Rechtsprechung
   KG, 22.05.2018 - 4 Ws 62/18 - 161 AR 257/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22402
KG, 22.05.2018 - 4 Ws 62/18 - 161 AR 257/17 (https://dejure.org/2018,22402)
KG, Entscheidung vom 22.05.2018 - 4 Ws 62/18 - 161 AR 257/17 (https://dejure.org/2018,22402)
KG, Entscheidung vom 22. Mai 2018 - 4 Ws 62/18 - 161 AR 257/17 (https://dejure.org/2018,22402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,22402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Beschwerde, Ablehnung einer Entpflichtung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 143 StPO, § 304 StPO
    Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen Ablehnung seiner Entpflichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidiger: Entpflichtung abgelehnt, kein Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 143
    Zulässigkeit der Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung seiner Entpflichtung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 179 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.05.1988 - 2 StR 22/88

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen schweren Raubes -

    Auszug aus KG, 22.05.2018 - 4 Ws 62/18
    Die vom OLG Hamm angeführten Entscheidungen des BGH (BGHSt 39, 310 und Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 StR 22/88 - [juris]) betrafen die im Revisionsverfahren auf entsprechende Verfahrensrüge zu klärende Frage, ob die Versagung der Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung den Angeklagten in seinem Recht auf wirksame Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 Buchst. c EMRK) verletzte, gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens oder gegen § 338 Nr. 5 StPO bzw. gegen §§ 140 ff. StPO verstieß.
  • OLG Frankfurt, 06.03.1996 - 3 Ws 191/96

    Bestehen eines eigenes Beschwerderechts des entbundenen Pflichtverteidigers gegen

    Auszug aus KG, 22.05.2018 - 4 Ws 62/18
    Soweit noch vertreten wird, dass ein eigenes Beschwerderecht des Verteidigers in Fällen von ("objektiver") Willkür bei der Ablehnung der Entpflichtung gegeben sei (vgl. OLG Brandenburg aaO; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 272; s.a. OLG Köln NStZ 1982, 129), führte auch diese Auffassung zu keinem anderen Ergebnis, weil die für die Annahme einer solchen Willkür erforderlichen Voraussetzungen nicht ersichtlich sind.
  • OLG Brandenburg, 21.07.2009 - 1 Ws 122/09

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen seine

    Auszug aus KG, 22.05.2018 - 4 Ws 62/18
    Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass der Pflichtverteidigerin gegen die Ablehnung ihrer Entpflichtung kein eigenes Beschwerderecht zusteht (vgl. OLG Bamberg MDR 1990, 460; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ws 122/09 - OLG Hamm NJW 2006, 2712; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Aufl., § 143 Rn. 7; Laufhütte/Willnow in KK-StPO 7. Aufl., § 143 Rn. 6 Lüderssen/Jahn in LR-StPO 26. Aufl., § 143 Rn. 15, Fn. 71; Krekeler/Werner in AnwK-StPO 2. Aufl., § 143 Rn. 3; Joecks, StPO 4. Aufl., § 143 Rn. 6; Thomas/Kämpfer in MüKo-StPO, § 141 Rn. 32; OLG Düsseldorf StV 1997, 576 verneint bei Ablehnung der Rücknahme einer Verteidigerbestellung darüber hinaus generell die Beschwer).
  • OLG Hamm, 25.08.2015 - 3 Ws 307/15

    Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen seine Entpflichtung

    Auszug aus KG, 22.05.2018 - 4 Ws 62/18
    Der abweichenden Auffassung des OLG Hamm (NStZ 2015, 718 = StV 2016, 145), das das Antragsrecht des Verteidigers nach § 48 Abs. 2 BRAO (gemeint ist: i.V.m. § 49 Abs. 2 BRAO) in den Vordergrund stellt, ist nicht zu folgen.
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus KG, 22.05.2018 - 4 Ws 62/18
    Die vom OLG Hamm angeführten Entscheidungen des BGH (BGHSt 39, 310 und Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 StR 22/88 - [juris]) betrafen die im Revisionsverfahren auf entsprechende Verfahrensrüge zu klärende Frage, ob die Versagung der Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung den Angeklagten in seinem Recht auf wirksame Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 Buchst. c EMRK) verletzte, gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens oder gegen § 338 Nr. 5 StPO bzw. gegen §§ 140 ff. StPO verstieß.
  • OLG Köln, 24.07.1981 - 2 Ws 378/81

    Ausschließung des Verteidigers; Wahlverteidiger; Pflichtverteidiger

    Auszug aus KG, 22.05.2018 - 4 Ws 62/18
    Soweit noch vertreten wird, dass ein eigenes Beschwerderecht des Verteidigers in Fällen von ("objektiver") Willkür bei der Ablehnung der Entpflichtung gegeben sei (vgl. OLG Brandenburg aaO; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 272; s.a. OLG Köln NStZ 1982, 129), führte auch diese Auffassung zu keinem anderen Ergebnis, weil die für die Annahme einer solchen Willkür erforderlichen Voraussetzungen nicht ersichtlich sind.
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1996 - 1 Ws 182/96
    Auszug aus KG, 22.05.2018 - 4 Ws 62/18
    Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass der Pflichtverteidigerin gegen die Ablehnung ihrer Entpflichtung kein eigenes Beschwerderecht zusteht (vgl. OLG Bamberg MDR 1990, 460; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ws 122/09 - OLG Hamm NJW 2006, 2712; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Aufl., § 143 Rn. 7; Laufhütte/Willnow in KK-StPO 7. Aufl., § 143 Rn. 6 Lüderssen/Jahn in LR-StPO 26. Aufl., § 143 Rn. 15, Fn. 71; Krekeler/Werner in AnwK-StPO 2. Aufl., § 143 Rn. 3; Joecks, StPO 4. Aufl., § 143 Rn. 6; Thomas/Kämpfer in MüKo-StPO, § 141 Rn. 32; OLG Düsseldorf StV 1997, 576 verneint bei Ablehnung der Rücknahme einer Verteidigerbestellung darüber hinaus generell die Beschwer).
  • BGH, 05.03.2020 - StB 6/20

    Sofortige Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung der von ihm

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten wird, dem Pflichtverteidiger stehe gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Entpflichtung ein Beschwerderecht nicht zu (OLG Bamberg, Beschluss vom 23. März 1989 - Ws 157/89, MDR 1990, 460; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ws 122/09, juris; KG, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 Ws 62/18 - 161 AR 257/17, juris; BeckOKStPO/Krawczyk, § 143 Rn. 11; Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 143 Rn. 7), berücksichtigt dies die dargelegte gesetzliche Regelung der Bundesrechtsanwaltsordnung und die sich aus den zugehörigen Materialien (BT-Drucks. 3/120, S. 78) ersichtliche gesetzgeberische Intention nicht.
  • OLG Saarbrücken, 01.07.2022 - 4 Ws 194/22

    (Beschwerderecht eines Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung einer von ihm

    Soweit zur früheren Rechtslage vor der Einführung des § 143a StPO durch Gesetz vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128) die Auffassung vertreten wurde, dem Pflichtverteidiger stehe gegen die Ablehnung der von ihm beantragten Entpflichtung kein eigenes Beschwerderecht zu (OLG Bamberg MDR 1990, 460; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ws 122/09 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 Ws 62/18 - 161 AR 257/17 -, juris) berücksichtigt dies nicht die dargelegte gesetzliche Regelung der Bundesrechtsanwaltsordnung und die aus den zugehörigen Materialien (BT-Drucks. 3/120, S. 78) ersichtliche gesetzgeberische Intention (BGH a.a.O.).
  • KG, 05.08.2020 - 5 Ws 129/20

    Eigenes Beschwerderecht des Pflichtverteidigers gegen die Ablehnung seiner

    Der Senat schließt sich der vom Bundesgerichtshof nunmehr explizit vertretenen Auffassung an, dass den Pflichtverteidigern gegen die Ablehnung ihrer Entpflichtung ein eigenes Beschwerderecht zusteht (BGH, Beschluss vom 5. März 2020 - StB 6/20 - juris Rn. 3 ff.; ebenso Krawczyk in BeckOK StPO 37. Ed. 1. Juli 2020, § 143a Rn. 40; für die alte Rechtslage verneinend KG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 4 Ws 62/18 - juris, m.w.N.; a.A. auch Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 143a Rn. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht