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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2016 - L 16/4 KR 208/13   

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https://dejure.org/2016,22553
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2016 - L 16/4 KR 208/13 (https://dejure.org/2016,22553)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.02.2016 - L 16/4 KR 208/13 (https://dejure.org/2016,22553)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - L 16/4 KR 208/13 (https://dejure.org/2016,22553)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 4/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Entfallen des Anspruchs auf Zahlung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2016 - L 16/4 KR 208/13
    Als weitere negative Voraussetzung für den Anspruch auf die Aufwandspauschale ist von der Rechtsprechung des BSG das Korrektiv entwickelt worden, dass das Prüfverfahren nicht durch eine nachweislich fehlerhafte Abrechnung seitens des Krankenhauses veranlasst worden sein darf (BSG Urteil 22. Juni 2010, B 1 KR 1/10 R und vom 28. November 2013, B 3 KR 4/13 R, Rn. 13).

    Einschränkend hat das BSG hinzugefügt, dass sich dieser Ausnahmetatbestand auf Fälle der nachweislich fehlerhaften Kodierung beschränkt, also dann nicht gilt, wenn das Krankenhaus gute Gründe für die vorgenommene Kodierung geltend machen kann und zur zweifelsfreien Aufklärung weitere aufwändige Ermittlungen erforderlich wären (BSG, Urteil vom 28. November 2013 - B 3 KR 4/13 R -, SozR 4-2500 § 275 Nr. 16).

    So weist auch das BSG darauf hin, dass die Abgrenzung von Haupt- und Nebendiagnosen nicht immer einfach und eindeutig ist (BSG, Urteil vom 28. November 2013 - B 3 KR 4/13 R -, SozR 4-2500 § 275 Nr. 16, Rn. 25) und beschränkt vor diesem Hintergrund das Veranlassungsprinzip auf Fälle der nachweislichen Fehlerhaftigkeit, zu denen nach Überzeugung des erkennenden Senates eine zumindest vertretbare Abrechnung nicht gehören kann.

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2016 - L 16/4 KR 208/13
    Zielsetzung eines die Aufwandspauschale möglicherweise auslösenden Prüfauftrags an den MDK muss die Abklärung sein, ob aus dessen fachkundiger Sicht Gründe vorliegen - etwa im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung - , die die Höhe des Abrechnungsbetrages rechtfertigen (BSG, Urteil vom 22. Juni 2010 - B 1 KR 1/10 R, Rn. 13).

    Als weitere negative Voraussetzung für den Anspruch auf die Aufwandspauschale ist von der Rechtsprechung des BSG das Korrektiv entwickelt worden, dass das Prüfverfahren nicht durch eine nachweislich fehlerhafte Abrechnung seitens des Krankenhauses veranlasst worden sein darf (BSG Urteil 22. Juni 2010, B 1 KR 1/10 R und vom 28. November 2013, B 3 KR 4/13 R, Rn. 13).

  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 13/14 R

    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung - Prüfung der sachlich-rechnerischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2016 - L 16/4 KR 208/13
    Das Überprüfungsrecht der Krankenkassen auf sachlich-rechnerische Richtigkeit bestehe unabhängig von den engeren Anforderungen einer Auffälligkeitsprüfung, es unterliege einem eigenen Prüfregime (BSG SozR 4-2500 § 301 Nr. 4 Rn. 16 ff.; BSG SozR 4-2500 § 301 Nr. 3 Rn. 17; BSG SozR 4-2500 § 301 Nr. 5 Rn. 21; BSG, Urteil vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 13/14 R, Rn. 24).
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 24/14 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB 5 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2016 - L 16/4 KR 208/13
    Durch die neueste Rechtsprechung des BSG steht jedoch nunmehr mit hinreichender Klarheit fest, dass der Zinsanspruch nicht auf Vereinbarungen (hier: § 13 Abs. 6 und 7 des Niedersächsischen Sicherstellungsvertrages nach § 112 SGB V) oder sonstige Regelungen zum Anspruch auf Vergütung für erbrachte Leistungen gestützt werden kann, da die Aufwandspauschale kein Vergütungsanspruch des Leistungserbringers ist (BSG, Urteil vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 24/14 R ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 16/1 KR 66/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2016 - L 16/4 KR 208/13
    Die Durchführung einer die Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V auslösenden Prüfung ist nicht schon bei jeglicher Rückfrage der Krankenkasse beim Krankenhaus im Zusammenhang mit dessen Abrechnung anzunehmen (vgl.: Urteil des erkennenden Senates vom 26. Januar 2016, L 16/1 KR 66/14 zur Frage der Durchführung einer Auffälligkeitsprüfung und der Abgrenzung zur sachlich-rechnerischen Richtigkeitsprüfung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2013 - L 4 KR 187/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2016 - L 16/4 KR 208/13
    Mit Beschluss vom 6. Juni 2013 hat der 4. Senat des LSG die Berufung aufgrund einer Divergenz zu seiner damaligen Rechtsprechung zur Zahlung von Verzugszinsen nach dem niedersächsischen Sicherstellungsvertrag zugelassen (Az.: L 4 KR 187/13 NZB).
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