Rechtsprechung
KG, 11.03.2019 - 5 Ws 20/19 - 161 AR 24/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,20513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 305 Abs. 1 S. 1; StPO § 306 Abs. 2
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Abhilfeentscheidung des Gerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.01.2016 - 285 Js 3989/14
- KG, 22.07.2016 - 161 Ss 52/16
- LG Berlin, 14.02.2018 - 285 Js 3989/14
- KG, 21.09.2018 - 161 Ss 107/18
- LG Berlin, 20.11.2018 - 285 Js 3989/14
- KG, 11.03.2019 - 5 Ws 20/19 - 161 AR 24/19
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21
Nichtigkeit richterlicher Entscheidungen nur bei schwerwiegender …
Trifft - wie hier - das zu einer Abhilfeentscheidung nicht befugte und nicht zum Beschwerdegericht berufene Landgericht gleichwohl eine Entscheidung über das Rechtsmittel, so stellt sich diese Entscheidung - je nach Sachlage - entweder als Nichtabhilfeentscheidung mit der Folge der Notwendigkeit der Vorlage an das zuständige Beschwerdegericht nach § 306 Abs. 2 2. Hs. StPO (ggf. analog), als vollständige Abhilfeentscheidung mit der Folge der grds. Möglichkeit der Anfechtung durch den nunmehr Beschwerten (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 11.03.2019 - 5 Ws 20/19 - juris) oder als teilweise Abhilfe bzw. teilweise Nichtabhilfe mit der Folge der grds. Anfechtungsmöglichkeit durch den Neubeschwerten (…vgl. KG Berlin a. a. O.) und der Pflicht zur Vorlage an das Beschwerdegericht, soweit nicht abgeholfen wurde (s. o.), dar.