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   OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05   

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https://dejure.org/2005,8524
OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05 (https://dejure.org/2005,8524)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.03.2005 - 16 Wx 34/05 (https://dejure.org/2005,8524)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. März 2005 - 16 Wx 34/05 (https://dejure.org/2005,8524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung einer Kontrollbetreuung; Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Vollmachtsüberwachungsbetreuung ; Entfall des Rechtsschutzbedürfnisses im Falle des Widerrufs der erteilten Vollmacht durch den Kontrollbetreuer im Namen des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirkung des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht durch geschäftsunfähigen Betreuten, Kontrollbetreuung

  • Judicialis

    BGB § 1896

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896
    Veranlassung zur Bestellung eines Kontrollbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kontrollbetreuung bei versuchtem Widerruf der Vorsorgevollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 156
  • FamRZ 2005, 1777 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 27.11.2002 - 2 W 197/02

    Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05
    Eine Betreuerbestellung ist erst dann vorzunehmen, wenn eine Überwachung auf Grund konkreter Umstände im Einzelfall erforderlich wird (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99; OLGR 2000, 91 = FamRZ 2000, 909; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).

    Weiter ist eine Kontrollbetreuung möglich, wenn konkrete Verdachtsmomente für eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung des Bevollmächtigten oder einen Vollmachtsmissbrauch vorliegen (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99 - OLGR 2000, 91; OLG Schleswig, Rpfleger 2003, 245; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Auflage 2001, § 1896 Rdnr. 36).

  • OLG Köln, 28.06.1999 - 16 Wx 86/99

    Überwachungsbetreuung

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05
    Eine Betreuerbestellung ist erst dann vorzunehmen, wenn eine Überwachung auf Grund konkreter Umstände im Einzelfall erforderlich wird (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99; OLGR 2000, 91 = FamRZ 2000, 909; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).

    Weiter ist eine Kontrollbetreuung möglich, wenn konkrete Verdachtsmomente für eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung des Bevollmächtigten oder einen Vollmachtsmissbrauch vorliegen (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99 - OLGR 2000, 91; OLG Schleswig, Rpfleger 2003, 245; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Auflage 2001, § 1896 Rdnr. 36).

  • BayObLG, 31.03.1999 - 3Z BR 33/99

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2005 - 16 Wx 34/05
    Eine Vollmachtsüberwachungsbetreuung gemäß § 1896 III BGB kann eingerichtet werden, wenn der Betroffene eine wirksame Vollmacht erteilt hat, mit denen seine Fürsorgebedürfnisse hinreichend befriedigt werden können, er aber selbst aus den in § 1896 I BGB genannten Gründen den Bevollmächtigten nicht hinreichend überwachen kann, und wenn ein konkreter Überwachungsbedarf besteht (MueKo-Schwab, BGB, 4. Auflage 2002, § 1896 Rdnr. 228; Müller in Bamberger/Roth, BGB, § 1896 Rdnr. 27; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).

    Eine Betreuerbestellung ist erst dann vorzunehmen, wenn eine Überwachung auf Grund konkreter Umstände im Einzelfall erforderlich wird (Senatsbeschluss vom 28.06.1999 - 16 Wx 86/99; OLGR 2000, 91 = FamRZ 2000, 909; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245; BayObLG NJWE-FER 1999, 270 = FamRZ 1999, 1302).

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