.2005 - 4 UF 119/04

    Zur Frage des völligen Ausschlusses des Umgangsrechtes des nicht

    Der Ausschluss des persönlichen Umgangs mit einem Elternteil für längere Zeit oder auf Dauer darf daher nur angeordnet werden, um eine konkrete, gegenwärtig bestehende Gefährdung der körperlichen oder geistig-seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden (vgl. u.a. OLG Köln, FamRZ 1997, 1097; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 48, 49).
  • OLG Köln, 20.05.2003 - 4 UF 137/02

    Regelung des Umgang des Kindes mit den Eltern

    Insoweit bedarf es allgemeiner Auffassung zufolge einer konkreten, in der Gegenwart bestehenden Gefährdung des Kindeswohls, der nicht auf geeignete andere Weise, insbesondere durch eine bloße Einschränkung des Umgangs oder dessen sachgerechte Ausgestaltung begegnet werden kann (vgl. BGH FamRZ 1994, 158, 160; OLG Hamm FamRZ 1997, 693, 694; OLG Köln FamRZ 1997, 1097; OLG Celle FamRZ 1998, 971, 972; FamRZ 1998, 1458, 1459; OLG Saarbrücken FamRZ 2001, 369).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02

    Umgangsrecht von Eltern und Kind bei Streitigkeiten der Eltern

    Dem Erfordernis, dass bei erfolgter Entfremdung eine behutsame Wiederannäherung zwischen Umgangsberechtigtem und seinem Kind zu erfolgen hat (vgl. dazu OLG Köln, FamRZ 1997, 1097), ist das Amtsgericht durch die Gestaltung des Umgangsrechtes und dessen Frequenz in nicht zu beanstandender Weise nachgekommen.
  • AG Kerpen, 25.02.1999 - 50 F 362/97

    Zweck des Umgangsrechts und berechtigte Belange des sorgeberechtigten

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  • OLG Hamm, 04.04.2011 - 8 UF 161/10

    Umgangsrecht des Vaters bei sexuell übergriffigem, aber im Heimatland des

    Der vollständige Ausschluss des Umgangs ist - für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer - als äußerste Maßnahme zur Abwendung einer Gefahr für die körperliche oder geistig-seelische Entwicklung des Kindes gerechtfertigt, wenn keine anderen Mittel zum Schutz des Kindes verfügbar sind (vgl. BGH, FamRZ 1980, S. 131; OLG Köln, FamRZ 1997, S. 1097; Palandt-Diederichsen, a.a.O. § 1684 Rz. 41 m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.12.2004 - 4 UF 90/03

    Zur Frage der Einschränkung des Umgangsrechtes des nichtsorgeberechtigten Vaters

    Das Umgangsrecht des Umgangsberechtigten mit seinem leiblichen Kind kann aber nur dann vollständig ausgeschlossen werden, wenn dies als äußerste Maßnahme zur Abwendung einer konkreten Gefährdung der körperlichen und geistig-seelischen Entwicklung des Kindes unabwendbar ist und keine anderen Mittel zum Schutze des Kindes verfügbar sind (vgl. u. a. OLG Köln FamRZ 1997, 1097).
  • OLG Köln, 17.07.1997 - 16 Wx 127/97

    Einsichtsrecht der leiblichen Eltern, denen die elterliche Sorge entzogen wurde,

    Der hiernach grundsätzlich zu gewährende persönliche Umgang will den von der Ausübung der Personensorge ausgeschlossenen Eltern die Möglichkeit geben, sich vom körperlichen und geistigen Befinden des Jugendlichen und seiner Entwicklung zu überzeugen ( vgl. BVerfG, NJW 1995, 1342; Senat, Beschluß vom 28. November 1996 - 16 Wx 209/96 - ).
  • AG Düsseldorf, 30.06.2017 - 258 F 40/17

    Rückführungsantrag nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen

    Voraussetzung ist, dass die Kinder - oder zumindest ein Kind - aus freien Stücken und nicht erkennbar maßgeblich durch die Person, die es zurückhält, beeinflusst mit Nachdruck die Rückkehr in den Staat des gewöhnlichen Aufenthaltes ablehnt und sich dagegen in ungewöhnlich starkem Maße sträubt (OLG Braunschweig FamRZ 1997, 1097, 1098 m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.10.2003 - 4 UF 128/03
    Der Ausschluss des persönlichen Umgangs mit einem Elternteil darf daher nur angeordnet werden, um eine konkrete gegenwärtig bestehende Gefährdung der körperlichen und geistig-seelischen Entwicklung abzuwenden (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 1097; OLG Bamberg FamRZ 1998, 969, 970; OLG Schleswig FamRZ 2000, 48, 49; OLG Hamm FamRZ 2000, 45; OLG Saarbrücken FamRZ 2001, 368).
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