Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1984

Rechtsprechung
   EuGH, 13.03.1984 - 16/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,900
EuGH, 13.03.1984 - 16/83 (https://dejure.org/1984,900)
EuGH, Entscheidung vom 13.03.1984 - 16/83 (https://dejure.org/1984,900)
EuGH, Entscheidung vom 13. März 1984 - 16/83 (https://dejure.org/1984,900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Prantl

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Prantl

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des EuGHs im Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung nationaler Regelungen im Einklag mit dem Gemeinschaftsrecht; Gemeinsame Marktorganisation als abschließende Regelung; Befugnisse der Mitgliedstaaten nach einer Regelung über die Einrichtung einer ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 337/79 Art. 45 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 337/79 Art. 54 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 997/81 Art. 18;... ; Wein-Verordnung vom 15. Juli 1971, BGBl 1971, Teil I, S. 926 § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 9 ff., Art. 30, Art. 36

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freier Warenverkehr - Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag, gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Gemeinsame Marktorganisation und Eingriff der Mitgliedstaaten.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1291
  • GRUR 1984, 343
  • GRUR Int. 1984, 291
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 10.11.1982 - 261/81

    Rau / De Smedt

    Auszug aus EuGH, 13.03.1984 - 16/83
    527; Urteil vom 10.11.1982 in der Rechtssache 261/81, Walter Rau, Sig.

    Die erwähnten Verordnungen legten genauestens alle Normen für die Etikettierung fest, und der Gerichtshof messe gerade diesen Vorschriften zum Zwecke der Gewährleistung eines lauteren Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes ausschlaggebende Bedeutung bei, wie er in seinem Urteil vom 10. November 1982 (Rechtssache 261/81, Walter Rau) entschieden habe.

    Unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 20.2. 1979, Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. S. 649; Urteil vom 17.6.1981, Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, Slg. S. 1625, und Rechtssache 261/81, Rau, schon zitiert) ist die Kommission der Auffassung, daß es sich im vorliegenden Fall um eine Maßnahme handele, die geeignet sei, die Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, jetzt oder in Zukunft zu behindern, und daß die streitige Regelung demnach eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung darstelle, soweit sie nicht durch ein zwingendes Erfordernis im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes gerechtfertigt sei.

  • EuGH, 15.12.1971 - 51/71

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en fruit

    Auszug aus EuGH, 13.03.1984 - 16/83
    Nach Ansicht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland folgt aus der Untersuchung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und vor allem aus den von ihr erwähnten Urteilen (International Fruit Company N.V., 51 bis 54/71, Slg. 1971, 1107; Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837; P.B. Groenveld B.V. "Pferdefleisch", 15/79, Slg. 1979, 3409; Kommission/Irland, "Irlandsouvenirs", 113/80, Slg. 1981, 1625; De Kikvorsch Groothandel- Import-Export B.V., "Berliner Kindl Weiße Bier", 94/82, Urteil vom 17.3.1983, Slg. 1983, 947), daß die Maßnahmen eines Mitgliedstaats zum Verbraucherschutz bzw. zum Schutz des lauteren Handelsverkehrs von den Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen unter wertenden Gesichtspunkten - nämlich der Angemessenheit zum Schutz des Verbrauchers und des lauteren Wettbewerbs - abgegrenzt würden, wobei zunächst die Reichweite der Maßnahme und die damit verbundene Beeinträchtigung des Warenverkehrs in der Gemeinschaft geprüft werde.
  • EuGH, 08.11.1979 - 15/79

    Groenveld

    Auszug aus EuGH, 13.03.1984 - 16/83
    Nach Ansicht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland folgt aus der Untersuchung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und vor allem aus den von ihr erwähnten Urteilen (International Fruit Company N.V., 51 bis 54/71, Slg. 1971, 1107; Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837; P.B. Groenveld B.V. "Pferdefleisch", 15/79, Slg. 1979, 3409; Kommission/Irland, "Irlandsouvenirs", 113/80, Slg. 1981, 1625; De Kikvorsch Groothandel- Import-Export B.V., "Berliner Kindl Weiße Bier", 94/82, Urteil vom 17.3.1983, Slg. 1983, 947), daß die Maßnahmen eines Mitgliedstaats zum Verbraucherschutz bzw. zum Schutz des lauteren Handelsverkehrs von den Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen unter wertenden Gesichtspunkten - nämlich der Angemessenheit zum Schutz des Verbrauchers und des lauteren Wettbewerbs - abgegrenzt würden, wobei zunächst die Reichweite der Maßnahme und die damit verbundene Beeinträchtigung des Warenverkehrs in der Gemeinschaft geprüft werde.
  • EuGH, 25.02.1981 - 56/80

    Weigand

    Auszug aus EuGH, 13.03.1984 - 16/83
    Schutzes schon berücksichtige, wie auch der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Februar 1981 (Rechtssache 56/80, Weigand, Slg. S. 583) entschieden habe.
  • EuGH, 15.03.1983 - 319/81

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 13.03.1984 - 16/83
    Wie der Gerichtshof jedoch in seinem Urteil vom 15. März 1983 (Rechtssache 319/81, Kommission und Vereinigtes Königreich/Italien, Slg. 1983, 601) entschieden habe, sei es notwendig, die Marktverhältnisse nicht erstarren zu lassen; es sei also nicht möglich, die fragliche Maßnahme allein mit Blick auf den deutschen Verbraucher zu rechtfertigen.
  • EuGH, 19.02.1981 - 130/80

    Kelderman

    Auszug aus EuGH, 13.03.1984 - 16/83
    - Drittens beruft sich die Regierung der Italienischen Republik auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach in den Anwendungsbereich von Artikel 30 EWG-Vertrag nationale Maßnahmen fielen, die für den Absatz eine bestimmte Aufmachung der Ware vorschrieben (Urteil vom 19.2. 1981 in der Rechtssache 130/80, Kelderman, Sig.
  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 13.03.1984 - 16/83
    c) Ferner erklärt die Kommission unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes und vor allem das Urteil vom 29. November 1978 (Rechtssache 83/78, Pigs Marketing Board, Slg. S. 2347), die Überlegung, daß der Zugang zu den Märkten, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterlägen, zur Erreichung der in Artikel 39 EWG-Vertrag niedergelegten Ziele allen Erzeugern offenstehen müsse, die die von der Gemeinschaft aufgestellten Marktregeln beachteten, führe zu demselben Ergebnis.
  • EuGH, 17.06.1981 - 113/80

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 13.03.1984 - 16/83
    Nach Ansicht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland folgt aus der Untersuchung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und vor allem aus den von ihr erwähnten Urteilen (International Fruit Company N.V., 51 bis 54/71, Slg. 1971, 1107; Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837; P.B. Groenveld B.V. "Pferdefleisch", 15/79, Slg. 1979, 3409; Kommission/Irland, "Irlandsouvenirs", 113/80, Slg. 1981, 1625; De Kikvorsch Groothandel- Import-Export B.V., "Berliner Kindl Weiße Bier", 94/82, Urteil vom 17.3.1983, Slg. 1983, 947), daß die Maßnahmen eines Mitgliedstaats zum Verbraucherschutz bzw. zum Schutz des lauteren Handelsverkehrs von den Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen unter wertenden Gesichtspunkten - nämlich der Angemessenheit zum Schutz des Verbrauchers und des lauteren Wettbewerbs - abgegrenzt würden, wobei zunächst die Reichweite der Maßnahme und die damit verbundene Beeinträchtigung des Warenverkehrs in der Gemeinschaft geprüft werde.
  • EuGH, 17.03.1983 - 94/82

    Kikvorsch

    Auszug aus EuGH, 13.03.1984 - 16/83
    Nach Ansicht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland folgt aus der Untersuchung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und vor allem aus den von ihr erwähnten Urteilen (International Fruit Company N.V., 51 bis 54/71, Slg. 1971, 1107; Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837; P.B. Groenveld B.V. "Pferdefleisch", 15/79, Slg. 1979, 3409; Kommission/Irland, "Irlandsouvenirs", 113/80, Slg. 1981, 1625; De Kikvorsch Groothandel- Import-Export B.V., "Berliner Kindl Weiße Bier", 94/82, Urteil vom 17.3.1983, Slg. 1983, 947), daß die Maßnahmen eines Mitgliedstaats zum Verbraucherschutz bzw. zum Schutz des lauteren Handelsverkehrs von den Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen unter wertenden Gesichtspunkten - nämlich der Angemessenheit zum Schutz des Verbrauchers und des lauteren Wettbewerbs - abgegrenzt würden, wobei zunächst die Reichweite der Maßnahme und die damit verbundene Beeinträchtigung des Warenverkehrs in der Gemeinschaft geprüft werde.
  • EuGH, 22.06.1982 - 220/81

    Robertson

    Auszug aus EuGH, 13.03.1984 - 16/83
    Diese Haltung sei bedauernswert, und der Gerichtshof gestehe eben gerade den Angaben auf dem Etikett eine große Bedeutung zu (Urteil vom 22.6. 1982, Rechtssache 220/81, Robertson und andere, und Urteil vom 16.12.1980, Rechtssache 27/80, Anton Adriaan Fietje, Slg. 3839).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 10.11.1992 - C-3/91

    Exportur / LOR und Confiserie du Tech

    31 Unter Berufung auf das Urteil vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299) machen die Beklagten noch geltend, der Schutz geographischer Bezeichnungen sei nur gerechtfertigt, wenn er eine lautere Praxis und herkömmliche Übung Dritter nicht berühre; die Anwendung des französisch-spanischen Abkommens dürfe sie nicht daran hindern, die Bezeichnungen "Turron de Jijona" und "Turron de Alicante" zu verwenden, da sie diese seit jeher ständig und in lauterer Weise benutzt hätten.

    Zwar heisst es im Urteil in der Rechtssache 16/83 zu der Frage, ob eine nationale Regelung zum Schutz einer mittelbaren geographischen Herkunftsangabe und im Interesse des Verbraucherschutzes die Vermarktung eingeführter Weine in einer bestimmten Flaschenart verbieten dürfe, daß im System eines Gemeinsamen Marktes der Verbraucherschutz und die Lauterkeit des Handelsverkehrs in bezug auf die Aufmachung der Weine unter allseitiger Achtung lauterer Praktiken und herkömmlicher Übungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleistet werden müssten.

    34 Ohne daß es hier darauf ankäme, ob die Beklagten bereits vor dem französisch-spanischen Abkommen mit der Verwendung der Bezeichnungen Touron Alicante und Touron Jijona begonnen hatten, worüber die Parteien streiten, unterscheidet sich die Ausgangslage in der Rechtssache 16/83 von derjenigen in der vorliegenden Rechtssache.

    In der Rechtssache 16/83 haben die Erörterungen vor dem Gerichtshof ergeben (vgl. Randnr. 28 jenes Urteils), daß Flaschen, deren Form mit dem Bocksbeutel identisch war oder sich von ihm nur in einer für den Verbraucher kaum wahrnehmbaren Weise unterschied, herkömmlich zur Vermarktung der Weine aus bestimmten Anbaugebieten Italiens verwendet wurden.

  • OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07

    Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen einer Sparkasse

    In diesem Zusammenhang hat der EuGH betont, dass Regelungen, die ein Mitgliedsstaat mit einer Strafsanktion verknüpft, nicht bereits allein hierdurch zum Teil der öffentlichen Ordnung werden (vgl. auch EuGH, Rs 16/83, Prantl, Slg. 1984, 1299).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

    Für das Verbot des Artikels 30 des Vertrages ist es nicht erforderlich, daß diese Maßnahmen geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel spürbar zu beeinträchtigen (Urteil vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83, Prantl, Slg. 1984, 1299, Randnr. 20).

    (24) - Siehe unter vielen anderen Urteil Prantl (zitiert in Fußnote 19, Randnrn. 21 und 24).

    (40) - Vgl. Urteile Prantl (zitiert in Fußnote 19, Randnrn. 27 bis 30) und vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84 (Miro, Slg. 1985, 3731, Randnrn. 24 bis 27).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1984 - 16/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,12067
Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1984 - 16/83 (https://dejure.org/1984,12067)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.01.1984 - 16/83 (https://dejure.org/1984,12067)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 1984 - 16/83 (https://dejure.org/1984,12067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,12067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.06.1981 - 113/80

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1984 - 16/83
    Außerdem ist es fraglich, ob ein Verbraucher nur aufgrund der Form des Behältnisses, ohne jegliche Beachtung des Etiketts oder anderer Charakteristika, zu Recht auf einen bestimmten Ursprung eines Weines schließen darf, ebenso wie ja auch der Gerichtshof in der Rechtssache 113/80, Kommission/ Irland, Slg. 1981, 1625, nicht akzeptieren wollte, daß ein Irlandsouvenir den Anspruch erhebe, in diesem Land hergestellt worden zu sein, nur weil es etwas typisch Irländisches darstelle.

    Wie in der Rechtssache 113/80 entschieden wurde, sind dies keine Gründe, die unter Artikel 36 fallen.

  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1984 - 16/83
    Die Kommission stützt sich in starkem Maße auf die Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache 83/78 (Pigs Marketing Board/Redmond, Slg. 1978, 2347) und in der Rechtssache 56/80 (Weigand/Sclmtzverband Deutscher Wein, Slg. 1981, 583).
  • EuGH, 25.02.1981 - 56/80

    Weigand

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1984 - 16/83
    Die Kommission stützt sich in starkem Maße auf die Urteile des Gerichtshofes in der Rechtssache 83/78 (Pigs Marketing Board/Redmond, Slg. 1978, 2347) und in der Rechtssache 56/80 (Weigand/Sclmtzverband Deutscher Wein, Slg. 1981, 583).
  • EuGH, 10.11.1982 - 261/81

    Rau / De Smedt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1984 - 16/83
    In der Rechtssache 261/81 (Rau/De Smedt, Slg. 1982, 3961) hat der Gerichtshof entschieden, das Erfordernis, daß eine Ware in einer Verpackung von einer bestimmten Form verkauft -werde, könne eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Artikel 30 darstellen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht