Rechtsprechung
AG München, 03.09.2020 - 161 C 16953/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
ZPO § 9; BGB § 241 Abs. 2, § 280
Gebührenstreitwert einer negativen Feststellungsklage nach Kündigung eines Pay-TV-Abonnementvertrags - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung eines Pay-TV-Abos: Streitwert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- der-rechtsberater.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Bei einer Feststellungsklage über den Fortbestand eines Pay-TV-Abonnements bemisst sich der Streitwert nach § 9 ZPO
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Ulm, 09.08.2019 - 4 O 175/18
Auszug aus AG München, 03.09.2020 - 161 C 16953/19
Der Wert des Klageantrages eines Verbrauchers auf Feststellung, dass er einem Pay-TV Anbieter mit Wirkung ab Kündigung keine monatlichen Zahlungen aufgrund des Abonnementvertrag mehr schulde, spiegelt sich daher in einem Betrag wieder, in dessen Höhe sich die Beklagte noch weiterer Zahlungsansprüche berühmt bzw. dieser aufgrund des Abonnementvertrages noch zustehen, wenn die Beklagte die Kündigung nicht als wirksam akzeptiert oder missachtet (so auch LG Ulm, Beschluss vom 09. August 2019 - 4 O 175/18 -, Rn. 5, juris).