Rechtsprechung
   EuGH, 31.10.1974 - 16/74   

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https://dejure.org/1974,140
EuGH, 31.10.1974 - 16/74 (https://dejure.org/1974,140)
EuGH, Entscheidung vom 31.10.1974 - 16/74 (https://dejure.org/1974,140)
EuGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1974 - 16/74 (https://dejure.org/1974,140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 36
    1 . FREIER WARENVERKEHR - GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM - RECHTE - SCHUTZ - UMFANG

  • EU-Kommission

    Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zum Führen eines Warenzeichens; Umfang der Befugnis des Inhabers des Warenzeichens innerhalb seines Mitgliedstaates; Verwehren des freien Warenverkehrs eines Warenzeicheninhabers, den Vertrieb einer Markenware durch Dritte zu unterbinden; Berechtigung des ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 85; ; Beitrittsakte Art. 42 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIER WARENVERKEHR - GEWERBLICHES UND KOMMERZIELLES EIGENTUM - RECHTE - SCHUTZ - UMFANG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1974, 456
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 25.11.1971 - 22/71

    Béguelin Import / G.L. Import Export

    Auszug aus EuGH, 31.10.1974 - 16/74
    Dies ergebe sich aus dem Urteil vom 25. November 1971 (Rechtssache 22/71, Béguelin - Slg. 1971, 949), insbesondere aus den Randnummern 12 bis 14 der Entscheidungsgründe.
  • EuGH, 18.02.1971 - 40/70

    Sirena / Eda

    Auszug aus EuGH, 31.10.1974 - 16/74
    Gemäß Urteil vom 18. Februar 1971 (Rechtssache 40/70, Sirena - Slg. 1971, 69) könne die Ausübung des Warenzeichenrechts unter die Verbotsvorschriften des Vertrages fallen, wenn sich herausstelle, daß sie "Gegenstand, Mittel oder Folge" einer Vereinbarung zwischen Unternehmen im Sinne von Artikel 85 des Vertrages sei.
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Sie greift damit die Rechtsprechung des Gerichtshofes auf, nach der sich der Inhaber einer Marke, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschützt ist, nicht unter Berufung auf diese Vorschriften der Einfuhr oder dem Vertrieb einer Ware widersetzen kann, die in einem anderen Mitgliedstaat von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht worden ist (vgl. insbesondere Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, Randnrn.

    45 Daraus folgt, wie oben bereits erwähnt, insbesondere, daß sich der Inhaber einer Marke, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschützt ist, auf diese Vorschriften nicht berufen kann, um sich der Einfuhr oder dem Vertrieb einer Ware zu widersetzen, die von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden ist (vgl. insbesondere Urteile Centrafarm/Winthrop, a. a. O., Randnrn. 7 bis 11, HAG II, a. a. O., Randnr. 12, und IHT Internationale Heiztechnik und Danziger, a. a. O. Randnrn. 33 f.).

    Jedoch sind Verfälschungen, die durch eine unterschiedliche Preisregelung in einem Mitgliedstaat verursacht werden, durch Maßnahmen der Gemeinschaftsbehörden auszuschalten und nicht dadurch, daß ein Mitgliedstaat Maßnahmen trifft, die mit den Bestimmungen über den freien Warenverkehr unvereinbar sind (vgl. insbesondere Urteil Centrafarm/Winthrop, a. a. O., Randnrn. 16 f.).

  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Hierzu verweisen sie auf die Urteile des Gerichtshofes vom 3. Juli 1974 in der Rechtssache 192/73 (Van Zuylen/Hag, Slg. 1974, 731) und vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74 (Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183).

    Dieses Ergebnis fuße auf den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 16/74 (Centrafarm) und 119/75 (Terranova).

    Die Annahme einer Garantiefunktion im vorliegenden Fall bedeute einen Bruch mit den Entscheidungsgründen des Urteils in der Rechtssache 16/74 (Centrafarm), in dem der Gerichtshof explizit verneint habe, daß die Verwendung eines gewerblichen Schutzrechts ein erlaubtes oder auch nur ein geeignetes Mittel sei, die gleichbleibende Qualität einer Arzneispezialität zu garantieren.

    Könnte durch die Berufung auf das Warenzeichenrecht die Erfüllung der in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht einzelstaatlich angeordneten Informationspflichten unterlaufen werden, so würde gleichzeitig die in den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 15 und 16/74 - Centrafarm/Sterling Drug und Centrafarm/Winthrop - anerkannte Tragweite des Grundsatzes des freien Warenverkehrs in Frage gestellt.

    Aus dem grundlegenden Unterschied zwischen dem Schutz gewerblichen und kommerziellen Eigentums und dem Schutz der Öffentlichkeit vor Gesundheitsgefahren sei der Gerichtshof (Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Nr. 3 des Tenors) zu der Feststellung gelangt:.

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Des weiteren stehe die Rechtsmeinung der Kommission in Widerspruch zu ihrer Entscheidungspraxis und der Rechtsprechung des Gerichtshofes über die Beurteilung von Wettbewerbsbeschränkungen innerhalb eines Konzerns (vgl. unter anderem Rechtssache 22/71, Béguelin, Slg. 1971, 949; Rechtssache 6/72, Continental Can, Slg. 1973, 215, Randnr. 15 der Entscheidungsgründe; verbundene Rechtssachen 6 und 7/73, Commercial Solvents, Slg. 1974, 223, Randnr. 37 der Entscheidungsgründe; Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183; Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 1970, Kodak, ABl.
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 04.07.1975 - (50) 16/74   

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https://dejure.org/1975,17153
LG Hamburg, 04.07.1975 - (50) 16/74 (https://dejure.org/1975,17153)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.1975 - (50) 16/74 (https://dejure.org/1975,17153)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 1975 - (50) 16/74 (https://dejure.org/1975,17153)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Organisatorische Gestaltung und Leitung der Deportation von mindestens 230.000 Juden aus dem Warschauer Ghetto ins KL Treblinka

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69

    Vernichtungslager Treblinka

    Auszug aus LG Hamburg, 04.07.1975 - 16/74
    Die Feststellung, dass die Pause vom 19. bis zum 24.August 1942 wegen der Schwierigkeiten im Lager Treblinka eintrat, ergeben sich darüber hinaus aus dem verlesenen Urteil des Landgerichts Düsseldorf - Schwurgericht - vom 22.Dezember 1970 - 8 Ks 1/69 - gegen den ehemaligen Leiter des Lagers Treblinka II, Franz Stangl in Verbindung mit der glaubhaften Aussage des Zeugen Mer.

    Das Schwurgericht hat diese offenkundigen Tatsachen in der Weise in die Hauptverhandlung eingeführt, dass es die Seiten 71-111 des Urteils des Schwurgerichts in Düsseldorf vom 22.Dezember 1970 - 8 Ks 1/69 - gegen den ehemaligen Lagerleiter Franz Stangl verlesen hat.

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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 21.06.1974 - I 16/74   

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https://dejure.org/1974,16165
VG Karlsruhe, 21.06.1974 - I 16/74 (https://dejure.org/1974,16165)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.06.1974 - I 16/74 (https://dejure.org/1974,16165)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juni 1974 - I 16/74 (https://dejure.org/1974,16165)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 29.08.1975 - (50) 16/74   

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https://dejure.org/1975,17154
LG Hamburg, 29.08.1975 - (50) 16/74 (https://dejure.org/1975,17154)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.08.1975 - (50) 16/74 (https://dejure.org/1975,17154)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. August 1975 - (50) 16/74 (https://dejure.org/1975,17154)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Beteiligung an der Deportation von mindestens 230.000 Juden des Warschauer Ghettos durch Absperren und Durchsuchen des Ghettos, Selektion und Zuführung der zu deportierenden Juden zum 'Umschlagplatz', von wo sie ins KL Treblinka transportiert wurden. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69

    Vernichtungslager Treblinka

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Die Feststellung, dass die Pause vom 19. bis zum 24.August 1942 wegen der Schwierigkeiten im Lager Treblinka eintrat, ergeben sich darüber hinaus aus dem verlesenen Urteil des Landgerichts Düsseldorf - Schwurgericht - vom 22.Dezember 1970 - 8 Ks 1/69 - gegen den ehemaligen Leiter des Lagers Treblinka II Franz Stangl in Verbindung mit der glaubhaften Aussage des Zeugen Mer.

    Das Schwurgericht hat diese offenkundigen Tatsachen in der Weise in die Hauptverhandlung eingeführt, dass es die Seiten 71-111 des Urteils des Schwurgerichts in Düsseldorf vom 22.Dezember 1970 - 8 Ks 1/69 - gegen den ehemaligen Lagerleiter Franz Stangl verlesen hat.

  • BGH, 02.08.1968 - 4 StR 623/67

    Massenerschiessungen von jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    auch nicht irrigerweise für persönlich gerechtfertigt im Sinne der Entscheidung BGHSt 22, 223.
  • BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68

    Strafrechtliche Würdigung des Massenmordes an Juden - Voraussetzungen für die

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Voraussetzung wäre dann aber jedenfalls das Vorliegen einer durch den Befehlsdruck herbeigeführten notstandsähnlichen Konfliktlage, die den Schuldvorwurf so mildert, dass die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 18, 311; 21, 139/141; 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.6.1970 und 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 149/66

    Annahme eines verschuldeten Verbotsirrtums - Verurteilung wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Voraussetzung wäre dann aber jedenfalls das Vorliegen einer durch den Befehlsdruck herbeigeführten notstandsähnlichen Konfliktlage, die den Schuldvorwurf so mildert, dass die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 18, 311; 21, 139/141; 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.6.1970 und 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
  • BGH, 18.04.1972 - 5 StR 67/72

    Die Tatbestandsmerkmale der Täuschungshandlung, der Irrtumserregung und der

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    In Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs 5 StR 67/72 (mitgeteilt von Dallinger MDR 1972, Seite 923) hätte das Schwurgericht im übrigen auch in Anwendung des Satzes "in dubio pro reo" zu demselben Ergebnis kommen müssen.
  • BGH, 26.01.1968 - 4 StR 570/67

    Einzelerschiessungen von Juden, die ausserhalb des Ghettos angetroffen wurden.

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Voraussetzung wäre dann aber jedenfalls das Vorliegen einer durch den Befehlsdruck herbeigeführten notstandsähnlichen Konfliktlage, die den Schuldvorwurf so mildert, dass die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 18, 311; 21, 139/141; 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.6.1970 und 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
  • BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62

    Prüfung der Fähigkeit des Zeugen zum Begreifen des Wesens eines Eids durch den

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Voraussetzung wäre dann aber jedenfalls das Vorliegen einer durch den Befehlsdruck herbeigeführten notstandsähnlichen Konfliktlage, die den Schuldvorwurf so mildert, dass die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 18, 311; 21, 139/141; 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.6.1970 und 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
  • BGH, 10.06.1970 - 2 StR 8/70

    "Geringe Schuld" im Sinne des § 47 Militärstrafgesetzbuch (MStGB) - Geringe

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Voraussetzung wäre dann aber jedenfalls das Vorliegen einer durch den Befehlsdruck herbeigeführten notstandsähnlichen Konfliktlage, die den Schuldvorwurf so mildert, dass die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 18, 311; 21, 139/141; 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.6.1970 und 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
  • BGH, 29.06.1960 - 2 StR 276/60

    Versuchte Notzucht im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit - Maßgeblicher

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Darüber hinaus sind sie dazu verpflichtet, die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu erstatten, ohne dass dies eines besonderen Ausspruchs im Urteilstenor bedarf (BGHSt 15, 60).
  • BGH, 10.05.1968 - 4 StR 572/67

    Strafbarkeit einer Beihilfe wegen einer Förderung der Judenaussiedlung in

    Auszug aus LG Hamburg, 29.08.1975 - 16/74
    Voraussetzung wäre dann aber jedenfalls das Vorliegen einer durch den Befehlsdruck herbeigeführten notstandsähnlichen Konfliktlage, die den Schuldvorwurf so mildert, dass die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe als unerträgliche Härte empfunden werden müsste (so der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 18, 311; 21, 139/141; 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 ; 4 StR 572/67 vom 10.5.1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.6.1970 und 3 StR 337/68 vom 13.5.1971 ).
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