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EuGH, 07.02.1979 - 15-16/76, 15/76, 16/76 |
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- EuGH, 07.02.1979 - 15/76
Frankreich / Kommission
URTEIL VOM 7.2.1979 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 15 UND 16/76 3. Das Rechnungsabschlußverfahren hat beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts den Zweck, nicht nur festzustellen, ob Ausgaben tatsächlich und ordnungsgemäß getätigt wurden, sondern auch die aus der gemeinsamen Agrarpolitik folgenden finanziellen Belastungen zwischen Mitgliedstaaten und Gemeinschaft richtig aufzuteilen; insoweit steht der Kommission kein Beurteilungsspielraum zu, der es ihr erlauben würde, von den Vorschriften über die Aufteilung dieser Belastungen abzuweichen.In den verbundenen Rechtssachen 15 und 16/76 Französische Regierung, vertreten durch Herrn Guy Ladreit de Lacharrière als Bevollmächtigten, Zustellungsanschrift: Botschaft Frankreichs in Luxemburg, 2, rue Bertholet,.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch ihre Rechtsberater Jean Amphoux und Götz zur Hausen (Rechtssache 15/76) bzw. Bernard Paulin und Giuliano Marenco (Rechtssache 16/76) als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: Herr Mario Cervino, Rechtsberater der Kommission, Jean Monnet-Gebäude, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte,.
III - Die Rechtssache 16/76 A - Sachverhalt.
In der Rechtssache 16/76 hat der Gerichtshof die Kommission aufgefordert, Material zu den haushaltsmäßigen Vorschriften zur Verordnung Nr. 766/72 vorzulegen.
Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 17.12.1980 - I 16/76 |
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